In Arbeitslosigkeit gerutscht! ALG2-Aufstockung reicht zur Sicherung Lebensunterhalt nicht aus! Welche Möglichkeiten?

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Hallo Community,

Ich hatte mündlich bei einem JC -Termin versucht so eine Art-Überbrückungsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bekommen. ---> wurde abgelehnt

Im März bin ich in die arbeitslos geworden, bekomme nun ALG1 763,50 Euro und Alg2 252,50 Euro --- sind zusammen 1.016 Euro.

Mein Nettoverdienst war in den letzten Monaten durchschnittlich über 1.650 Euro.

Mein Dispo ist ausgeschöpft; Bank-Kredit läuft obendrein; Vermögen mittlerweile durch frühere Arbeitslosigkeit aufgelöst;

Es ist mir klar, dass die Gemeinschaft nicht für meine Schulden aufkommen soll ... ich verstehe nicht, warum es nicht sowas, wie ein kurzfristiges Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt um ein vollkommenes Desaster abzuwenden? Muss das Kind erst in Brunnen fallen?

Durch Vermögensumwandlungen (Sachwerte) werde ich hoffentlich noch paar Tage durchhalten können.
Werde hoffentlich bald wieder Job mit o. g. Einnahmen haben. Vielleicht sogar bei der Bundeswehr.

Soll ich ein Antrag gemäß §24 SGBII zur Sicherung des Lebensunterhaltes schriftlich stellen?

Grüße :sorry:
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

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Frag Deine Bank nach Stundung der Raten.

Wenn das bei Dir keine dauerhafte, immer wiederkehrende Sache ist, sollte das kein Problem sein.

Wieso ist Dein Alg1 so niedrig bei dem Verdienst?
 

Katzenstube

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War bei mir auch RobbyRob: ca.1100 bis 1200 netto ergab ein ALG1 von knapp unter 700. Vielleicht auch falsch berechnet, hatte aber damals (leg mich nicht genau auf die Summen fest) über den ALG-Rechner selbige Summen erhalten.

Gruß von Katzenstube
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Da steht aber „Mein Nettoverdienst“...... über 1.650€

Wenn das nicht nur durch irgendwelche Zuschläge kommt, stimmt da was nicht.
 

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Hallo, das ALG1 ist so niedrig, weil von dem vorhergehenden Job in Vollzeit nur 1.120 Euro netto zur Auszahlung kamen. Mit Zuschlägen kam ich auf 1.600 Euro ... ALG1 in 2016 689 Euro ... Mit letzter Tätigkeit, ging leider nur 3,5 Monate ... mit echten 1.600 Euro Netto ohne Zuschläge stieg das ALG1 auf 755 Euro. Ab April 2018.

Dem Grunde nach gehört es total verboten, wenn mann bei Vollzeit kein vernünftiges ALG1 bekommt ...

Fühle mich total vom Staat verar.... ALG1 und Aufstockung

Für März 2018 nur 610 Euro, weil mir Urlaubsabgeltung abgezogen wird ...

Hier das nächste Problem ... Mittlerweile habe ich das mit der Urlaubsabgeltung ja kapiert ... nur, wer zahlt mir die 2 fehlenden Tage??? :censored:

Es handelt sich um 5 Urlaubstage ... und ALG1 zahlt erst mit dem 8. Tag. Widerspruch zum ALG1 - Bescheid wurde abgelehnt. Der alte AG rechnet so ... Do und Fr + Mo + Di + Mi!
:icon_motz:

Die GEZ zuckt mit Befreiung auch net ... Voll der Hammer!!!

Mit Bank reden ist ne gute Idee... Nur wenn ich schlafende Hunde wecke und die auf die Idee kommen den Dispo zu kündigen ???
Ich selbst hab schon alles aufgelöst .. Riester, LV, Bausparer ... privat auch schon einiges erhalten ... Das reicht... :sorry:

Ich versuche schon selbst das mit Schulden in Griff zu halten, nur ALG2 zieht sofort ab :censored:... Steuererstattung, Mit Anwalt vom Ex-AG Nachzahlung Nachtzuschläge erwirkt sowie Nachzahlung Überstunden ...
 
