Noch mal dazu
habe ich auch nich so aufgefasst
Ich habe vermutlich es selber raufbeschworen, das ich mich nach dem 2 Schreiben erkundigt habe ob gegen uns was vorliegt und nach dem 3. Schreiben, mußten sie etwas Konkretes sagen, aber das interessiert mich eigentlich nicht.
Ich sehe auch nicht, wo Du aus dem letzten gescannten Schreiben der Amtsleiterin eine "ganz andere Töne", jedenfalls entspanntere, lesen konntest.
Im Amtsdeutschen steht da bloss:
- Dich geht dein eigener Fall nichts an
- Niemand unternimmt in nächster Zeit irgendwas Disziplinarisches
- Du hattest die Möglichkeit, Deine Unschuld zu beweisen; übrigens die komplette Verdrehung jeglichen gesunden Rechtsverständnisses.
Hab ich was übersehen ?
Sehe ein bisschen anders, denn wie du siehst strotzen die anderen Schreiben nur so von §§ und in diesem Schreiben kein einziger davon. Auch hatte ich zwischen den Schreiben auch einen Anruf, um mit mir zu klären, ob ich die Kontoauszüge volegen soll oder nicht. Der Herr erzählte miz jedem 2. Wort von der Mitwirkungspflicht , die ich hätte und da ich gesagt hatte ich könnte diese Kontoauszüge nicht erbringen, wäre er auch mit 3 Monaten zufrieden, weil er in der selben Bank sei wie ich und auch Onlinekunde und dort könne man ja 30 Tage ausdrucken.
Auch in diesem Gespräch ging es nicht um einen Vorwurf des Betruges oder sonstiges. Er wolle die Kontoauszüge einfach mal haben.
Ich weiß nicht ob das in den Briefen herausklingt, da Sie ja am 23.Oktober 2007 schreiben, Sie hätten am 03.09.2007 einen schriftlichen Hinweis bekommen wir hätten Einnahmen, aber der 1.Brief ist am 30. August 2007 verfasst worden, ca 6.Tage nach Antrag auf Fortzahlung
Danach sitzen in den Amtsstuben schon Hellseher, was ich Ihnen auch geschrieben habe.
Und Sanktionen hast Du schon am Halse:
Einkommen für Dez. zu "schätzen" und daraufhin schonmal Leistungen abzuziehen, ist mal ne interessante Auslegung des Zuflussprinzips und der ganzen ALG-Rechnerei. Auf jeden Fall lasst ihr schon tüchtig Federn dabei; das Geld später wiederzubekommen, dürfte spannend werden.
Ja, war für uns auch interessant aber da sind Sie wohlmöglich im Recht, habe aber auch dagegen einen Widerspruch eingelegt.
Um noch mal auf eine Ausgangsfrage zurückzukommen:
die Kontoauszüge "zum Unschuldsbeweis" solltest Du frühestens den echten Ermittlungsbehörden vorzeigen, nämlich dann, wenn deine ARGE die schwebende Betrugsanzeige wirklich einreicht, und die genannten Behörden sich melden.
Hart auf Hart, aber darauf scheints herauszulaufen.
Vielleicht bin ich ein bisschen blauäugig in diesem Fall, habe bis zu Gebietsreform einen einsichten Sachbearbeiter gehabt, mußte zwar viel kämpfen, aber wurde alles anerkannt.
Jetzt aber will sich vermutlich jemand profilieren, den inzwischen sind an diesm Fall 5 Leute dran (3 Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter und Amtsleiterin)
Deswegen habe ich ja auch noch nicht die Kontoauszüge vorgelegt und werde auch nicht und außerdem habe ja noch 69,00 € in der Hinterhand
Ich denk mal nicht das es darauf hinausläuft, denn warum versuchen sie mit aller macht die Kontoauszüge von uns einzufordern. Es ist alles Stuz was die erzählen und man sollso Mürbe gemacht werden bis man alles vorzeigt und das ist ja ihr Ziel.
In diesen Sinne