Hartzeola
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Ingenieur verweigert Klomann-Job: 60 Prozent Leistungskrzung durch Jobcenter Harz[SIZE=+0]Ob Heinrich Alt, Chef der Bundesagentur für Arbeit, recht hat oder Dirk Michelmann, Chef des Jobcenters Harz, das sollte Ende Januar Richter Hausmann, Vorsitzender der 15. Kammer beim Sozialgericht Magdeburg im Verhandlungstermin klären. Zu entscheiden war im Eilverfahren, ob Sanktionen und Leistungskürzungen um jeweils 30 Prozent für einen aufstockenden Kleinunternehmer und seine mitarbeitende Ehefrau rechtmäßig waren.
Drei Tage vor dem Gerichtstermin toppt das Jobcenter seine Schikanen noch mit zusätzlicher 60 Prozent-Leistungskürzung. Dabei ging es um die Weigerung, sich als Klomann auf dem Weihnachtsmarkt dem Gespött in einer 20.000-Seelen-Gemeinde auszusetzen und obendrein die Abkehr der Kunden von seinem Dienstleistungsunternehmen zu riskieren.
[/SIZE][SIZE=+0]Ohne Eingliederungsvereinbarung keine "Pflichtverletzung"
Bereits die 30Prozentige Sanktion hatte Richter Hausmann mit Vergleichsvorschlag für ungültig erklärt. Grund: ohne gültige Eigliederungsvereinbarung keine "Pflichtverletzung". Prompt kam aus dem Jobcenter Harz ein Veto. Die Eingliederungsvereinbarung sei zwar nur bis Juni 2012 ausgestellt worden - ihre Rechtswirksamkeit reiche aber noch Monate länger. Dem hat sich vorerst der Richter angeschlossen. Seitdem liegt die Eilklage bereits 3 Monaten auf der langen Bank.[/SIZE]