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Ferdinand456
Gast
Ich möchte an diesem Thread....
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...276-merkwuerdige-einladung-aed-jobcenter.html
...veranschaulichen, mit welch dubiosen Einladungen Arbeitsuchende zu medizinischen Untersuchungen aufgefordert werden. Ein verängstigter und verunsicherter Erwerbsloser ("alle anderen gehen auch hin, also muss ich wohl auch") erzählt in seinem Beitrag #60, wie er überfallsmäßig sämtliche Werte abgenommen bekam, die nur abzunehmen sind: Wiegen, Messen, Blut, Urin, etc. Immerhin hat der Threadersteller Urin und Blut verweigert.
Auffällig, dass beauftragte Amtsärzte einknicken und den "Auftrag zurückgeben wollen", als der Threadersteller sich weigert, ohne Beistand ein psychiatrisches Gespräch über sich ergehen zu lassen. Weswegen ist das so? Die Antwort liegt auf der Hand: In Deutschland herrscht freie Arztwahl. Zwangsuntersuchungen und Zwangsbehandlungen sind im Allgemeinen gesetzeswidrig. Das bedeutet: Ein Arzt, der den Auftrag eines Amtes missachtet, kann Ärger mit dem Amt bekommen, schlimmstenfalls seinen Job dort verlieren. Ein Arzt aber, der eine Zwangsuntersuchung oder -behandlung durchführt, macht sich strafbar und kann seine Approbation verlieren.
Deswegen ist jede ärztliche Untersuchung ohne Einwilligung des Patienten (auch des Erwerbslosen
) gesetzeswidrig. Eine Nötigung unter Sanktionsdrohung ebenso. Problem dabei: Wer dieser "Einladung" folgt, zeigt indirekt sein Einverständnis mit der ärztlichen Untersuchung. Insofern ist es günstiger, der Einladung nicht zu folgen, um nicht in solch bedrängende Situationen zu geraten, wie im Link unter Beitrag #60 beschrieben.
Interessant hierbei: Bereits Anfang letzten Jahres schlug Heinrich Alt vor, den Gesundheitszustand aller Erwerbslosen zu erfassen, auch in Zusammenarbeit mit Ärzten und Kassen. Ob da in einfach (illegalerweise?) Krankendaten an die Jobcenter weiter geleitet werden, weiß ich nicht. Fakt ist, dass bereits letztes Jahr in irgendeinem Jobcenter Mitteldeutschlands (so habe ich es in Erinnerung) eigens eine Ärztin angestellt wurde, die, so erläuterte sie per Presse-Meldung, bereits 32 Arbeitslose untersucht habe. Was da nun gemauschelt und auf eventuell illegalem Wege durchgeführt wird (Austausch von Patientendaten, unbegründete Aufforderungen zu Untersuchungen "aus dem hohlen Bauch heraus", etc.), weiß ich nicht. Manches Mal genügen offensichtlich nur Telefonate, um Sachbearbeiter der Jobcenter zu veranlassen, Arbeitsuchende ohne weitere Begründung ärztlich untersuchen zu lassen. Schwer nachweisbar alles.
Ich selbst erlebte, wie Ende 2010 in einer "Aktivierungsmaßnahme" verkündet wurde, wir hätten "keine Chance", Arbeitsagentur, Maßnahmeträger, Arbeitgeber und unsere Hausärzte (!) würden zusammenarbeiten. Seit damals ist meine Hausärztin recht wild auf meine Blut- und Urinwerte, lädt mich immer wieder zum "Gesundheits-Check" ein, obwohl es laut Werbeverbot für niedergelassene Ärzte definitiv verboten ist, ihre Patienten ohne akuten Notfall (beispielsweise Verdacht auf eine Krebserkrankung) in ihre Praxis einzuberufen.
Während letztem Telefonat schaute sie sogar auf meinen bisher ermittelten Gamma-GT (= Leberwerte, um Alkoholkonsum abzuschätzen) und bemerkte: "Naja, Ihr Gamma-GT war ja bisher immer in Ordnung". Womit wir wieder beim Thema "alle Erwerbslosen sind Säufer, psychisch labil, Diebe und Verbrecher" wären. Weiteres steht im Text zu oben genanntem Link. Wer oder was sie zu dieser Bemerkung hinreißen ließ, weiß ich nicht. Entsprechende Antwort erhielt sie noch am selben Tag in schriftlicher Form.
Ginge es nach mir, würde ich jedem ALG-II-Empfänger empfehlen, ihren Krankenkassen und Hausärzten per Einschreiben mit Rückschein zu erläutern, dass der Austausch von Patientendaten mit anderen Behörden, insbesondere mit Angestellten und Amtsärzten der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, ohne ausdrückliche Schweige-Entbindung strafbar ist und dementsprechend vom Patienten verfolgt werden wird. Mein ehemaliger Hausarzt, Vorgänger dieser Praxis, hatte mir übrigens im Vertrauen erzählt, dass die Jobcenter seit Mitte Jahr 2010 massiv Druck auf die behandelnden Ärzte der ALG-II-Empfänger ausüben, nahezu jeden, der länger als ein Jahr arbeitslos ist, zu ärztlichen Untersuchungen verpflichten wollen, usw.
