Hallo liebes Forum!
Mein Vater ist kürzlich gestorben und es scheint wie als kommen zusätzlich zur Trauer einige nervige bis schlimme Aufgaben auf unsere Familie zu.
Folgendes sind die Infos zum Fall:
Meine Eltern hatten ein Berliner Testament das ihre zwei Kinder (also auch mich) enterbt. D.h. meine Mutter erbt jetzt erstmal alles. Nach meiner Recherche kann ich kann aber anscheinend vom Jobcenter verpflichtet werden meinen Pflichtteil von 12,5% an ihrem Erbe bei ihr einzufordern, solange genug Barvermögen vorhanden ist um den Pflichtteil auszuzahlen (Das ist wohl der Fall). Das dem Jobcenter zu verschweigen und meiner Mutter die Ruhe und das Geld zu lassen klingt wie keine gute Option, weil man wohl auf verschiedenster Art drangsaliert werden kann falls sie es doch rausfinden. (Ordnungswidrigkeit, Strafverfahren, Hartz-Sperre)
Die Höhe des Pflichtteils sind ca. 20.000-30.000 Euro
Was auf mich zukommt ist dann wohl eine Zeit ohne Jobcenter, so weit so gut, erstmal keine schlechten Aussichten. (Bis auf dass ich das Geld natürlich gerne meiner Mutter gegönnt hätte.)
Jetzt das Problem: Das Jobcenter kann wohl in dem Zeitraum zwischen eingetretenem Erbfall und Zufluss des Erbes mir meinen Regelsatz nur als Darlehen auszahlen, d.h. ich muss es nach Zufluss des Erbes zurückzahlen. Das würde ich gerne vermeiden, weil ich ja dann weniger vom Erbe in meiner Jobcenter-freien Zeit zur Verfügung habe. Ich Frage mich ob ich da Einflussmöglichkeiten habe.
Dazu die zwei Fragen:
- stimmt das mit dem Regelsatz als Darlehen zwischen Erbfall und Zufluss? und: passiert das normalerweise oder sind das eher Ausnahmefälle?
- Tritt der Erbfall hier ein als meiner Vater starb, oder zu dem Zeitpunkt an dem ich den Pflichtteil fordere? Denn bis dahin bin ja noch gar kein Erbe.
danke euch schonmal für eure Hilfe !
Mein Vater ist kürzlich gestorben und es scheint wie als kommen zusätzlich zur Trauer einige nervige bis schlimme Aufgaben auf unsere Familie zu.
Folgendes sind die Infos zum Fall:
Meine Eltern hatten ein Berliner Testament das ihre zwei Kinder (also auch mich) enterbt. D.h. meine Mutter erbt jetzt erstmal alles. Nach meiner Recherche kann ich kann aber anscheinend vom Jobcenter verpflichtet werden meinen Pflichtteil von 12,5% an ihrem Erbe bei ihr einzufordern, solange genug Barvermögen vorhanden ist um den Pflichtteil auszuzahlen (Das ist wohl der Fall). Das dem Jobcenter zu verschweigen und meiner Mutter die Ruhe und das Geld zu lassen klingt wie keine gute Option, weil man wohl auf verschiedenster Art drangsaliert werden kann falls sie es doch rausfinden. (Ordnungswidrigkeit, Strafverfahren, Hartz-Sperre)
Die Höhe des Pflichtteils sind ca. 20.000-30.000 Euro
Was auf mich zukommt ist dann wohl eine Zeit ohne Jobcenter, so weit so gut, erstmal keine schlechten Aussichten. (Bis auf dass ich das Geld natürlich gerne meiner Mutter gegönnt hätte.)
Jetzt das Problem: Das Jobcenter kann wohl in dem Zeitraum zwischen eingetretenem Erbfall und Zufluss des Erbes mir meinen Regelsatz nur als Darlehen auszahlen, d.h. ich muss es nach Zufluss des Erbes zurückzahlen. Das würde ich gerne vermeiden, weil ich ja dann weniger vom Erbe in meiner Jobcenter-freien Zeit zur Verfügung habe. Ich Frage mich ob ich da Einflussmöglichkeiten habe.
Dazu die zwei Fragen:
- stimmt das mit dem Regelsatz als Darlehen zwischen Erbfall und Zufluss? und: passiert das normalerweise oder sind das eher Ausnahmefälle?
- Tritt der Erbfall hier ein als meiner Vater starb, oder zu dem Zeitpunkt an dem ich den Pflichtteil fordere? Denn bis dahin bin ja noch gar kein Erbe.
danke euch schonmal für eure Hilfe !