Hallo allerseits,
da ich mich zur Zeit aufgrund einiger Probleme mit meinem Vermieter auch mit Mietrechtssachen befasse, bin ich beim Stöbern im Internet auch auf die recht informative Homepage der Berliner Mietrechtsgemeinschaft gestoßen und möchte euch die Infos auf dieser Seite nicht vorenthalten, zumal sicherlich auch der ein oder andere User ebenfalls mit der Vermieterseite das ein oder andere Problem hat.
Auf der Seite werden zunächst allgemeine Tipps zum thema Mietrecht gegeben und verschiedene Begriffe verständlich erklärt, wie dieses Beispiel zeigt:
Abflussprinzip (Betriebskosten)
Der Vermieter darf nicht willkürlich über Betriebskosten abrechnen, sondern muss - unter anderem - die folgenden Regeln beachten.
Abflussprinzip
Nach dem Abflussprinzip kann der Vermieter über all diejenigen Kosten abrechnen, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wurde (dies wird auch als Ausgabenabrechnung bezeichnet).
Beispiel: In der Abrechnung des Jahres 2011 wird auch über die Wasserkosten abgerechnet, die zwar durch den Verbrauch im Jahr 2010 entstanden sind, für welche der Vermieter die Rechnung von den Wasserwerken jedoch erst im Jahr 2011 bekommen hat.
Leistungsprinzip
Das Leistungsprinzip (auch Verbrauchs- oder Zeitabgrenzungsprinzip genannt) hingegen besagt, dass ausschließlich über die Betriebskosten abzurechnen ist, welche in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum entstanden sind.
Beispiel: Im Rahmen der Abrechnung 2011 wird über die Wasserkosten abgerechnet, die durch den Verbrauch im Jahr 2011 entstanden sind.
Link: Abflussprinzip (Betriebskosten)*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Alle Tipps in alphabetischer Reihenfolge finden sich hier.
Ebenfalls auf dieser Seite lassen sich auch Urteile zum Thema Mietrecht nachschlagen, wie beispielsweise dieses hier:
Abgrenzung von Schadensersatzansprüchen zu Aufwendungsersatzansprüchen des Mieters bei Wasserschaden
Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz der durch einen Wasserschaden verursachten Schäden an seinem Eigentum setzt ein Verschulden des Vermieters voraus. Er kann daher auch keinen Ersatz für Aufwendungen verlangen, die er für die Beseitigung von Schäden an seinem Eigentum aufwendet.
Der Mieter hat jedoch gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der durch einen Wasserschaden entstandenen Schäden an der Mietsache. Er kann daher Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die er für die Beseitigung der Schäden an der Mietsache aufwendet.
Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, die vom Vermieter veranlassten Reparaturarbeiten unbeaufsichtigt in seiner Wohnung zuzulassen. Er kann daher auch Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die für seine Anwesenheit in der Wohnung erforderlich sind.
LG Berlin, Urteil vom 24.10.2005 – AZ 67 S 177/05 –
Weiterlesen läßt sich das an
dieser Stelle.
Eine Suchfunktion für weitere Urteile zum Thema Mietrecht findet man
=&tx_ttnews[br_urteil_az]=&tx_ttnews[br_urteil_gericht]=&tx_ttnews[br_urteil_ort]=&tx_ttnews[search]=Suchen]hier
Auch finden sich auf der Seite diverse Musteranschreiben an die Vermieter, beispielsweise Kündugungsschreiben an den Vermieter
Kündigung: Kündigungsschreiben
Sie möchten Ihren Mietvertrag ordentlich kündigen?
So könnte Ihr Kündigungsschreiben aussehen:
Berlin, den (Datum)
Kündigung
Sehr geehrter Herr (Name),
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag über die Wohnung (Adresse & Lage im Haus) unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum (Datum).
Für die Wohnungsübergabe schlage ich den (Datum) vor.
Für den Fall, dass Sie die Wohnung durch Interessenten besichtigen lassen wollen, möchten Sie bitte die einzelnen Termine jeweils so früh wie möglich mit mir abstimmen, damit ich mich darauf einrichten kann.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen.
Alles weitere Zum Thema Kündigung des Mietvertrages läßt sich hier nachlesen.
Weitere Musterschreiben, darunter auch diverse zum Thema Mängel an der Mietsache, finden sich hier, ebenso befindet sich auf der Seite ein Dossier zum Thema Umzug, das, wie folgt beginnt:
Dossier „Umzug“
Tipps für einen reibungslosen Umzug
Wohnungssuche und Umzug sind meist anstrengend und zeitraubend. Und ist die Wohnung gefunden und der Umzug geschafft, so kommt manchmal das böse Erwachen: Der Straßenlärm in der neuen Wohnung ist unerträglich, die erste Beriebskostenabrechnung endet mit einer hohen Nachzahlung und der benötigte Keller gehört doch nicht zur Wohnung...
Damit das nicht passiert und Sie bei Ihrem (nächsten) Umzug dessen mietrechtlichen Aspekte nicht aus den Augen verlieren, haben wir im Folgenden das Wichtigste zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie allerlei wertvolle mietrechtliche (und praktische) Tipps und Hinweise, mit denen Sie sich Ärger und unangenehme Überraschungen ersparen.
