In DEUTSCHLAND -KEIn GELD von keinem !

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hansjupp555

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Hi,Martin

melde mich gleich mit einem Problem zurück,meine Tochter ( 18),wohnt nicht bei uns,besucht eine PRIVATE Schule,deren Abschluss in 3 Jahren das Fachabitur ist,BAFÖG wurde beantragt und Abgelehnt !
Nun sagt der Mann auf der Jobcenter,das Sie auch kein ALG II und keine Sozialhilfe bekommt,wie soll ich das verstehen ?
ALG II nicht,weil Sie 8-10 Stunden Schule am Tag hatt,und damit dem Arbeitsmarkt nicht zur V.v steht ,Sozialhilfe nicht,weil die sagen,Sie kann die Schule schmeissen,und Arbeiten gehen,ey wo bin ich hier ??

gruss Jupp
 
Nicht ganz so einfach zu beantworten.
Erste Frage, wie alt ist Deine Tochter? Bei noch 3 Jahren bis zum Fachabitur könnte sie unter 18 sein.
Zweite Frage: Warum wohnt sie nicht zu Hause, oder besser, könnte eine geeignete Schule halbwegs bequem von zu Hause aus erreicht werden.
Dritte Frage: Ist die Schule überhaupt BaFÖG fähig, ich vermute ihr kommt aus Rheinland-Pfalz, dann hier https://www.fachabitur.info/Ubersicht_Fachhochschulen/Rheinland_Pfalz/rheinland_pfalz.html
gucken.
Vierte Frage: Hat Deine Tochter zumindest einen deutschen Elternteil? Hintergrund: Kein BaFÖG-Anspruch wenn z.B. Mutter Ausländerin und Tochter aus erster Ehe und nicht von Dir adoptiert, Du also ihr Stiefvater wärest. (Keine Angst, in dem Fall aber ALG II Anspruch)
 
Entschuldigt bitte, daß ich mich hier kurz einmische!

Ich wollte auch gern noch studieren gehen, habe allerdings nicht die finanziellen Mittel...
Nun hatte ich mich schlau gemacht, welche Möglichkeiten es in dem Zusammenhang gibt.

Resultat: Sollte man irgendetwas machen, was BaFÖG-fähig ist, hat man keinen Anspruch auf ALGII - egal ob BaFÖG genehmigt wird oder nicht!!!
Im Zweifel gibt's einfach nichts... (außer evtl. Wohngeld???)

Dazu kommt, daß BaFÖG seit einiger Zeit auf max. 10.000€ (oder so ähnlich) begrenzt ist, was also bei max-Satz um und bei einem Jahr gleichkommen dürfte... Und was macht man den Rest der Jahre?

Mein Ergebnis war, daß Studieren längst nicht mehr jeder Gesellschaftsschicht möglich ist...

Solltet ihr da Lösungen oder Alternativen kennen - immer her damit!!! ;o)


- :stern: -> Wenn deine Tochter wirklich eine BaFÖG-fähige Ausbildung erhält, und dieses abgelehnt wird, dann ist's schlecht.
Schulgeld dürfte auch flachfallen, da bleibt höchstens evtl. noch Wohn- oder Kindergeld...
 
Die Ansicht von Lübeck81 vereinfacht einen sehr komplexen Sachverhalt. In der absoluten Mehrzahl aller Fälle ist seine Darstellung korrekt, aber:
Es kommt nicht nur darauf an, ob der Ausbildungsgang, bzw. die Ausbildungsstätte BaFÖG fähig ist, sondern es gibt auch in der Person liegende Gründe, die einen BaFÖG-Anspruch dem Grunde nach ausschließen. Wenn dies der Fall ist (also dem Grunde nach kein BaFÖG Anspruch), dann kann ein ALG II Anspruch durchaus gegeben sein.
Bei Schüler-BaFÖG kann meines Wissens durchaus ergänzend ALG II bezogen werden.
Die von Lübeck81 genannte angebliche Höchstgrenze von € 10.000,-- ist wohl ein großes Mißverständnis. BaFÖG für Stundenten wird zu 50% als Darlehen geleistet. Hievon sind aber maximal € 10.000 zurückzuzahlen (Lies mal genau die §§ 18, 18a, 18b BaFÖG).
Also nicht gleich schwarz sehen, ein dezentes grau ist auch recht kleidsam.
 
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