Tel_ko-Richter
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 20 Juli 2006
- Beiträge
- 281
- Bewertungen
- 506
Das Jobcenter Märkischer Kreis provoziert grundlos Klagen
In einem weiteren Beschluss S 38 AS 3803/20 ER unterliegt das Jobcenter zum vierten Mal in Folge:
„Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 432,00 Euro für die Monate September 2020 bis Dezember 2020 sowie den Regelbedarf für Alleinstehende in gesetzlicher Höhe für Januar 2021 und Februar 2021 zu gewähren.“
„Niemand“ sagt mir, was ich tun soll – ich führe nur Befehle aus
Klage: Bedarfsgemeinschaft unterstellt
In einem weiteren Beschluss S 38 AS 3803/20 ER unterliegt das Jobcenter zum vierten Mal in Folge:
„Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 432,00 Euro für die Monate September 2020 bis Dezember 2020 sowie den Regelbedarf für Alleinstehende in gesetzlicher Höhe für Januar 2021 und Februar 2021 zu gewähren.“
„Niemand“ sagt mir, was ich tun soll – ich führe nur Befehle aus
Klage: Bedarfsgemeinschaft unterstellt