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Wenn dir gar nichts anderes übrig bleibt, musst du leider Privatinsolvenz anmelden. Meinem Bekannten ging es nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit auch so. Ist hart, aber inzwischen ist er finanziell wieder auf dem aufsteigenden Ast. Ich würde zur Schuldnerberatung gehen und denen die Situation schildern.
 

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Offensichtlich war ich zu naiv und meine Gutmütigkeit sowie Arbeitseinsatz wurden ausgenutzt. :doh::sorry:

Ich hätte daher nie gedacht, dass sich so manche AG irrational verhalten und
a) es bei der ersten Arbeitslosigkeit so ein niedriges ALG1 gibt
b) auch in den Ämtern soviele Steine gibt
c) und so manche potentielle AG glauben die Macht zu haben
d) viele Stellenanzeige tatsächlich nur Werbung sind und keine echte Stelle zu besetzen ist :popcorn:
e) und AG locken mit Angestelltenverhältnis und tatsächlich wird Selbständigkeit gewünscht; :censored:
f) oder bin ich mit 45 Jahren zu alt? :icon_evil:
g) in der Versicherungswirtschaft im Angestelltenverhältnis sieht es offensichtlich nicht gut aus ...
h) selbst in der Uni-Klinik nicht viel mehr wie 10 Euro gezahlt werden ...
i) Warum sagen Firmen ab, obwohl Quereinsteiger gesucht werden? Oder ist es nicht so leicht in die IT-Branche zu kommen? :icon_pause:
j) ---------> Eine Umschulung mit ARGE kann ich mir mit diesem niedrigen ALG1 nicht leisten :icon_stop:
k) --------- Erkenntnis :idea:... da hilft offensichtlich nur über die Grenzen zu gehen und eine radikale Änderung :peace:
-- Wohnung und Schuldenabbau war ja bis dato kein Problem
l) Warum hat man auch als ALG1 -Aufstocker so dermaßen mit der Grundsicherung zu tun? :sorry:

Das Leben bildet mich gerade anderweitig aus :biggrin: :icon_hihi:

Ich stehe gerade kurz vor Einstieg in das Handwerk mit gutem Verdienst ... :peace:
 

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Heute Post bekommen;
nachdem ich Nachzahlung der restl. Überstunden mit Gehaltszettel und Kto-Auszug angezeigt habe.
Von der Grundversorgung wird das abgezogen? Ein Witz oder?
Ich dachte es gibt nen Freibetrag in Höhe von 100 Euro... Dann wird wohl kommende Woche noch die Nachzahlung des Nachtzuschlages in Höhe von 350 Euro Brutto kommen... Wird dann auch abgezogen? und dann... was bleibt??? Unter der Brücke 1 ... ? ... :doh: Kann ich dann jetzt schon zum Wohngeldamt und Wohngeldzuschuss beantragen? :popcorn:
Als Anlage noch dabei .. der Erklärungsbogen ... habe ich vergessen zu schwärzen, daher nicht gescannt...
 

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  • Anhörung Nachzahlung Überstunden.pdf
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Das ist alles Zufluss-Prinzip?

Habe jetzt Kirchensteuererstattung bekommen - 16,72 Euro -.
Ist das zu melden?

In Kürze bekommt meine Anwaltskanzlei von meinem ehemaligen Arbeitgeber Nachtzuschlag -350 Euro - nachgezahlt. Ich hoffe doch steuer- und sozialabgabenfrei.
Und sobald die Kanzlei auf mein Konto überweist, ist es anzugeben?

Ergo bekomme ich wieder jede Menge Anhörungsbögen und es wird dann später im April für Mai kein ALG2 gezahlt ... :icon_neutral: Juchuuuuu .... also nur noch 755 Euro ALG1 für kompletten Monat .... :cheer2: Bei 570 Euro Miete :peace:

Kann ich jetzt im April Wohngeldzuschuss beantragen, wenn mir ALG2 alles - ganze 252 Euro - wegen dem Zufluss-Prinzip streicht? :doh:

Gibt es Ideen - ausser so schnell wie möglich nen Job zu bekommen?
 
