Immer der gleiche Richter am SG ?

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MaRo

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Wie Ihr ja bereits in der Überschrift lesen könnt, würde es mich interessieren ob man beim SG immer beim gleichen Richter landet.
Danke
 

Schikanierter

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Kurzantwort: Nein

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Bei großen Gerichten wird es wahrscheinlich tatsächlich so sein, dass man mit verschiedenen oder wechselnden Richtern zu tun hat, da die Vorgänge entsprechend aufgeteilt werden.

Bei dem für mich zuständigen Gericht ist das aber anders. Meine Sachen landen immer beim selben Richter, da dieser für mein JC zuständig ist.

Wenn man dann - wie ich - das Pech hat, dass der Richter von vorne herein voreingenommen ist, dann hat man es halt schwer, sein Recht durchzusetzen.

Mir hat der Richter in einem der ersten Erörterungstermine an den Kopf geworfen, dass ich es mir besser nicht mit ihm verscherzen möge, da er generell für meine Fälle zuständig wäre. Alle meine Eingaben ans Gericht würden über seinen Tisch laufen. Na, wenn das mal keine Ansage ist.
 
E

ExitUser

Gast
Ein Verfahren ist bei mir im Laufe der Jahre über verschiedene Richtertische gegangen. Vielleicht legen sie es irgendwo auf dem Boden aus und jeder nimmt sich was weg, wenn er gerade Zeit hat. :icon_lol:
 

MaRo

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Na toll, da mein SB es ja gerade zu auf Sanktionen anzulegen scheint, da ich bei jeder neuen EGV / VA zu der selben Maßnahme verpflichtet werde, und das SG alles vom JC gut heisst, habe ich also 2x im Jahr mit dem selben Richter zu tun !? Der mir auch die letzte Sanktion aufbrummen lies. Weil der Gutschein angeblich nicht eingelöst war.
Nun wieder das selbe Problem wie den Gutschein einlösen OHNE die unnötige Maßnahme machen zu müssen und OHNE Sanktioniert zu werden
 

DoppelPleite

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Ja und am besten die Fraktion "Sie müssen in den nächsten 1-2 Monaten Arbeit haben", stecke in einer ähnlichen Situation bis auf das Richter meinte "Wenn es wieder auf meinem Tisch landet", warum wohl nur. Kann man wohl nichts machen? Außer Hoffnung darein zulegen dass das BVerG die Sanktionen aufhebt wenigstens für die Zukunft.
 

MaRo

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@Doppelpleite
das ist eine riesige Frechheit vom Richter, ging mir so als ich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen meinem SB eingereicht habe. Es wurde mir mit strafrechtlichen konsequenzen gedroht wenn ich mich wage das JC noch einmal anzuzeigen !!!!! Zu dem stehen mir laut Staatsanwältin , als Hartz 4 Empfänger keine Grundrechte zu !!! Wenn ich diese genießen möchte solle ich doch arbeiten gehen !! Das ist mir wirklich so schriftlich mitgeteilt worden , habe das Schreiben natürlich aufgehoben !!
 

Maximus Decimus

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@Doppelpleite
Es wurde mir mit strafrechtlichen konsequenzen gedroht wenn ich mich wage das JC noch einmal anzuzeigen !!!!! Zu dem stehen mir laut Staatsanwältin , als Hartz 4 Empfänger keine Grundrechte zu !!! Wenn ich diese genießen möchte solle ich doch arbeiten gehen !! Das ist mir wirklich so schriftlich mitgeteilt worden , habe das Schreiben natürlich aufgehoben !!
Stelle doch mal bitte die Schreiben rein. Dieses würde mich mal interessieren, in wieweit sich die judikative mit solchen Behauptungen aus dem Fenster lehnt.
 

MaRo

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Gerne, mache ich heute Abend ! Muss erst einkaufen gehen. Wir haben nicht,s mehr zu essen.
 

MaRo

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hier die Schreiben von der Staatsanwaltschaft.
Ganz nach dem Motto :

" Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing."
 

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TazD

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@Doppelpleite
das ist eine riesige Frechheit vom Richter, ging mir so als ich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen meinem SB eingereicht habe. Es wurde mir mit strafrechtlichen konsequenzen gedroht wenn ich mich wage das JC noch einmal anzuzeigen !!!!! Zu dem stehen mir laut Staatsanwältin , als Hartz 4 Empfänger keine Grundrechte zu !!! Wenn ich diese genießen möchte solle ich doch arbeiten gehen !! Das ist mir wirklich so schriftlich mitgeteilt worden , habe das Schreiben natürlich aufgehoben !!
Die angehangenen Schreiben der StA beinhalten noch nicht mal ansatzweise das, was du da herausgelesen haben willst.

Mit welchem Satz genau wurden dir denn strafrechtliche Konsequenzen angedroht?

