Hallo,
diesmal geht es nicht um mich, sondern um einen Freund/Bekannten.
Ein Bekannter von mir hatte etwas höhere Telefonkosten und konnte sie nicht zahlen. Das Ganze ging dann über ein Inkassobüro inkl. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Nachdem der Vollstreckungsbescheid ankam, riefen wir bei der Hotline des Inkassobüros an und vereinbarten eine Ratenzahlung. Die 1. Rate überwiesen wir direkt.
Wenige Tage später erhielt der Bekannte einen Brief von dem Inkassobüro.
"Herr ... erkennt an, der Gläubigerin zu dem Aktenzeichen ... zum heutigen Tag
xxx € zuzüglich künftiger Nebenforderungen (Zinsen) zu schulden.
Die Gläubigerin ist damit einverstanden, dass der Betrag X in monatl. Raten von XY beginnend ab Tag X ... abgezahlt wird.
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, die Raten zu erhöhen oder Sonderzahlungen zu leisten. Sollte dadurch die Gesamtforderung bis zum Tag Y ausgeglichen sein, wird ein Teilbetrag von 81 € erlassen. Dieser erlassene Teilbetrag errechnet sich aus der Abschlussgebühr für diese Vereinbarung und ist in der Gesamtforderung von xxx € enthalten.
Solange die vereinbarten Raten vollständig und pünktlich gezahlt werden, werden wir keine weiten Zahlungsaufforderungen erheben. Insbesondere werden wir keine weiteren Schritte zur Titulierung oder gar Vollstreckung der verfahrensgegenständlichen Geldforderung einleiten.
..."
Die Raten wurden mehrere Monate pünktlich gezahlt.
:icon_eek: Als der Bekannte die Mairate überweisen wollte, bemerkte er, dass sein Konto gesperrt wurde. Er wusste erstmal nicht, wer das veranlasst hatte.
Er hatte die Vermutung, dass es das gewisse Inkassobüro war, weil er ja sonst keinen anderen Gläubiger dafür haben könnte.
Ich rief das Inkassobüro an. Dort wurde mir gesagt, dass sie diese Kontopfändung nicht veranlasst hätten. Das müsste irgend ein anderer Gläubiger sein. Von der Bank erhielt ich aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Aber am nächsten Tag bekam der Bekannte einen Brief von der Bank. Als Gläubiger und Aktenzeichen stand natürlich das Inkassobüro mit dem selben Aktenzeichen drin.
Einen Tag später rief ich wieder beim Inkassobüro an. Die stritten natürlich ab, dass sie die Kontopfändung veranlasst hatten. Ein Bankmitarbeiter müsse einen Fehler gemacht haben oder ein Gerichtsvollzieher oder eine andere Person vom Amtsgericht. Das müssten wir mit der Bank klären, damit die Kontopfändung aufgehoben wird.
Die Bankmitarbeiter waren anderer Meinung. Es folgten mehrere Anrufe seitens der Bankangestellten mit dem Inkassobüro. Die Mitarbeiter wollten gleich eine Ruhigstellung oder Aufhebung der Kontopfändung per Post raussenden, die in den nächsten Tagen bei der Bankfiliale eintreffen sollte. Wir warteten ein paar Tage ab. Das Konto blieb immer noch gesperrt.
Heute rief ich wieder bei der Bank an, weil mir das spanisch vorkam. Es ist bis heute der versprochene Brief nicht angekommen.
Der Bekannte bekam jedoch vor 2 Tagen wieder Post vom Inkassobüro.
"... in dem Einzugsverfahren zum AZ ... ist bisher zu den Terminen pünktlich bezahlt worden. ...
Es stehen aktuell noch xxx € aus. Der Betrag wird um mind. xx € reduziert, wenn bis zur nächsten Ratenzahlung die Restschuld vollständig ausgeglichen wird. ..."
