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Hallo Community,
Ich hatte mündlich bei einem JC -Termin versucht so eine Art-Überbrückungsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bekommen. ---> wurde abgelehnt
Im März bin ich in die arbeitslos geworden, bekomme nun ALG1 763,50 Euro und Alg2 252,50 Euro --- sind zusammen 1.016 Euro.
Mein Nettoverdienst war in den letzten Monaten durchschnittlich über 1.650 Euro.
Mein Dispo ist ausgeschöpft; Bank-Kredit läuft obendrein; Vermögen mittlerweile durch frühere Arbeitslosigkeit aufgelöst;
Es ist mir klar, dass die Gemeinschaft nicht für meine Schulden aufkommen soll ... ich verstehe nicht, warum es nicht sowas, wie ein kurzfristiges Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt um ein vollkommenes Desaster abzuwenden? Muss das Kind erst in Brunnen fallen?
Durch Vermögensumwandlungen (Sachwerte) werde ich hoffentlich noch paar Tage durchhalten können.
Werde hoffentlich bald wieder Job mit o. g. Einnahmen haben. Vielleicht sogar bei der Bundeswehr.
Soll ich ein Antrag gemäß §24 SGBII zur Sicherung des Lebensunterhaltes schriftlich stellen?
Grüße
Ich hatte mündlich bei einem JC -Termin versucht so eine Art-Überbrückungsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu bekommen. ---> wurde abgelehnt
Im März bin ich in die arbeitslos geworden, bekomme nun ALG1 763,50 Euro und Alg2 252,50 Euro --- sind zusammen 1.016 Euro.
Mein Nettoverdienst war in den letzten Monaten durchschnittlich über 1.650 Euro.
Mein Dispo ist ausgeschöpft; Bank-Kredit läuft obendrein; Vermögen mittlerweile durch frühere Arbeitslosigkeit aufgelöst;
Es ist mir klar, dass die Gemeinschaft nicht für meine Schulden aufkommen soll ... ich verstehe nicht, warum es nicht sowas, wie ein kurzfristiges Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt um ein vollkommenes Desaster abzuwenden? Muss das Kind erst in Brunnen fallen?
Durch Vermögensumwandlungen (Sachwerte) werde ich hoffentlich noch paar Tage durchhalten können.
Werde hoffentlich bald wieder Job mit o. g. Einnahmen haben. Vielleicht sogar bei der Bundeswehr.
Soll ich ein Antrag gemäß §24 SGBII zur Sicherung des Lebensunterhaltes schriftlich stellen?
Grüße
