CarstenZimmermann
Ganz Neu hier...
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- 16 Jan 2009
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin neu hier und durch Krankheit (laufendes EU-Verfahren) ebenfalls die soziale Leiter hinabgerutscht! Da meine Geschichte etwas zu lang werden würde, lasse ich sie erst einmal weg. Jedoch bin ich gegenüber jedem der Interesse hat bereit Sie zu erzählen, also fragt ruhig über E-Mail nach oder ich werde Sie als gesondertes Thema schreiben. Nun, ich habe gesagt ich werde kämpfen und wie will ich euch hier mitteilen:
1.) Ab Dienstag 15 Uhr werde ich anfangen in der Kasseler Innenstadt
zum Generalstreik und Wahlboykott der Bundestagswahl auffordern.Das SGB2 ist gleichzusetzen mit dem Ermächtigungsgesetz oder der katholischen Inquisition aus dem Mittelalter. Dies verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze unseres Grundgesetzes und somit hat jeder Bürger das Recht zum Widerstand!
2.) Ich werde meine zuständige Arge wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung anzeigen. Grund: Seid 1.Januar bin ich nicht mehr kranken versichert.Obwohl schon Mitte Dezember schriftlich der Hinweis erging,das ich auf ärztliche Versorgung dringend angewiesen bin. Der Verweis darauf, einer Einstehungsgemeinschaft anzugehören ist für mich auch deswegen nicht relevant, da das Ermessen eines Beamten nicht zur Benachteiligung eines Bürgers gehen darf!
3.) Meine Mitbewohnerin hat der Arge einen Brief geschrieben, in dem Sie mir die fehlenden Beiträge zur Miete nur stundet und diese auch einfordert.
Zudem haben wir entsprechend der Kostenteilung einen mündlichen Vertrag, schon lange bevor ich Alg2 Empfänger wurde. Dieser ist nach STGB auch zu erfüllen. Folglich darf die Arge nicht mehr von eheähnlicher Gemeinschaft ausgehen. Sie behält sich Anzeigen u.a. wegen Verleumdung,Übler Nachrede sowie Freiheitberaubung vor, da sie wegen der fehlenden Gelder ihre persönlichen Interessen nicht mehr wahrnehmen kann!
Dies ist ein kleiner Überblick und ich arbeite daran weitere Verfehlungen, wie Willkürlichkeit, fehlende Beratung usw. mit entsprechenden Gesetzen zu untermauern und zur Anzeige zu bringen. Die Arge ist eine GmbH Ko/Kg und somit auf im Rahmen der ihrer Gesellschaft haftbar. Das gleiche gilt für die Arge Mitarbeiter! Das SGB2 ist nicht das oberste Gesetz, es gibt auch noch andere Gesetzesbücher und Gerichte! Auch diese sind einzuhalten!
Für Anregungen und Fragen bin ich dankbar und stehe auch jedem mit Rat und Tat zur Seite! Ich weiss es ist einiges krass formuliert, aber ich werde denen mit Anzeigen etc. solange auf den Geist gehen und andere ermutigen dasselbige zu tun, bis dieses Gesetz menschenwürdig wird!Selbstverständlich könnte der einfache Bürger am besten auf sich aufmerksam machen wenn die Bundestagswahl boykottiert würde und ein Generalstreik kommen würde. Dann wäre die Politik zum handeln gezwungen, da nach dem GG die Macht immer noch vom Volke ausgeht!!
Carsten Zimmermann
ich bin neu hier und durch Krankheit (laufendes EU-Verfahren) ebenfalls die soziale Leiter hinabgerutscht! Da meine Geschichte etwas zu lang werden würde, lasse ich sie erst einmal weg. Jedoch bin ich gegenüber jedem der Interesse hat bereit Sie zu erzählen, also fragt ruhig über E-Mail nach oder ich werde Sie als gesondertes Thema schreiben. Nun, ich habe gesagt ich werde kämpfen und wie will ich euch hier mitteilen:
1.) Ab Dienstag 15 Uhr werde ich anfangen in der Kasseler Innenstadt
zum Generalstreik und Wahlboykott der Bundestagswahl auffordern.Das SGB2 ist gleichzusetzen mit dem Ermächtigungsgesetz oder der katholischen Inquisition aus dem Mittelalter. Dies verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze unseres Grundgesetzes und somit hat jeder Bürger das Recht zum Widerstand!
2.) Ich werde meine zuständige Arge wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung anzeigen. Grund: Seid 1.Januar bin ich nicht mehr kranken versichert.Obwohl schon Mitte Dezember schriftlich der Hinweis erging,das ich auf ärztliche Versorgung dringend angewiesen bin. Der Verweis darauf, einer Einstehungsgemeinschaft anzugehören ist für mich auch deswegen nicht relevant, da das Ermessen eines Beamten nicht zur Benachteiligung eines Bürgers gehen darf!
3.) Meine Mitbewohnerin hat der Arge einen Brief geschrieben, in dem Sie mir die fehlenden Beiträge zur Miete nur stundet und diese auch einfordert.
Zudem haben wir entsprechend der Kostenteilung einen mündlichen Vertrag, schon lange bevor ich Alg2 Empfänger wurde. Dieser ist nach STGB auch zu erfüllen. Folglich darf die Arge nicht mehr von eheähnlicher Gemeinschaft ausgehen. Sie behält sich Anzeigen u.a. wegen Verleumdung,Übler Nachrede sowie Freiheitberaubung vor, da sie wegen der fehlenden Gelder ihre persönlichen Interessen nicht mehr wahrnehmen kann!
Dies ist ein kleiner Überblick und ich arbeite daran weitere Verfehlungen, wie Willkürlichkeit, fehlende Beratung usw. mit entsprechenden Gesetzen zu untermauern und zur Anzeige zu bringen. Die Arge ist eine GmbH Ko/Kg und somit auf im Rahmen der ihrer Gesellschaft haftbar. Das gleiche gilt für die Arge Mitarbeiter! Das SGB2 ist nicht das oberste Gesetz, es gibt auch noch andere Gesetzesbücher und Gerichte! Auch diese sind einzuhalten!
Für Anregungen und Fragen bin ich dankbar und stehe auch jedem mit Rat und Tat zur Seite! Ich weiss es ist einiges krass formuliert, aber ich werde denen mit Anzeigen etc. solange auf den Geist gehen und andere ermutigen dasselbige zu tun, bis dieses Gesetz menschenwürdig wird!Selbstverständlich könnte der einfache Bürger am besten auf sich aufmerksam machen wenn die Bundestagswahl boykottiert würde und ein Generalstreik kommen würde. Dann wäre die Politik zum handeln gezwungen, da nach dem GG die Macht immer noch vom Volke ausgeht!!
Carsten Zimmermann