Diesem Druck kann man als Patient entgegenwirken, indem man dem behandelnden Arzt die Strafbarkeit seines Tuns nochmals klar macht, sollte er Daten weitergeben, ohne dass man eine Schweigepflicht-Entbindung unterschrieben hatte. Im Übrigen kann man auf dem Jobcenter auch nicht zu einer Schweigepflicht-Entbindung genötigt werden. Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit (oder Optionskommune, somit das Gesundheitsamt) ist Dienstleister für den Arbeitslosen und nicht dafür gedacht, den Launen und politischen Gesinnungen irgendwelcher Jobcenter-Mitarbeiter Folge zu leisten:
Ärztlicher Dienst - www.arbeitsagentur.de
Das bedeutet: Bevor eine Einladung zum Amtsarzt rechtsgültig ist, muss mindestens ein Gespräch mit entsprechender Begründung plus eine schrifltiche Einladung mit ebenso entsprechender Begründung stattgefunden haben. Alles andere, wie im Beispiel des Threaderstellers zu lesen (einfache Aufforderung vom Gesundheitsamt ohne Begründung) ist quatsch und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Erhält man eine solch dubiose Einladung, fragt man selbstverständlich nach einer Begründung, einer Verdachtsdiagnose und bittet darum, dies schriftlich einzureichen. In den meisten Fällen wird die Einladung dann sofort storniert, bzw. zurückgezogen.
Grund: Es geht hierbei um mehr als "nur" Schlampereien oder Behördenwillkür. Es geht um strafbare Handlungen am Menschen, nämlich Zwangsuntersuchungen ohne rechtliche Grundlage, die dem Arzt die Approbation kosten können. Das bedeutet, sein restliches Berufsleben ist den Bach hinunter und er kann selbst Kunde beim Jobcenter werden. Deswegen bedarf es auch keinerlei "Eilanträge" beim Sozialgericht oder ähnlichem.
Um es deutlicher zu machen: Wenn mir ein Dieb ins Haus einbrechen möchte und ich ihn auf frischer Tat dabei ertappe, versuche ich ebenfalls nicht, das per "Eilantrag" vor Gericht zu verhindern, sondern ich verjage ihn oder rufe die Polizei. Zwangsuntersuchungen und aufgenötigte medizinische Untersuchungen wie Behandlungen sind Verbrechen, ausgeführt von Verbrechern. Darüber muss man sich im Klaren sein, um entsprechend selbstbewusst handeln zu können.
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...276-merkwuerdige-einladung-aed-jobcenter.html
...veranschaulichen, mit welch dubiosen Einladungen Arbeitsuchende zu medizinischen Untersuchungen aufgefordert werden. Ein verängstigter und verunsicherter Erwerbsloser ("alle anderen gehen auch hin, also muss ich wohl auch") erzählt in seinem Beitrag #60, wie er überfallsmäßig sämtliche Werte abgenommen bekam, die nur abzunehmen sind: Wiegen, Messen, Blut, Urin, etc. Immerhin hat der Threadersteller Urin und Blut verweigert.
Auffällig, dass beauftragte Amtsärzte einknicken und den "Auftrag zurückgeben wollen", als der Threadersteller sich weigert, ohne Beistand ein psychiatrisches Gespräch über sich ergehen zu lassen. Weswegen ist das so? Die Antwort liegt auf der Hand: In Deutschland herrscht freie Arztwahl. Zwangsuntersuchungen und Zwangsbehandlungen sind im Allgemeinen gesetzeswidrig. Das bedeutet: Ein Arzt, der den Auftrag eines Amtes missachtet, kann Ärger mit dem Amt bekommen, schlimmstenfalls seinen Job dort verlieren. Ein Arzt aber, der eine Zwangsuntersuchung oder -behandlung durchführt, macht sich strafbar und kann seine Approbation verlieren.
Deswegen ist jede ärztliche Untersuchung ohne Einwilligung des Patienten (auch des Erwerbslosen

Interessant hierbei: Bereits Anfang letzten Jahres schlug Heinrich Alt vor, den Gesundheitszustand aller Erwerbslosen zu erfassen, auch in Zusammenarbeit mit Ärzten und Kassen. Ob da in einfach (illegalerweise?) Krankendaten an die Jobcenter weiter geleitet werden, weiß ich nicht. Fakt ist, dass bereits letztes Jahr in irgendeinem Jobcenter Mitteldeutschlands (so habe ich es in Erinnerung) eigens eine Ärztin angestellt wurde, die, so erläuterte sie per Presse-Meldung, bereits 32 Arbeitslose untersucht habe. Was da nun gemauschelt und auf eventuell illegalem Wege durchgeführt wird (Austausch von Patientendaten, unbegründete Aufforderungen zu Untersuchungen "aus dem hohlen Bauch heraus", etc.), weiß ich nicht. Manches Mal genügen offensichtlich nur Telefonate, um Sachbearbeiter der Jobcenter zu veranlassen, Arbeitsuchende ohne weitere Begründung ärztlich untersuchen zu lassen. Schwer nachweisbar alles.
