D
dr.byrd
Gast
Dokumentation meines Umzugs (in Fortsetzungen)
Ich bin am 01.07.2009 von Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf) nach Berlin (Tempelhof-Schöneberg) gezogen.
Umzug und Kaution konnte ich mit Hilfe von Freunden und Verwandten selbst aufbringen.
Von dem geplanten Umzug habe ich das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf mit Schreiben vom 28.06.2009 (per Post mit Zeugen in den Briefkasten gesteckt) informiert.
Mit diesem Umzug werden also in den nächsten Wochen und Monaten verschiedenste Fragen des § 22 SGB II zu klären sein.
Ich bin bereit dies grundsätzlich zu tun. Und werde hier im Forum darüber informieren.
Fortsetzung folgt
Ich bin am 01.07.2009 von Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf) nach Berlin (Tempelhof-Schöneberg) gezogen.
Umzug und Kaution konnte ich mit Hilfe von Freunden und Verwandten selbst aufbringen.
Von dem geplanten Umzug habe ich das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf mit Schreiben vom 28.06.2009 (per Post mit Zeugen in den Briefkasten gesteckt) informiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit und mit beiliegender Veränderungsmitteilung möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass ich und meine mit mir in Bedarfsgemeinschaft zusammen lebende Ehefrau .............., am 01.07.2009 umziehen werden. Die neue Adresse unter der wir ab diesem Datum erreichbar sind, lautet:
...................... Berlin.
Die Wohnung befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Berlin-Süd / Jobcenter Tempelhof-Schöneberg.
Bitte senden Sie mir schnellstmöglich, die nach den Weisungen der Arbeitsagentur zu § 36 SGB II erforderliche schriftliche Aufforderung zur Meldung beim ab 01.07.2009 zuständigen Träger für meine Bedarfsgemeinschaft, damit ich dann unverzüglich - nach erfolgtem Umzug und behördlicher Anmeldung beim Bürgeramt - dem zuständigen Jobcenter Tempelhof-Schöneberg unseren Zuzug melden kann und Leistungen ohne Unterbrechung gezahlt werden können.
Der Umzug ist notwendig(siehe hierzu Anlage 2: Begründung der Notwendigkeit).
Mit freundlichen Grüßen
Meine bisherige Miete betrug 435,-€ warm, Größe ca. 59 Quadratmeter. Meine neue Miete beträgt 471,€ warm, Größe ca. 55 Quadratmeter. Die AV -Wohnen bewilligt für 2 Personen in Berlin 444,-€ warm.[FONT=Arial, sans-serif]Bedarfsgemeinschaft ............[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Anlage II des Schreibens vom 28.06.2009 Begründung der Notwendigkeit des Umzugs von[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]................... Berlin[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]nach[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif].................... Berlin[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Die Nummerierung erfolgt nach Gewichtigkeit der Notwendigkeit. Beweise und vertiefende Begründungen können bei Bedarf nachgereicht werden.[/FONT]
- [FONT=Arial, sans-serif]Nach dem Tod meines Vaters, der am 07.02.2009 verstarb, war für uns wichtig, in fußläufiger Entfernung zu meiner Mutter (81) zu wohnen. - ...............Berlin. Schon während der schweren Krankheit meines Vaters hatte sich herausgestellt, dass die Hilfe von mir und meiner Frau immer notwendiger wurde.[/FONT]
- [FONT=Arial, sans-serif]Nach umfänglicher Sanierung und Modernisierung meines bisherigen Miethauses war zukünftig mit weiteren Mieterhöhungen zu rechnen (laut Mietspiegel 2009 wäre eine Miete von 6,00€ pro Quadratmeter möglich).[/FONT]
- [FONT=Arial, sans-serif]Die Wohnung war vollständig zur Südseite ausgerichtet, ein Durchzug war nicht möglich. Zunehmend wurden die hohen Raumtemperaturen im Sommer für mich zur gesundheitlichen Belastung.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Aus diesen Gründen ist ein Umzug für meine Bedarfsgemeinschaft notwendig geworden.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Berlin 28. Juni 2009[/FONT]
Mit diesem Umzug werden also in den nächsten Wochen und Monaten verschiedenste Fragen des § 22 SGB II zu klären sein.
Ich bin bereit dies grundsätzlich zu tun. Und werde hier im Forum darüber informieren.
Fortsetzung folgt