Ok, dann soll ich jetzt quasi auf dem Fehler hinwegsehen und die klage zurückziehen?
Irgendwie hast ja schon recht.
Dann nehme ich die Sinnfreie und nicht rechtmäßige EGVVA einfach hin und zieh die Klage zurück.
Irgendwann kommt eine neue EGV per Verwaltungsakt die diese hier ersetzt.
Ich denke auch, dass ich da etwas überreagiert habe.
Aber wen man gleich davon ausgehen kann, dass man beim Jobcenter nur durchwegs verarscht wird, und man sich hier rechtliche Informationen holen muss, reagierte ich halt geblendet darauf.
Niemand inkl. mir hat eine EGV bekommen, die mal ausnahmsweiße absolut korrekt war.
Es wurde immer nur geschaut das ja viele Sanktionsmöglichkeiten drinnen sind.
Ob rechtens oder nicht.
Das geht mir halt so tierisch auf den Sack, das ich halt gleich bei der kleinsten Kleinigkeit ne klage mach.
In der Hoffnung das vielleicht beim nächsten Mal geschaut wird.
Aber Pustekuchen. Die sind nach wie vor unbeeindruckt.
Verhandeln lassen sich die ja sowieso nicht.
So lange ich keine Präzisen Argumente vorlege, die bestätigen das die EGV nicht rechtens ist, wird daran auch nichts geändert.
Obwohl, das deren Widerspruchsstelle Aufgabe darstellt.
Man sieht doch in diesem beispiel auch, das die Widerspruchsstelle auch nicht mehr alle tassen im schrank hat.
Anstatt auf die EGV einzugehen, die so garned ausgegeben werden hätte dürfen, wurde mit Ablehnung reagiert.
Wen ich dann (wie in der Vergangenheit) mal bzw. jedes mal beim SG durch komme mit der AW, liest man in etwa zwischen den Zeilen:
"Also ich hätte das ja nicht aufgehoben, aber das SG ist wohl anderer meinung.„
Als ob mich das interessieren würde was deren Meinung ist.
Ich will bloß einfach vernünftig behandelt werden.
Das scheitert schon alleine dran das ich aus Fehlern lernte und nie wieder ohne Unterstützung zu einem Termin kommen kann.
Und wen man des jetzt an den Tatsachen aufbaut, das man eig von vornherein verarscht wird,
und man mit aller gewallt versucht zu Sanktionieren oder Irgendwelche aus den haaren herbeigezogenen Sanktionen bekämpfen muss,
kann eine noch so kleine fehlerhafteste EGV schon der Untergang deiner Existenz bedeuten!
Fakt ist dort steht, dass die EGVVA mit einer EGVVA abgelöst wird.
Es ist doch deren Aufgabe darauf zu achten das alles Korrekt und Gesetzes mäßig gehandhabt wird.
Es ist auch nicht meine Aufgabe ständig den exkrement zu kontrollieren, denn wenn ich das nicht mach, kann es böse ausgehen.
Also versteh meine Reaktion darauf.
Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Und das habe ich wahrscheinlich gemacht.
Aber Fehlerhaft bleibt nun mal fehlerhaft.
Tipp an den TE.
Mache eine einfache Feststellungsklage daraus, denn es besteht keine Eilbedürftigkeit mehr und der Richter darf ruhig kapieren, dass es ihm keine Arbeit ersparte, was er da versuchte.
Und wie schreib ich das am besten?