Martin Behrsing
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https://www.linke-alternative-gegen-hartz4.de/
T h e s e n
zum Positionspapier „Eine linke Alternative zu Hartz IV“
Um konsequent mit der Hartz IV-Logik zu brechen, halten wir folgende Forderungen für ein linkes Grundsicherungskonzept für erforderlich:
·Eine deutliche Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I (5 Jahre bzw. unbegrenzt), um das Bedrohungs- und Erpressungspotential bei Arbeitslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.
·Eine einheitliche Geldleistung, die die Aufteilung in Regelsatz und Unterkunftskosten überwindet, um die Repression über die Regelsatzkürzungen bei den Miet- und Heizkosten als bundesweit größtes Einsparvolumen auszuschließen.
·Deshalb grundsätzlich eine Geldleistung von 1.000 €, die sämtliche Kosten für Lebenshaltung und Miete enthält sowie einen Anspruch auf anrechnungsfreies Kinder- und Wohngeld ermöglicht.
·Kurzfristig eine Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 500 € für Erwachsene und eigenständige Bedarfssätze für Kinder sowie die Forderung nach einem Mindestlohn von 10 €.
·Individueller Anspruch für jede Person, der nur durch einen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch begrenzt werden darf. Dieser Anspruch besteht ab Volljährigkeit (Schluss mit der U25-Regelung).
·Bedingungslose Abschaffung der 1 €-Jobs zugunsten tariflicher und sozialversicherter Beschäftigung.
·Abschaffung des Sanktionssystems: Existenzsicherung hat bedingungslos Vorrang vor Arbeitsvermittlung.
·Keine Vermögensanrechnung. Vermögen kann nur über eine einzuführende Vermögenssteuer herangezogen werden.
·Beseitigung der Aufspaltung der Arbeitsmarktpolitik in unterschiedliche Rechtskreise (SGB III und SGB II) durch Schaffung einer einheitlichen Vermittlungsinstanz für alle Erwerbslosen.
·Ein aktions- und kampagnenfähiges Konzept, das in erster Linie auf den Aufbau von außerparlamentarischem Widerstand zur Durchsetzung dieser Forderungen orientiert.
T h e s e n
zum Positionspapier „Eine linke Alternative zu Hartz IV“
Um konsequent mit der Hartz IV-Logik zu brechen, halten wir folgende Forderungen für ein linkes Grundsicherungskonzept für erforderlich:
·Eine deutliche Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I (5 Jahre bzw. unbegrenzt), um das Bedrohungs- und Erpressungspotential bei Arbeitslosigkeit nachhaltig zu reduzieren.
·Eine einheitliche Geldleistung, die die Aufteilung in Regelsatz und Unterkunftskosten überwindet, um die Repression über die Regelsatzkürzungen bei den Miet- und Heizkosten als bundesweit größtes Einsparvolumen auszuschließen.
·Deshalb grundsätzlich eine Geldleistung von 1.000 €, die sämtliche Kosten für Lebenshaltung und Miete enthält sowie einen Anspruch auf anrechnungsfreies Kinder- und Wohngeld ermöglicht.
·Kurzfristig eine Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 500 € für Erwachsene und eigenständige Bedarfssätze für Kinder sowie die Forderung nach einem Mindestlohn von 10 €.
·Individueller Anspruch für jede Person, der nur durch einen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch begrenzt werden darf. Dieser Anspruch besteht ab Volljährigkeit (Schluss mit der U25-Regelung).
·Bedingungslose Abschaffung der 1 €-Jobs zugunsten tariflicher und sozialversicherter Beschäftigung.
·Abschaffung des Sanktionssystems: Existenzsicherung hat bedingungslos Vorrang vor Arbeitsvermittlung.
·Keine Vermögensanrechnung. Vermögen kann nur über eine einzuführende Vermögenssteuer herangezogen werden.
·Beseitigung der Aufspaltung der Arbeitsmarktpolitik in unterschiedliche Rechtskreise (SGB III und SGB II) durch Schaffung einer einheitlichen Vermittlungsinstanz für alle Erwerbslosen.
·Ein aktions- und kampagnenfähiges Konzept, das in erster Linie auf den Aufbau von außerparlamentarischem Widerstand zur Durchsetzung dieser Forderungen orientiert.