vielen Dank allen. @ Buddy: zu dem Papier " Meine Interpretation...":
das mit der Vertragsfreiheit ist verständlich. Nur die Frage: Ist das dann die ganze Begründung, die man braucht. Man unterschreibt nicht, weil man es nicht möchte und eben das Recht hat, Verträge nicht zu unterschreiben, die man nicht unterschreiben möchte. Und dann geht man nicht zur Maßnahme, weil man ja nichts unterschrieben hat. Funktioniert diese Logik? ich meine, das wäre ja ganz einfach so, wie wenn ich keinen Vertrag mit der Telekom mache betreffen meines Internetanschlusses und dann folgt daraus logischerweise nichts.
Ich verstehe ja schon, dass ich mit dem Maßnahmemenschen nichts weiter zu tun haben muss, außer diese Veranstaltung. Ich unterschreibe nicht, wir werden nichts miteinander zu tun bekommen.
ABER:
Kann ich nicht dann doch noch Ärger mit dem JC bekommen. Ist das denn kein sanktionsgrund? Ein Freund von mir hat auch nicht unterschrieben, er weiß, dass er das nicht muss. Sitzt aber die Maßnahme ab, weil er glaubt, das muss er, sonst Sanktion.
Die Veranstaltung ist im JC in der Eingangszone.:icon_kotz: