Inkasso und Kontopfändung

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AzizaDim

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Hallo,

als ich noch gutes Geld verdient habe, habe ich einen Handyvertrag abgeschlossen (ich rate jedem von Talkline ab, alles sehr dubios!!!).
Später konnte ich die Rechnung nicht zahlen, war so klamm, dass das einige Monate nicht ging.
Irgendwann wurde mir die Kündigung geschickt und ich sollte die restlichen Grundbeträge zahlen, war mir ganz recht so.
Muss nun ehrlich zugeben, dass ich es immer auf die lange Bank geschoben habe. Irgendwann meldete sich Real Inkasso.
Nun hätte ich wenigstens an Talkline überweisen müssen...
Habe ich natürlich nicht.
Vor einiger Zeit kam dann ein gelber Mahnbescheid.
Wusste nicht, was ich damit anfangen sollte.
Seit Freitag ist nun mein Konto gesperrt. Habe einen Vollstreckungsbescheid erhalten
Nun wollte ich wissen:
-ich verdiene ja monatlich nur knapp 700, dann müsste ich doch eine Kontenfreigabe erwirken können?!
-Wie mache ich das denn und wo muss ich hin??
-muss ich diese ganzen Gebühren zahlen für das Inkasso-Unternehmen, das sind schließlich über 200 Euro nur für die?!

Stehe noch nicht so lange auf eigenen Beinen und bin ehrlich gesagt total üerfordert.
Danke für eure Hilfe
 
L

lupe

Gast
Ein Freund von mir das diese Scheisse als "tägliches Brot" mitgemacht. Und inzwischen Inso angemeldet. Allerdings war er nicht Schuld dran, sondern eine Scheidung. Das Ende vom Lied war, ich als H IV Empfänger mußte noch Geld dazuschiessen , damit er leben kann. Er verdient im übrigen recht gut.

Schau mal hier :: Vollstreckungsbescheid - Schritte der Gläubiger - Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? ::

Ich würde Dir raten, die fälligen Beträge irgendwie aufzutreiben. Ansonsten, wenn die Schuldenlast zu hoch ist, Insolvenz beantragen.

Mein Tip bei Deinem Gehalt. Ab in H IV, die Miete direkt vom Amt bezahlen lassen. Alles andere per Bareinzahlung am Bankschalter. Das monatliche ARGE "Überlebensgeld" per Scheck schicken lassen...
 
L

lupe

Gast
@ peter_S

Ne, da liegst Du falsch. Sozialleistungen sind DAUERHAFT geschützt. Schau mal hier :: Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? ::

Ich hatte dazu schon mal einen Link gesetzt, der direkt auf diese Seite verwies, finde ihn leider nur nicht so schnell wieder. Nur, lesen die Leute immer wieder diesen Mist mit den 7 Tagen in Punkto Sozialgeld und glauben das dann auch. Allerdings schreiben ja auch viele diesen "Unfug". Es gibt ein Existenzminimum, was so meine ich, in Höhe des ALG II (SGB (Sozialgesetzbuch) II, sagt ja schon das Wort an sich aus) liegt. Das darf niemand pfänden. Anders sieht es aus, wenn man über dem Existenzminimum liegt.

Selbst ohne, dass ich diese Seite kennen würde, war mir das vorher geläufig...
 

AzizaDim

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Hey,

danke für den Link.
Leider ist der "Studiengang" kostenpflichtig...
Und den Rest fand ich leider nicht soo aufschlussreich.
Laut dieser Pfändungstabelle (bis zu 989,99€ nicht pfändbar) können die mein Geld doch gar nicht pfänden, oder ??!

Danke
 

AzizaDim

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Rechtherzlichen Dank für den Link.
Der hat mir echt geholfen.
zu Anfang hat mein Rechtspfleger versucht, mir die Auswegslosigkeit der Situation klar zu machen.
Als ich ihm meinen Antrag unter die Nase gehlaten habe, hat sich seine Meinung plötzlich geändert...
Habe noch am gleichen Tag mein Konto plündern können.
Ich bin so happy!
Also, nochmal danke!
 

Speedport

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Vergiß über Deine Freude nicht, daß Du grundsätzlich was in Ordnung bringen mußt.

Gruß
speedport
 
L

lupe

Gast
Hi AzizaDim,
da ein Freund von mir selber eine INSO machen mußte, kenne ich mich bestens damit aus. Auch, was pfändungsfrei ist...

zu Anfang hat mein Rechtspfleger versucht, mir die Auswegslosigkeit der Situation klar zu machen.

Quatsch, Auswege gibt es immmer. Man muss sie nur kennen.
 

AzizaDim

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@Speedport

nee, vergessen, kann ich das gar nicht.
werde den gleichen Fehler bestimmt nicht nochmal machen!
Hoffe ich

Aber ich habe gelesen, dass wenn ein Inkassobüro nicht direkt vom ursprünglichen gläubiger benannt wird und die dir keine Vollmacht vom Auftraggeber zeigen, bzw. zuschicken, man die Forderung des IB´s nicht begleichen muss und an den Ursprungsgläubiger zahlen kann.
Jedoch wäre es natürlich sinnvoll, wenn man das dann auf einen Schlag machen könnte, damit die dann nicht sagen, wir wollen deine Raten nicht, wir wollen ja nüscht mehr mit dir zu tun haben und du letztendlich doch wieder Gebühren an das IB zahlen musst.
Die sind nämlich nicht zimperlich bei Real Inkasso.
Nur, dass ich die 350€, oder was das war, nicht so rumzuliegen habe.
 

Inkasso

Super-Moderation
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Ob Vollmacht oder nicht
Ob IB vom Gläubiger benannt oder nicht
Nichtstrittige Zahlungen ( Hauptforderung plus evtl Mahngebühren des Gläubigers aber ohne Inkassogebühren) immer auf das Konto des Ursprunngsgläubigers
 

Arbeitsmarktpolitik

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Hallo AzizaDim.

Grundsätzlich solltest Du Dich, wie bereits geschrieben wurde, an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle wenden.

Hier wird Dir dann professionell weitergeholfen und dort wird Dir auch erklärt, wie und wo bzw. auf welchem Amt Du z.B. einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Schuldnerberatung beantragen kannst.

Auch wird dort im Rahmen einer Sondierungsberatung gemeinsam geschaut, wie hoch Deine Schulden sind und wieviele Gläubiger Du hast.

Dann geht es je nach Schuldenhöhe in der Regel entweder in Richtung "Hilfe zur Selbsthilfe" oder ggf. auch "Privatinsolvenz.
 
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