Ich selbst erlebte, wie Ende 2010 in einer "Aktivierungsmaßnahme" verkündet wurde, wir hätten "keine Chance", Arbeitsagentur, Maßnahmeträger, Arbeitgeber und unsere Hausärzte (!) würden zusammenarbeiten. Seit damals ist meine Hausärztin recht wild auf meine Blut- und Urinwerte, lädt mich immer wieder zum "Gesundheits-Check" ein, obwohl es laut Werbeverbot für niedergelassene Ärzte definitiv verboten ist, ihre Patienten ohne akuten Notfall (beispielsweise Verdacht auf eine Krebserkrankung) in ihre Praxis einzuberufen.
Während letztem Telefonat schaute sie sogar auf meinen bisher ermittelten Gamma-GT (= Leberwerte, um Alkoholkonsum abzuschätzen) und bemerkte: "Naja, Ihr Gamma-GT war ja bisher immer in Ordnung". Womit wir wieder beim Thema "alle Erwerbslosen sind Säufer, psychisch labil, Diebe und Verbrecher" wären. Weiteres steht im Text zu oben genanntem Link. Wer oder was sie zu dieser Bemerkung hinreißen ließ, weiß ich nicht. Entsprechende Antwort erhielt sie noch am selben Tag in schriftlicher Form.
Ginge es nach mir, würde ich jedem ALG-II-Empfänger empfehlen, ihren Krankenkassen und Hausärzten per Einschreiben mit Rückschein zu erläutern, dass der Austausch von Patientendaten mit anderen Behörden, insbesondere mit Angestellten und Amtsärzten der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, ohne ausdrückliche Schweige-Entbindung strafbar ist und dementsprechend vom Patienten verfolgt werden wird. Mein ehemaliger Hausarzt, Vorgänger dieser Praxis, hatte mir übrigens im Vertrauen erzählt, dass die Jobcenter seit Mitte Jahr 2010 massiv Druck auf die behandelnden Ärzte der ALG-II-Empfänger ausüben, nahezu jeden, der länger als ein Jahr arbeitslos ist, zu ärztlichen Untersuchungen verpflichten wollen, usw.
Diesem Druck kann man als Patient entgegenwirken, indem man dem behandelnden Arzt die Strafbarkeit seines Tuns nochmals klar macht, sollte er Daten weitergeben, ohne dass man eine Schweigepflicht-Entbindung unterschrieben hatte. Im Übrigen kann man auf dem Jobcenter auch nicht zu einer Schweigepflicht-Entbindung genötigt werden. Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit (oder Optionskommune, somit das Gesundheitsamt) ist Dienstleister für den Arbeitslosen und nicht dafür gedacht, den Launen und politischen Gesinnungen irgendwelcher Jobcenter-Mitarbeiter Folge zu leisten:
Ärztlicher Dienst - www.arbeitsagentur.de
Das bedeutet: Bevor eine Einladung zum Amtsarzt rechtsgültig ist, muss mindestens ein Gespräch mit entsprechender Begründung plus eine schrifltiche Einladung mit ebenso entsprechender Begründung stattgefunden haben. Alles andere, wie im Beispiel des Threaderstellers zu lesen (einfache Aufforderung vom Gesundheitsamt ohne Begründung) ist quatsch und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Erhält man eine solch dubiose Einladung, fragt man selbstverständlich nach einer Begründung, einer Verdachtsdiagnose und bittet darum, dies schriftlich einzureichen. In den meisten Fällen wird die Einladung dann sofort storniert, bzw. zurückgezogen.
Grund: Es geht hierbei um mehr als "nur" Schlampereien oder Behördenwillkür. Es geht um strafbare Handlungen am Menschen, nämlich Zwangsuntersuchungen ohne rechtliche Grundlage, die dem Arzt die Approbation kosten können. Das bedeutet, sein restliches Berufsleben ist den Bach hinunter und er kann selbst Kunde beim Jobcenter werden. Deswegen bedarf es auch keinerlei "Eilanträge" beim Sozialgericht oder ähnlichem.
Um es deutlicher zu machen: Wenn mir ein Dieb ins Haus einbrechen möchte und ich ihn auf frischer Tat dabei ertappe, versuche ich ebenfalls nicht, das per "Eilantrag" vor Gericht zu verhindern, sondern ich verjage ihn oder rufe die Polizei. Zwangsuntersuchungen und aufgenötigte medizinische Untersuchungen wie Behandlungen sind Verbrechen, ausgeführt von Verbrechern. Darüber muss man sich im Klaren sein, um entsprechend selbstbewusst handeln zu können.