AW: Im ALG II-Bezug & länger als sechs Wochen krank geschrieben. Konsequenzen durch J
was spraeche gegen einen 'Wechsel' zu
SGB XII? Dann entfaellt ja auch das ganze Bewerbungstheater...
mit AU-Bescheinigung hat man auch kein Bewerbungs- und Maßnahme-Theater und nicht jeder ist scharf darauf nach einigen Wochen AU direkt in die Sozial-Hilfe abgeschoben zu werden ...
Zudem sind die an (eigentlich) Erwerbsfähigen ELOs auch nicht besonders interessiert, die nehmen meist nur klar Erwerbsgeminderte in ihre Reihen auf und dabei hat auch die DRV noch ein Wörtchen mitzureden ...
Wie schon erklärt wurde bedeutet AU eine zeitweilige Arbeits-Unfähigkeit und keineswegs bereits eine totale "Erwerbsunfähigkeit" ... mit langfristiger Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich.
Wenn das JC selbst eine Abschiebung plant wird man den Betroffenen ganz sicher (so nach ca. 6 Monaten durchgehender AU) zum Amtsarzt schicken und ihm die vorläufige "Erwerbsunfähigkeit" dort bescheinigen lassen, diese Ärzte sehen das meist nicht so verbissen im Dienste der JC ...
Auch das SGB XII ist nicht Kategorie "wünsch dir was" ... da greift dann das Gesundheitsamt nach einigen Monaten zur "Rückfahrkarte ...
MfG Doppeloma