Mit welchem Satz genau, sagt die Staatsanwältin, dass dir keine Grundrechte als Hartz4-Empfängerin zustehen?
 

MaRo

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dann lese es dir doch mal genau durch ! Es steht alles drin !
ich habe es mir ja schon halber gedacht das hier wieder gemault wird.
schade um die arbeit und das gesuche der Schreiben !!!!
 

TazD

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Ich habe es gelesen.

Ich will aber von dir wissen, an welchen Sätzen du deine obigen Aussagen festmachst.

DAS ergibt sich nämlich nicht aus den Schreiben und kann auch nur von DIR beantwortet werden.
 

Helga40

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Wohl aus dem Satz, dass es keine Verpflichtung gibt, auf Kosten der Allgemeinheit zu leben. Inklusive Ausrufezeichen. Ich hab schon herzhaft gelacht, die Meinung der Staatsanwaltschaft ist klar lesbar.

Wäre ich Staatsanwalt, würde mich ein Mensch, der andere Menschen mehrfach anzeigt, weil sie schlichtweg ihre Arbeit machen, auch nerven. Denn nichts anderes steht in den Schreiben als: "Es gibt keinen Straftatbestand, die Leute haben nur ihren Job gemacht und umgesetzt, was im SGB II steht. Dass dir das nicht gefällt, begründet keine Straftat."
 

Passant

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Die Aussage "Es besteht keine Verpflichtung, auf Kosten der Sozialgemeinschaft zu leben!" ist schon eine Frechheit seitens der Staatsanwaltschaft.
Das ist aber auch das Einzige, was man an dieser Stelle kritisieren kann.
 

TazD

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Die Aussage "Es besteht keine Verpflichtung, auf Kosten der Sozialgemeinschaft zu leben!" ist schon eine Frechheit seitens der Staatsanwaltschaft.
Das ist aber auch das Einzige, was man an dieser Stelle kritisieren kann.
Da wir nicht wissen, wie lang sich die Vorgeschichte schon hinzieht mit grundlosen Strafanzeigen, ist das natürlich nur schwer zu beurteilen.
Allerdings ist aus den Schreiben der StA herauszulesen, dass das wohl keine einmalige Sache war. Da darf mMn auch eine Behörde mal deutlich werden, denn die Aussage "Es besteht keine Verpflichtung, auf Kosten der Sozialgemeinschaft zu leben!" ist im Kern nun mal richtig.

Genauso, wie der restliche Inhalt der Schreiben, auch wenn die TE das nicht hören will.
Zu einem Hilfeforum gehören eben auch klare Worte und nicht ein "nach-dem-Mund-reden". Das hilft nämlich kein bisschen.

Um gegen eine Sanktion vorzugehen, sind Widerspruch und Klage die Mittel der Wahl und nicht die Strafanzeige. Von daher ist das Vorgehen der TE zu Recht als rechtsmissbräuchlich bezeichnet worden.

Im Endeffekt war die Ursprungsfrage aber auch mit Beitrag #3 schon beantwortet.
 

nowayhose

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Hi,
nebenbei
@MaRo Lesestoff:icon_smile:

siehe hier:-Strafanzeigen
Also die Grundsätze:
Niemals allein in Amt
Gemeinsam sind wir stärker

Zum Schluss:
Jeder der eine Strafanzeige erstatten will, sollte dies vorher unbedingt mit einem Rechtsanwalt abklären.

Gruß

nowayhose
 

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Gast
dann lese es dir doch mal genau durch ! Es steht alles drin !
ich habe es mir ja schon halber gedacht das hier wieder gemault wird.
schade um die arbeit und das gesuche der Schreiben !!!!
Vielen Dank für Deine Mühen.

Du bist persönlich betroffen und siehst wahrscheinlich nicht, dass Deine Aussagen und Anschuldigungen nicht der Realität entsprechen.
Dafür habe ich Verständnis, ändert aber leider nichts an den Fakten.

Kontrolliere bitte mal Deine Ausrufezeichentaste, falls nicht bewusst inflationär genutzt.
Danke.
 
E

ExitUser

Gast
ich habe es mir ja schon halber gedacht das hier wieder gemault wird.

Es wird ja nicht gemault. Es gab lediglich den Hinweis, dass eine Strafanzeige nicht das Mittel der Wahl ist, um einen Sanktionsbescheid anzugreifen.

Das haben schon andere vor dir erfahren müssen, wie man unter anderem hier im Forum nachlesen kann.

Um zum Eingangsthema zurückzukommen: Beim LSG hast du dann ja einen anderen Richter.
Ich würde mich von dummen Sprüchen nicht ärgern lassen und auch nicht auf einer persönlichen Ebene argumentieren. Das machst du ja letztlich mit Strafanzeigen.

Dein Antragsgegner ist die Behörde, nicht ein einzelner Mitarbeiter.
 
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