Hallo,
ich muss ab Montag dem 17. September eine Maßnahme namens "Aktiv-Center, eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" machen.
Ich hatte die am selben Tag bekommene EGV "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschrieben, da bereits in der EGV mehrere illegale Punkte aufgeführt waren (z.B. dass ich einen Teilnehmervertrag mit dem Maßnahmeträger (Kolping) schließen muss, was aber gegen dass Vertragsrecht verstößt).
Zuvor hatte mich meine Sachbearbeiterin zum ärztlichen Dienst des JC geschickt, die eine ganze Liste von psychischen Problemen festgestellt hat, aber als Angestellte des JC hat diese mich natürlich trotz der ellenlangen Liste voll arbeitsfähig geschrieben (keine Ahnung ob das für den Fall relevanz hat).
Nachdem ich bereits einige Beiträge gelesen habe, vermute ich, dass meine beste Möglichkeit darin besteht, am Montag hinzugehen, aber nichts zu unterschreiben, und es mir schriftlich geben lasse, dass ich ohne Unterschrift nicht erwünscht bin, oder gibt es einen besseren Weg?
Zudem, wie bereits im 2. Abschnitt geschrieben, habe ich "unter Vorbehalt" unterschrieben zwecks Feststellungsklage. Nur ist mir nicht exakt klar, wann genau ich diese einreichen muss und welche exakten Vorteile diese gegenüber einer "Nicht-Unterschrift" hat?
Würde bei einer erfolgreichen Feststellungsklage automatisch jede Sanktion abgeschmettert, oder würde trotzdem jede Sanktion einzeln auf Gültigkeit bewertet werden?
Grüße aus dem Süden
Rainer
PS: Wo habt ihr alle dieses Wissen her? Ich selbst habe ewig geglaubt, dass ich tun müsste was auch immer der SB des JC von mir verlangt.
ich muss ab Montag dem 17. September eine Maßnahme namens "Aktiv-Center, eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" machen.
Ich hatte die am selben Tag bekommene EGV "unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschrieben, da bereits in der EGV mehrere illegale Punkte aufgeführt waren (z.B. dass ich einen Teilnehmervertrag mit dem Maßnahmeträger (Kolping) schließen muss, was aber gegen dass Vertragsrecht verstößt).
Zuvor hatte mich meine Sachbearbeiterin zum ärztlichen Dienst des JC geschickt, die eine ganze Liste von psychischen Problemen festgestellt hat, aber als Angestellte des JC hat diese mich natürlich trotz der ellenlangen Liste voll arbeitsfähig geschrieben (keine Ahnung ob das für den Fall relevanz hat).
Nachdem ich bereits einige Beiträge gelesen habe, vermute ich, dass meine beste Möglichkeit darin besteht, am Montag hinzugehen, aber nichts zu unterschreiben, und es mir schriftlich geben lasse, dass ich ohne Unterschrift nicht erwünscht bin, oder gibt es einen besseren Weg?
Zudem, wie bereits im 2. Abschnitt geschrieben, habe ich "unter Vorbehalt" unterschrieben zwecks Feststellungsklage. Nur ist mir nicht exakt klar, wann genau ich diese einreichen muss und welche exakten Vorteile diese gegenüber einer "Nicht-Unterschrift" hat?
Würde bei einer erfolgreichen Feststellungsklage automatisch jede Sanktion abgeschmettert, oder würde trotzdem jede Sanktion einzeln auf Gültigkeit bewertet werden?
Grüße aus dem Süden
Rainer
PS: Wo habt ihr alle dieses Wissen her? Ich selbst habe ewig geglaubt, dass ich tun müsste was auch immer der SB des JC von mir verlangt.