Informationsschr. einer Arbeitsstelle erhalten, obwohl noch nie eine Termin zur Absprache von Arbeitsfähigkeit stattfand

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Baller111

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Hallo,

habe ein Schreiben vom JC ( Optionskomune ) erhalten ( OHNE Rechtsbehelfsbelehrung OHNE Angabe von § ) obwohl ich noch nie einen Termin im JC hatte, bezgl. Arbeitsfähigkeit, evtl. geeignete Arbeiten usw. Es fand auch noch nie ein Gespräch darüber statt. Dazu besteht auch keine EGV oder sonst etwas.

Krankgeschrieben bin ich auch seit 3 Monaten und fortlaufend bis vorerst Ende September.

Wie könnte ich zu solchen ( ich nenne es so ) Machenschaften solches gleich abwürgen, ohne gleich einen Roman zu schreiben. Natürlich brauche ich auf solch einen Wisch nicht reagieren, dass weiß ich auch.
Die, so sehe ich es, sehen nicht in die Akte nach, dass man einen Menschen, der schon seit Monaten krankgeschrieben ist, nicht, auch wenn es nur ein " Vorschlag " ist, keine solchen unnötigen, sinnlosen " Vorschläge " zu unterbreiten.
Könnte mir da jemand helfen ? Vielen Dank schon mal im voraus.
 
AW: Informationsschr. einer Arbeitsstelle erhalten, obwohl noch nie eine Termin zur Absprache von Arbeitsfähigkeit statt

Generell den Riegel vorzuschieben, damit dein Amt nichts sinnloses mach,t hat wohl noch keiner geschafft.
Bei Optionskommunen schon gar nicht.

Wie du mit diesem Schreiben umgehen kannst, scheinst du schon zu wissen.

Sind Leistungen schon bewilligt? Dann bist du auch ohne EGV verpflichtet deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Aus meiner Sicht wäre das in deiner Lage erstmal gesund sprich erwerbsfähig zu werden.

Ob es Sinn ergibt sich jetzt schon auf Stellen für die Zeit nach der Krankheit zu bewerben, vermag ich nicht zu beurteilen. Nur du weißt, wie es September voraussichtlich weitergeht.
 
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