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Gelöschtes Mitglied 53759
Gast
Hallo zusammen. Im Verlauf eines SGB II Leistungsbezugs wurde ein seitens des Jobcenters ein Darlehenvertrag (monatliche Zahlungen) nicht anerkannt, sprich voll als zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet. Ein Widerspruch lief erfolglos, ein Klageverfahren hierzu läuft. Nun bin ich umgezogen und habe das Bundesland gewechselt. Dort habe ich erneut SGB II Leistungen (als Erstantrag) beantragt. Der Darlehensvertrag läuft noch (weiterhin monatliche Zahlungen).
Bin ich nun bezüglich des Darlehensvertrags verpflichtet gegenüber dem neuen Jobcenter das Klageverfahren gegen den Entscheid der vollen Berücksichtigung als Einkommen durch das vorherige Jobcenter anzuzeigen? Oder weise ich auf den Darlehensvertrag und warte erst deren (Neu-)Bewertung ab? Danke für eure Antworten.
Bin ich nun bezüglich des Darlehensvertrags verpflichtet gegenüber dem neuen Jobcenter das Klageverfahren gegen den Entscheid der vollen Berücksichtigung als Einkommen durch das vorherige Jobcenter anzuzeigen? Oder weise ich auf den Darlehensvertrag und warte erst deren (Neu-)Bewertung ab? Danke für eure Antworten.