Dossier „Umzug“
Tipps für einen reibungslosen Umzug
Wohnungssuche und Umzug sind meist anstrengend und zeitraubend. Und ist die Wohnung gefunden und der Umzug geschafft, so kommt manchmal das böse Erwachen: Der Straßenlärm in der neuen Wohnung ist unerträglich, die erste Beriebskostenabrechnung endet mit einer hohen Nachzahlung und der benötigte Keller gehört doch nicht zur Wohnung...
Damit das nicht passiert und Sie bei Ihrem (nächsten) Umzug dessen mietrechtlichen Aspekte nicht aus den Augen verlieren, haben wir im Folgenden das Wichtigste zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie allerlei wertvolle mietrechtliche (und praktische) Tipps und Hinweise, mit denen Sie sich Ärger und unangenehme Überraschungen ersparen.
Die Wohnungssuche
Das alte Mietverhältnis
Das neue Mietverhältnis
Weiter lesen läßt sich das an dieser Stelle.
Auf der Seite finden sich zudem Tipps und Informationen zum Thema Betriebs-und Heizkosten sowie ein Betriebs- und Heizkostenrechner, so daß jeder seine Betriebs- und Heizkosten selber überprüfen kann.
Die Tipps zum thema Betriebs- und Heizkosten finden sich hier.
Kleiner Auszug daraus:
Betriebskosten und ihre Abrechnung
1. Betriebskosten und Mietvertrag
Welche Kosten zählen als Betriebskosten und welche nicht? Wer trägt sie? Was kann diesbezüglich im Mietvertrag vereinbart werden?
Vereinbarungen im Mietvertrag
Betriebskostenverordnung
Brutto(kalt)miete und Betriebskostenpauschale
Nettomiete mit Betriebskostenvorauszahlung
Brutto(kalt)mietvertrag: Umstellung auf Nettomiete?
2. Formale Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung
Ist die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar? Sind die notwendigen Angaben enthalten?
Verständlichkeit und Erläuterung
Wirtschaftseinheit
Abrechnungszeitraum
Verteilerschlüssel / Umlagemaßstab
Abrechnungsfrist
Den Betreibskostenrechner findet ihr hier und den Heizkostenrechner hier.
@ Redaktion bzw. Mod
vielleicht lassen sich diese Informationen unter wichtig festtackern, denn sie sind, so finde ich, grade für Neulinge und alte Forenhasen recht informativ und man kann sich so auch einen ersten Überblick über das, was der Vermieter darf und was nicht, verschaffen.
meint ladydi12
da ich mich zur Zeit aufgrund einiger Probleme mit meinem Vermieter auch mit Mietrechtssachen befasse, bin ich beim Stöbern im Internet auch auf die recht informative Homepage der Berliner Mietrechtsgemeinschaft gestoßen und möchte euch die Infos auf dieser Seite nicht vorenthalten, zumal sicherlich auch der ein oder andere User ebenfalls mit der Vermieterseite das ein oder andere Problem hat.
Auf der Seite werden zunächst allgemeine Tipps zum thema Mietrecht gegeben und verschiedene Begriffe verständlich erklärt, wie dieses Beispiel zeigt:
Abflussprinzip (Betriebskosten)
Der Vermieter darf nicht willkürlich über Betriebskosten abrechnen, sondern muss - unter anderem - die folgenden Regeln beachten.
Abflussprinzip
Nach dem Abflussprinzip kann der Vermieter über all diejenigen Kosten abrechnen, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wurde (dies wird auch als Ausgabenabrechnung bezeichnet).
Beispiel: In der Abrechnung des Jahres 2011 wird auch über die Wasserkosten abgerechnet, die zwar durch den Verbrauch im Jahr 2010 entstanden sind, für welche der Vermieter die Rechnung von den Wasserwerken jedoch erst im Jahr 2011 bekommen hat.
Leistungsprinzip
Das Leistungsprinzip (auch Verbrauchs- oder Zeitabgrenzungsprinzip genannt) hingegen besagt, dass ausschließlich über die Betriebskosten abzurechnen ist, welche in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum entstanden sind.
Beispiel: Im Rahmen der Abrechnung 2011 wird über die Wasserkosten abgerechnet, die durch den Verbrauch im Jahr 2011 entstanden sind.
Link: Abflussprinzip (Betriebskosten)*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Alle Tipps in alphabetischer Reihenfolge finden sich hier.
Ebenfalls auf dieser Seite lassen sich auch Urteile zum Thema Mietrecht nachschlagen, wie beispielsweise dieses hier:
Abgrenzung von Schadensersatzansprüchen zu Aufwendungsersatzansprüchen des Mieters bei Wasserschaden
Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz der durch einen Wasserschaden verursachten Schäden an seinem Eigentum setzt ein Verschulden des Vermieters voraus. Er kann daher auch keinen Ersatz für Aufwendungen verlangen, die er für die Beseitigung von Schäden an seinem Eigentum aufwendet.