E

ExitUser

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Das sind alles einmalige Einkommen und als solche anzurechnen. Wenn die Einnahmen höher sind als dein Alg-II sollte das auf sechs Monate verteilt angerechnet werden.

Deine Sorge verstehe ich nicht ganz. Du bekommst doch das Geld und weißt, dass es zeitnah wieder abgezogen wird. Im Saldo fehlt dir also nichts.
 

Wuffi

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Ich hoffe, ich habe deine Situation richtig verstanden, du bekommst also ALGI und stockst mit ALGII auf.

Soweit ich weiß, gilt Folgendes: Wenn du mit ALGII aufstockst, gibt es kein Wohngeld. Oder es gibt Wohngeld, aber kein ALGII . Muss man rechnen, wie man besser kommt... Jedenfalls schließt es sich gegenseitig aus.

Und: willkommen in der realen Welt. *Hand reich*
 

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AW: Zuflüsse im laufenden Monat steigen unaufhaltsam und werden Aufstockung übersteigen ... Auf zum Wohngeldamt?

Ja, ich stocke mit ALGII auf

Wenn ALG II kürzt bzw. streicht, dann ist ja Wohngeld höher! :peace: Ich werde zum Wohngeldamt hingehen ... mich schlau machen :idea:

Wo kann ich am Besten nachlesen in verständlichem deutsch und nicht Paragrafen-Deutsch :biggrin:, wie die ganzen Zuflüsse behandelt werden? Über iwelchen Zeitraum verteilt oder auf einmal? :popcorn: Die Zuflüsse für April sind bald höher, wie der Aufstockungsbetrag ...

In Kürze bekomme ich von der Krankenkasse eine Erstattung, da Notdienst Privatrezept statt Kassenrezept ausgestellt hat. :icon_evil: Sind auch fast 35 Euro.

Dann bekomme ich von ALG1 eine Fahrkostenerstattung - die ist hoffe ich aussen vor :icon_hihi:

Ich gehe davon aus, dass ich ab Mai in Vollzeitbeschäftigung ohne nötige Unterstützung bin ... Wie läuft der Übergang ab? Was gibts für mögliche Überraschungen? :icon_mrgreen:
 

CaptKork

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a) es bei der ersten Arbeitslosigkeit so ein niedriges ALG1 gibt
Hast du die letzen Jahrzehnte auf der rosa Wolke gelebt?

Entschuldige aber wenn ich so offen bin, so Blöd und Weltfremd kann man nicht sein, dass man das nicht mitbekommt.

Dann schreibst du was von Quereinstieg IT-Branche? Welche Kenntnisse besitzt du, die ein studierter Informatiker oder ähnlich nicht auch besitzt? Ist ja nicht so, dass da jeder genommen wird der im Internet surfen kann.
 

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AW: Nachzahlung Nachtzuschläge --- Fehler bei der Abrechnung --- Sozialabgaben abgezogen

Ehemaliger zahlt nun doch die Nachtzuschläge und macht nen Fehler bei der Abrechnung --- Hat das insbesondere nachteilige Auswirkungen?

Für gewöhnlich sind die Nachtzuschläge Sozialabgaben- und steuerfrei --- jedoch hat dieser Hobby-Geschäftsführer beides abgezogen von 350 Euro brutto sind 185 Euro Netto übrig.

Dies wurde reklamiert und nun kommt eine neue Abrechnung von 165 Euro ...
Passt das so? Oder reklamieren? Wie sind eure Meinungen?
 

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Wie hoch ist die Freigrenze für gemeldete einamlige Einkommen? Hier Bescheid über komplette Rückforderung.

Hallo,

so der erste Aufhebungsbescheid ist gestern angekommen.

---- :doh: Gibt es für einamlige Einkommen nun doch keine Freigrenze?

Was ist mit § 24 SGB X und den 70 Euro gemeint?

Ich soll 60,32 Euro einmaliges Einkommen zurückzahlen

Danke für Feedbacks
 

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