- Sanktionsbescheide müssen an die Person der BG gerichtet sein und bekannt gegeben werden, die sanktioniert werden soll.
- Eine Vertretung bei Leistungskürzung ist im SGB-II nicht vorgesehen.
- Die Vermutung der Vertretung der BG durch den Antragsteller greift nicht, wenn er die Ehefrau bevollmächtigt hat.
- Eine Vertretung bei Leistungskürzung ist im SGB-II nicht vorgesehen.
- Die Vermutung der Vertretung der BG durch den Antragsteller greift nicht, wenn er die Ehefrau bevollmächtigt hat.