Die Bankangestellte rief wieder beim Inkassobüro an, weil der versprochene Brief nicht ankam. Man verleugnete heute, je gesagt zu haben, dass die Kontopfändung wieder aufgehoben wird. Sie soll erst aufgehoben werden, wenn der gesamte Betrag überwiesen ist.
Frage 1: Darf das Inkassobüro den gesamten Betrag vom Konto pfänden, wenn schon ein Großteil des Betrages überwiesen wurde? Wenn ja/nein, bis zu welcher Höhe darf das Konto gepfändet werden, wenn ein Teil schon bezahlt wurde? Z.B. Pfändungsbetrag = 1000 €, Restschuld = 500 €.
Frage 2: Darf das Inkassobüro überhaupt die Pfändung noch aufrecht erhalten? Es besteht ja ein Vertrag, dass keine Maßnahmen (wie Kontopfändungen oder Lohnpfändungen) ergriffen werden, wenn immer pünktlich und in voller Ratenhöhe gezahlt wird. Das ist ja geschehen. Der Einzige, der sich nicht an die selbstgeschriebenen Vertragsbedingungen hält, ist das Inkassobüro.
Frage 3: Was kann man dagegen tun?
Im Brief von der Bank steht: "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Tag XY. (Natürlich ist der nach dem Brief des Inkassobüros datiert, in dem zugesichert wurde, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden und die 1. Rate auch schon gezahlt wurde.)
...Ihr Konto wies ein die Höhe der Forderung deckendes Guthaben aus. Wir haben Ihr Konto insoweit sperren müssen und werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auch verpflichtet sein, Zahlungen an den Gläubiger zu leisten, es sei denn, Sie könnten uns bis spätestens zum 10.06.14 nachweisen, dass die Vollstreckung eingestellt oder aufgehoben worden ist.
... Falls Sie Einwendungen gegen die Pfändung erheben wollen, müssen Sie sich unmittelbar an den Gläubiger oder seinen Prozeßbevollmächtigten wenden oder diese bei dem Vollstreckungsgericht geltend machen. Ein Widerspruch uns gegenüber hat keine rechtliche Wirkung."
Was wird an dem fettgeschriebenen Datum passieren? Wird dann die Bank den gepfändeten Betrag in voller Höhe ans Inkassobüro überweisen?
Was kann man dagegen tun? Der nächste Schritt wäre doch der Gang zum Vollstreckungsgericht. Müsste man dort Widerspruch gegen die Kontopfändung und bis Dato noch in voller Höhe einreichen? Oder die Aufhebung der Kontopfändung beantragen?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Es grüßt die Zahnmarie!
diesmal geht es nicht um mich, sondern um einen Freund/Bekannten.
Ein Bekannter von mir hatte etwas höhere Telefonkosten und konnte sie nicht zahlen. Das Ganze ging dann über ein Inkassobüro inkl. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Nachdem der Vollstreckungsbescheid ankam, riefen wir bei der Hotline des Inkassobüros an und vereinbarten eine Ratenzahlung. Die 1. Rate überwiesen wir direkt.
Wenige Tage später erhielt der Bekannte einen Brief von dem Inkassobüro.
"Herr ... erkennt an, der Gläubigerin zu dem Aktenzeichen ... zum heutigen Tag
xxx € zuzüglich künftiger Nebenforderungen (Zinsen) zu schulden.
Die Gläubigerin ist damit einverstanden, dass der Betrag X in monatl. Raten von XY beginnend ab Tag X ... abgezahlt wird.
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, die Raten zu erhöhen oder Sonderzahlungen zu leisten. Sollte dadurch die Gesamtforderung bis zum Tag Y ausgeglichen sein, wird ein Teilbetrag von 81 € erlassen. Dieser erlassene Teilbetrag errechnet sich aus der Abschlussgebühr für diese Vereinbarung und ist in der Gesamtforderung von xxx € enthalten.
Solange die vereinbarten Raten vollständig und pünktlich gezahlt werden, werden wir keine weiten Zahlungsaufforderungen erheben. Insbesondere werden wir keine weiteren Schritte zur Titulierung oder gar Vollstreckung der verfahrensgegenständlichen Geldforderung einleiten.
