Info-Broschüre ALG II dt-engl-span-türk - poln

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Martin Behrsing

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BO-Prekaer, c/o Norbert Hermann
DWBO_Info_ALG_II_2011-05

Es ist schon ein Elend: unser Widerstand gegen Harz IV beschränkt sich i.W. darauf, über die rechtskonforme Durchführung des Terrors zu wachen und die Betroffenen über das Elend zu informieren.

Hilfreich sein kann dabei eine Broschüre des „Protestant Charitable Organisation Berlin-Brandenburg-Silesian Upper Lusatia“ (Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz – watt et allet jibt!). IMMMER ZWEISPRACHIG! Alle wichtigen Sprachen. Ausser Kohlenpott!

Schon von Mai 2011 – download-Übersicht hier:

Informationsmaterialien zu den Themen Arbeitslosengeld II (ALG II) / Sozialgeld — Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

https://www.diakonie-portal.de/downloads/copy_of_verbandsdownloads/Broschure_englisch.pdf/

https://www.diakonie-portal.de/downloads/copy_of_verbandsdownloads/Broschure_spanisch.pdf

Informationsmaterialien zu den Themen Arbeitslosengeld II (ALG II) / Sozialgeld - türkisch — Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Informationsmaterialien zu den Themen Arbeitslosengeld II (ALG II) / Sozialgeld - polnisch — Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz


Inhaltsverzeichnis


1 Grundsätzliches
2 Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende?
2.1 Die fünf allgemeinen Leistungsvoraussetzungen
2.1.1 Alter
2.1.2 Erwerbsfähigkeit
2.1.3 Hilfebedürftigkeit
2.1.4 Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
2.1.5 Erreichbarkeit
2.2 Wer ist von Leistungen ausgeschlossen?
2.3 Zur Leistungserbringung bei Ausländern
2.3.1 Allgemeines zum Leistungsanspruch
2.3.2 Ist der Bezug von Leistungen der Grundsicherung schädlich
für die Aufenthaltserlaubnis?
2.4 Zur Leistungserbringung bei Auszubildenden, Schülern und
Studierenden
3 Bedarfs-/Haushalts- oder Wohngemeinschaft?
3.1 Die Bedarfsgemeinschaft
3.2 Die Haushaltsgemeinschaft
3.3 Die Wohngemeinschaft
4 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
4.1 Der Regelbedarf
4.2 Mehrbedarfe
4.3 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
4.4 Einmalige Bedarfe, die als Zuschuss gewährt werden
4.5 Darlehen bei unabweisbarem Bedarf
5 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
6 Einschub: Zur Leistung „Kinderzuschlag“
7 Einkommensberücksichtigung
8 Vermögensberücksichtigung
9 Fördern von Arbeit und Fordern
9.1 Zur Zumutbarkeit
9.2 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
10 Sanktionen – Kürzung oder Streichung von Leistungen
10.1 Sanktionen wegen Pflichtverletzungen bzw. Meldeversäumnissen
10.2 Sanktionen wegen Verletzung allgemeiner Mitwirkungspflichten

Anhang:
I Adressen von Beratungsstellen in Berlin und wo Sie weitere
nützliche Informationen erhalten können
II Abkürzungsverzeichnis
 
Wobei die Informationsbroschüre qualitativ etwas zu wünschen übrig lässt, z.B. steht bei Haushaltsgemeinschaft:


Von der Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden ist die Haushaltsgemeinschaft. Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwagerten zusammen in einer Wohnung leben, kann Sie das Jobcenter als Haushaltsgemeinschaft betrachten. Das können z. B. Geschwister, Enkelkinder im Haushalt der Großeltern oder die Nichte im Haushalt der Tante sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann auch bestehen, wenn ein 25-jahriges Kind im Haushalt der Eltern wohnen bleibt.


und bei WG :​


„Klassische“ Wohngemeinschaften bilden z.B. junge Leute, die sich eine Wohnung teilen, wobei aber jeder für sich allein wirtschaftet. Hier handelt es sich weder um eine Bedarfs-, noch um eine Haushaltsgemeinschaft, Einkommen und Vermogen der Mitbewohner spielen also keine Rolle, wenn einer SGB II-Leistungen benotigt.


Daraus könnte der Leser schließen, dass eine WG zwischen Verwandten/Verschwägerten nicht möglich ist, was definitiv falsch ist.​
 
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