hallo, hab mal eine Frage.
Habe einen Brief von den RA Wehnert und Ko. bekommen, weil ich die Inkassogebühren von der UVG Inkasso nicht bezahlt habe.
Ich tipp den mal ab:
FKH GbR / XXXX
in oben genannter Forderungsangelegenheitwurde uns von den obengenannten Ursprungsgläubiger ein Zahlungseingang ( war ursprünglich Dinner for Dog, wo ich die Hauptschuld inkl.Zinsen überwiesen habe) mitgeteilt.
Die Zahlung ist jedoch erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, als der Verzug längst eingetreten war und die beauftragung der von uns tätigen UVG Inkasso und jetzt unsere Einschaltung erforderlich geworden waren.
Unter dem Gesichtspunkt des Schunldnerverzug im Sinne §§280,286 ff BGB habenSie daher sowohl die Kosten des Inkassobüro als auch die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren in voller Höhe zu tragen.
Wir fordern Sie daher auf, bis zum xxx
den Gesamtbetrag in Höhe von 103,37 Euro
unter angaben des Aktenzeichens blabla
Ich werde das Gefühl nicht los das mich da einer über den Tisch ziehen will.
Habe einen Brief von den RA Wehnert und Ko. bekommen, weil ich die Inkassogebühren von der UVG Inkasso nicht bezahlt habe.
Ich tipp den mal ab:
FKH GbR / XXXX
in oben genannter Forderungsangelegenheitwurde uns von den obengenannten Ursprungsgläubiger ein Zahlungseingang ( war ursprünglich Dinner for Dog, wo ich die Hauptschuld inkl.Zinsen überwiesen habe) mitgeteilt.
Die Zahlung ist jedoch erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, als der Verzug längst eingetreten war und die beauftragung der von uns tätigen UVG Inkasso und jetzt unsere Einschaltung erforderlich geworden waren.
Unter dem Gesichtspunkt des Schunldnerverzug im Sinne §§280,286 ff BGB habenSie daher sowohl die Kosten des Inkassobüro als auch die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren in voller Höhe zu tragen.
Wir fordern Sie daher auf, bis zum xxx
den Gesamtbetrag in Höhe von 103,37 Euro
unter angaben des Aktenzeichens blabla
Ich werde das Gefühl nicht los das mich da einer über den Tisch ziehen will.