..."

:icon_eek: Als der Bekannte die Mairate überweisen wollte, bemerkte er, dass sein Konto gesperrt wurde. Er wusste erstmal nicht, wer das veranlasst hatte.
Er hatte die Vermutung, dass es das gewisse Inkassobüro war, weil er ja sonst keinen anderen Gläubiger dafür haben könnte.
Ich rief das Inkassobüro an. Dort wurde mir gesagt, dass sie diese Kontopfändung nicht veranlasst hätten. Das müsste irgend ein anderer Gläubiger sein. Von der Bank erhielt ich aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Aber am nächsten Tag bekam der Bekannte einen Brief von der Bank. Als Gläubiger und Aktenzeichen stand natürlich das Inkassobüro mit dem selben Aktenzeichen drin.
Einen Tag später rief ich wieder beim Inkassobüro an. Die stritten natürlich ab, dass sie die Kontopfändung veranlasst hatten. Ein Bankmitarbeiter müsse einen Fehler gemacht haben oder ein Gerichtsvollzieher oder eine andere Person vom Amtsgericht. Das müssten wir mit der Bank klären, damit die Kontopfändung aufgehoben wird.
Die Bankmitarbeiter waren anderer Meinung. Es folgten mehrere Anrufe seitens der Bankangestellten mit dem Inkassobüro. Die Mitarbeiter wollten gleich eine Ruhigstellung oder Aufhebung der Kontopfändung per Post raussenden, die in den nächsten Tagen bei der Bankfiliale eintreffen sollte. Wir warteten ein paar Tage ab. Das Konto blieb immer noch gesperrt.
Heute rief ich wieder bei der Bank an, weil mir das spanisch vorkam. Es ist bis heute der versprochene Brief nicht angekommen.
Der Bekannte bekam jedoch vor 2 Tagen wieder Post vom Inkassobüro.
"... in dem Einzugsverfahren zum AZ ... ist bisher zu den Terminen pünktlich bezahlt worden. ...
Es stehen aktuell noch xxx € aus. Der Betrag wird um mind. xx € reduziert, wenn bis zur nächsten Ratenzahlung die Restschuld vollständig ausgeglichen wird. ..."
Die Bankangestellte rief wieder beim Inkassobüro an, weil der versprochene Brief nicht ankam. Man verleugnete heute, je gesagt zu haben, dass die Kontopfändung wieder aufgehoben wird. Sie soll erst aufgehoben werden, wenn der gesamte Betrag überwiesen ist.

Im Brief von der Bank steht: "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Tag XY. (Natürlich ist der nach dem Brief des Inkassobüros datiert, in dem zugesichert wurde, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden und die 1. Rate auch schon gezahlt wurde.)
...Ihr Konto wies ein die Höhe der Forderung deckendes Guthaben aus. Wir haben Ihr Konto insoweit sperren müssen und werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auch verpflichtet sein, Zahlungen an den Gläubiger zu leisten, es sei denn, Sie könnten uns bis spätestens zum 10.06.14 nachweisen, dass die Vollstreckung eingestellt oder aufgehoben worden ist.
... Falls Sie Einwendungen gegen die Pfändung erheben wollen, müssen Sie sich unmittelbar an den Gläubiger oder seinen Prozeßbevollmächtigten wenden oder diese bei dem Vollstreckungsgericht geltend machen. Ein Widerspruch uns gegenüber hat keine rechtliche Wirkung."
Was wird an dem fettgeschriebenen Datum passieren? Wird dann die Bank den gepfändeten Betrag in voller Höhe ans Inkassobüro überweisen?
Was kann man dagegen tun? Der nächste Schritt wäre doch der Gang zum Vollstreckungsgericht. Müsste man dort Widerspruch gegen die Kontopfändung und bis Dato noch in voller Höhe einreichen? Oder die Aufhebung der Kontopfändung beantragen?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Es grüßt die Zahnmarie!