In meiner Eingliederungsvereinbarung steht, dass ich mich telefonisch beim gleichen Jobcenter in der gleichen Stadt beim rehaberater melden soll. kann ich deswegen sanktioniert werden, wenn ich ihn nicht kontaktiere?

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cantongirl

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hi leute, ich bin die lina, 32 jahre alt, falls das alter wichtig ist!

hätte da ne kleine frage an euch:

in meiner eingliederungsvereinbarung steht, dass ich mich telefonisch beim gleichen jobcenter in der gleichen stadt beim rehaberater melden soll, er soll mir nähere infos und begebenheiten geben und soll da öfters anrufen und es geht um integrationsstellen. das möchte ich aber nicht aus privaten gründen. (möchte nicht sagen, worum es genau geht, da es privat ist, und man mich vielleicht erkennen kann)

kann ich deswegen sanktioniert werden, wenn ich ihn nicht anrufe und angerufen habe? also wenn meine fallmanagerin mit dem rehaberater telefoniert und fragt, ob ich mich bei ihm gemeldet habe und das gar nicht stimmt? sie sagte, sie wird ihn nochmal drauf ansprechen, dass er da noch mehr infos rausgeben soll und sich bei mir melden soll. der wird ja von nichts wissen, wenn ich da nicht angerufen habe? sowas kann doch keiner nachweisen, ob man das gemacht hat oder nicht? was kann passieren? der rehaberater telefoniert doch mit vielen und kann sich doch nicht alle leute merken die da angerufen haben?

danke für die hilfe
 

TazD

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Dann hast du dich auch dazu verpflichtet den Reha-Berater zu kontaktieren.

Bitte stell die EGV doch mal anonymisiert ein, damit man mal den genauen Wortlaut sieht.
 

cantongirl

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ja, das habe ich jetzt leider auch festgestellt im nachhinein. aber das kann doch keiner nachweisen, ob man mit ihm telefoniert hat oder nicht? kann ja jeder was anderes behaupten?

sorry, kann die egv nicht hoch laden, habe keinen scanner und auch wenn ich es könnte, würde ich das nicht tun, da man da leicht auf mich kommen kann mit dem text
 

Scholz

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Hallo,
steht in der EGV eine zeitliche Angabe, bis wann du dort anrufen musst? Ohne zeitliche Angabe, reicht es, wenn du anrufst, nachdem der SB dich damit konfrontiert, dass du nicht angerufen hättest.

Wann hast du die EGV unterschrieben? Wenn die schon sehr alt ist (12 Monate+) wäre eine Sanktion auch vollkommen unmöglich.
Falls es zu einer Sanktion kommt, könnten maximal 10% für 1 Monat sanktioniert werden (max. 50€), wenn das deine 1. EGV Sanktion in den vergangen 12 Monaten ist.
 
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Fox29

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aber das kann doch keiner nachweisen, ob man mit ihm telefoniert hat oder nicht? kann ja jeder was anderes behaupten?
Natürlich dokumentiert der Reha Berater seine Arbeit, dazu gehört auch mit wem er telefoniert hat und was besprochen wurde (grob). Im Normalfall braucht die Vermittlung nicht mal beim Reha Berater anrufen, im System ist der Vermerk sichtbar
 

LeopoldVonSchleck

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hi leute, ich bin die lina
Hi Lina und Wilkommen.

kann ich deswegen sanktioniert werden, wenn ich ihn nicht anrufe und angerufen habe?
Da du leider eine EGV unterschrieben hast, könnte das sein, mich würde die komplette EGV interessieren, magst du die mal einstellen? Is wichtig.

der rehaberater telefoniert doch mit vielen und kann sich doch nicht alle leute merken die da angerufen haben?
Der hat aber ein System, ggf. Verbis , in dem er alles über dich erfasst. Bitte in Zukunft keine EGV mehr unterschreiben, damit hast du dir nun leider auch wichtige Rechtsmittel verbaut.
 

Merse

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aber das kann doch keiner nachweisen, ob man mit ihm telefoniert hat oder nicht? kann ja jeder was anderes behaupten?
Das JC knallt dir eine Sanktion rein, du klagst dagegen, der Richter fragt dich: "Können Sie denn irgendwie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind?" - und dann?
 

LeopoldVonSchleck

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Können Sie denn irgendwie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind?"
Ein Screenshot des Handys, aus dem die angerufene Telefonnummer und die Gesprächsdauer hervorgeht, wäre schonmal ein Anfang. Ansonsten kann auch eine Person des Vertrauens dem Telefongespräch als Beistand beiwohnen (habe ich bei "Telefonterminen" mit dem JC immer so gehandhabt, als ich noch mit denen telefoniert habe). Wenn der Beistand bezeugt, dass angerufen und im Idealfall auch gesprochen wurde und den Gesprächsinhalt bestätigt, kann der Richter das nicht abbügeln. Sie könnte sich auch mit einem zweiten Handy filmen lassen, während sie mit dem JC telefoniert. Ich habe mich mal filmen lassen, wie ich wichtige Dokumente in den Hausbriefkasten vom JC eingeworfen habe, vom Präsentieren der Dokumente über das eintüten bis zur Hand, die aus dem Briefkastenschlitz kam. Man muss nur kreativ sein.
 

Merse

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Ja, all das wird aber schwierig, wenn dieses Gespräch garnicht stattfinden soll und hinterher lediglich das Gegenteil behauptet wird, so wie hier geplant.
 

Hyena

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@cantongirl Du kannst natürlich auch abtippen - im Forum wird sowieso stark darauf geachtet, dass keine Namen/ Straßen oder Telefonnummern auf den Briefen zu sehen sind. Es geht ja nicht darum, dass jemanden eventuel geschadet wird, sondern geholfen :) Von daher könntest du auch deine Unterlagen abtippen und großzügig die Hinweise auf deine Person auslassen oder einfach deinen Nutzernamen statt "Person xsz" einsetzen.

Vor dem Rehaberater brauchst du aber keine "Angst" zu haben (es müssen ja Vorraussetzungen existieren, um dorthi wechseln zu können).
Meine vom Reha-Team ist ne total umgängliche, liebe und freundliche Personen - und das spielt die wirklich nicht.
Einmal rief ich sie im Büro an und von ihr kam: "Ich hoffe sie verstehen mich gut, meine Waschmaschine schleudert gerade."
Ich habe erst einmal gelacht und gesagt, davon würde ich nichts hören. Sie hatte Homeoffice Tag und bekam die Anrufe sofort nach Hause durchgestellt, davon wusste ich aber vorher nichts :icon_mrgreen:
 
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