Der Mieter hat jedoch gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der durch einen Wasserschaden entstandenen Schäden an der Mietsache. Er kann daher Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die er für die Beseitigung der Schäden an der Mietsache aufwendet.
Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, die vom Vermieter veranlassten Reparaturarbeiten unbeaufsichtigt in seiner Wohnung zuzulassen. Er kann daher auch Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die für seine Anwesenheit in der Wohnung erforderlich sind.
LG Berlin, Urteil vom 24.10.2005 – AZ 67 S 177/05 –
Weiterlesen läßt sich das an
dieser Stelle.
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Auch finden sich auf der Seite diverse Musteranschreiben an die Vermieter, beispielsweise Kündugungsschreiben an den Vermieter
Kündigung: Kündigungsschreiben
Sie möchten Ihren Mietvertrag ordentlich kündigen?
So könnte Ihr Kündigungsschreiben aussehen:
Berlin, den (Datum)
Kündigung
Sehr geehrter Herr (Name),
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag über die Wohnung (Adresse & Lage im Haus) unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum (Datum).
Für die Wohnungsübergabe schlage ich den (Datum) vor.
Für den Fall, dass Sie die Wohnung durch Interessenten besichtigen lassen wollen, möchten Sie bitte die einzelnen Termine jeweils so früh wie möglich mit mir abstimmen, damit ich mich darauf einrichten kann.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen.
Alles weitere Zum Thema Kündigung des Mietvertrages läßt sich hier nachlesen.
Weitere Musterschreiben, darunter auch diverse zum Thema Mängel an der Mietsache, finden sich hier, ebenso befindet sich auf der Seite ein Dossier zum Thema Umzug, das, wie folgt beginnt:
Dossier „Umzug“
Tipps für einen reibungslosen Umzug
Wohnungssuche und Umzug sind meist anstrengend und zeitraubend. Und ist die Wohnung gefunden und der Umzug geschafft, so kommt manchmal das böse Erwachen: Der Straßenlärm in der neuen Wohnung ist unerträglich, die erste Beriebskostenabrechnung endet mit einer hohen Nachzahlung und der benötigte Keller gehört doch nicht zur Wohnung...
Damit das nicht passiert und Sie bei Ihrem (nächsten) Umzug dessen mietrechtlichen Aspekte nicht aus den Augen verlieren, haben wir im Folgenden das Wichtigste zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie allerlei wertvolle mietrechtliche (und praktische) Tipps und Hinweise, mit denen Sie sich Ärger und unangenehme Überraschungen ersparen.
Dossier „Umzug“
Tipps für einen reibungslosen Umzug
Wohnungssuche und Umzug sind meist anstrengend und zeitraubend. Und ist die Wohnung gefunden und der Umzug geschafft, so kommt manchmal das böse Erwachen: Der Straßenlärm in der neuen Wohnung ist unerträglich, die erste Beriebskostenabrechnung endet mit einer hohen Nachzahlung und der benötigte Keller gehört doch nicht zur Wohnung...
Damit das nicht passiert und Sie bei Ihrem (nächsten) Umzug dessen mietrechtlichen Aspekte nicht aus den Augen verlieren, haben wir im Folgenden das Wichtigste zu diesem Thema für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie allerlei wertvolle mietrechtliche (und praktische) Tipps und Hinweise, mit denen Sie sich Ärger und unangenehme Überraschungen ersparen.
Die Wohnungssuche
Das alte Mietverhältnis
Das neue Mietverhältnis
Weiter lesen läßt sich das an dieser Stelle.
Auf der Seite finden sich zudem Tipps und Informationen zum Thema Betriebs-und Heizkosten sowie ein Betriebs- und Heizkostenrechner, so daß jeder seine Betriebs- und Heizkosten selber überprüfen kann.
Die Tipps zum thema Betriebs- und Heizkosten finden sich hier.
Kleiner Auszug daraus:
Betriebskosten und ihre Abrechnung
1. Betriebskosten und Mietvertrag
Welche Kosten zählen als Betriebskosten und welche nicht? Wer trägt sie? Was kann diesbezüglich im Mietvertrag vereinbart werden?
Vereinbarungen im Mietvertrag
Betriebskostenverordnung
Brutto(kalt)miete und Betriebskostenpauschale
Nettomiete mit Betriebskostenvorauszahlung
Brutto(kalt)mietvertrag: Umstellung auf Nettomiete?
2. Formale Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung
Ist die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar? Sind die notwendigen Angaben enthalten?
Verständlichkeit und Erläuterung
Wirtschaftseinheit
Abrechnungszeitraum
Verteilerschlüssel / Umlagemaßstab
Abrechnungsfrist
Den Betreibskostenrechner findet ihr hier und den Heizkostenrechner hier.
@ Redaktion bzw. Mod
vielleicht lassen sich diese Informationen unter wichtig festtackern, denn sie sind, so finde ich, grade für Neulinge und alte Forenhasen recht informativ und man kann sich so auch einen ersten Überblick über das, was der Vermieter darf und was nicht, verschaffen.
meint ladydi12