Baller111
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Zum herunterladen und zum näheren Verständnis, wie das in den VerBIS System ( "internes Vermittlungs-, Beratungs- und Informations System" ) funktioniert und dessen Inhaltlicher Aufbau von gespeicherten Informationen.
Für all diejenigen, die sich damit ein klein wenig befassen möchten. Zumindest für meinen Teil, recht interessant.
Ausgabe von 2017
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk3/~edisp/l6019022dstbai386915.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI386918
Oder gugscht du hier
Seite 15, Abs. 4, ich zitiere:
Für all diejenigen, die sich damit ein klein wenig befassen möchten. Zumindest für meinen Teil, recht interessant.
Ausgabe von 2017
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk3/~edisp/l6019022dstbai386915.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI386918
Oder gugscht du hier
Seite 15, Abs. 4, ich zitiere:
" Wenn die Kunden Zustimmung vorliegt ". Es muss also erst eine schriftliche Zustimmung des Kunden ( ELO ) vorliegen. Also wenn SB " danach Fragt " ob man eine Tel.Nr. bekommt ist nicht. Somit würde man gegen die eigene Weisungen handeln.Weitere Kommunikationswege“, wie beispielsweise eine Telefon-, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, werden Ihnen nur angezeigt, wenn die Kunden-Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.
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