Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir zu?

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

natalie86

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
4 Mai 2009
Beiträge
15
Bewertungen
0
Hi leute ich bin neu hier und brauche unbedingt eure Hife!

Ich bin 23, wohne bei meiner Mutter und mein Bruder 17

meine Mutter bekommt ALG II
sie ist alleinerziehende
mein Bruder ist schüler BVJ

Miete:
kaltmiete 710 EUR
Nebenkosten mit Heizkosten 130 EUR

Warmmiete: 840 EUR


so
Ich habe vorher " bis 30.04.09 auf 400 Euro gejobbt.

ab Mai arbeite ich als Teilzeit 25 std/woche
Brutto 750 EUR
Netto ca. 590 EUR

Die Abrechnung bzw. die Auszahlung von ALG II von 30.04.09 ist folgendes:

"Ich war noch auf 400 € Job"

Meine Mutter bekommt aufm Konto ca. 508 EUR plus das Kinder geld von mein Bruder. = ca. 660 EUR

" Ich bekomme kein Kindergeld!" da ich probleme hab usw.

So jetzt kommt endlich die Frage

Was wird abgezogen?
1- von mein Netto gehalt ?und
2- von meine Mutter "die 508 EUR"???


Vielen Dank im Voraus!
 

biddy

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Mai 2007
Beiträge
13.401
Bewertungen
4.585
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir

750€ brutto - 100 € Grundfreibetrag = 650 €
20 % von 650 € = 130 €

Dein Freibetrag beträgt 100 + 130 = 230 €.

590 € netto - 230 € = 360 € werden auf DEIN Alg II angerechnet.

Dein Bedarf:
281 € Regelleistung
+ 280 € KdU-Anteil (Miete plus Heizkosten geteilt durch 3 Pers.)
- 5,31 € Dein Abzug für die Aufbereitung von Warmwasser nach § 20 SGB II
-----------------------
= 561 € Bedarf


561 € Bedarf
- 360 € Einkommen
------------------
201 € Alg II für Dich

Das ist das Alg II für DICH, die Deiner Mutter vom Gesamtauszahlungsbetrag für die BG - weil sie die Leistung wohl auf ihr Konto bekommt - abgezogen werden. Den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft wird NICHTS von Deinem Verdienst angerechnet, er reduziert lediglich DEINEN Alg-II-Anspruch.
 

natalie86

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
4 Mai 2009
Beiträge
15
Bewertungen
0
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir

Danke Biddy ^^

so ich habe jetzt so verstanden.
entweder:

ich werde aufm konto 590 netto bekomme.
201 werden dann abgezogen?! zur vermieter?

oder meine mama wird dann auf ihr konto
308€ d.h 508"was sie jetzt bekommt" minus 201 EUR, bekommen???

Ich bin wirkich durcheinanderSorry
 

biddy

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Mai 2007
Beiträge
13.401
Bewertungen
4.585
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir


Dein Gehalt geht natürlich vom Arbeitgeber ohne Kürzung auf Dein Konto ...
Da Deine Mutter bisher das Alg II wohl für die gesamte BG auf ihr eigenes Konto erhalten hat, werden von dieser ARGE-Auszahlung Deine 360 € anrechenbares Einkommen vom Alg-II-Auszahlungsbetrag abgezogen.

Deine Mutter bekommt auf ihr Konto aber immer noch 201 € von der ARGE für Dich. Davon muss sie Deinen Mietanteil plus Heizkostenanteil von 280 € bezahlen und die Kosten für die Warmwasseraufbereitung, Strom usw.; das geht natürlich nicht von 201 € ... die Differenz zu 280 €, also 79 €, musst Du ihr geben, damit sie die Miete plus Heizkosten zahlen kann. Dann natürlich noch Deinen Stromanteil, der für euch laut Energieanbieter anfällt (geteilt durch 3 Personen), Nahrungsmittel und anderes, das sie für Dich einkauft, WENN sie es für Dich mit einkauft ... wenn nicht, und Du Dich um alles andere außer Miete, Heizkosten, Strom usw. selbst kümmerst, dann nicht.

Auch wenn eure Miete von der ARGE direkt an den Vermieter gezahlt wird, braucht Deine Mum diese Differenzsumme, denn das Geld wurde ihr ja vom Alg II komplett für euch 3 Personen abgezogen, also auch Dein Anteil - dieser Teil fehlt ihr dann auf dem "Familienkonto" sozusagen.
 

natalie86

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
4 Mai 2009
Beiträge
15
Bewertungen
0
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir

Vielen vielen Dank Biddy endlich habe ich verstanden





lg.
Natalie
 

natalie86

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
4 Mai 2009
Beiträge
15
Bewertungen
0
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir

Hallo Biddy ^^

Ich bins noch mal!





ich war am Montag bei ARGE und hab mein Arbeitsvertrag vorgeliegt wo drin steht:
Grundgehalt 750,- Brutto

Weihnachtsgeld und Urlaub geld werde ich auch bekommen "aber das ist ja ein mal im Jahr, oder "^^^

Sie hat dann so gerechnet wie ich Du mir geschrieben hast
dass ich ca. 201 EUR Anspruch noch hab.

Gestern hat meine Mutter eine Änderung Bescheid bekommen wo drin steht:

"Zudem wurde ab 01.06.2009 bei der Berechnung der Leistung das Einkommen Ihrer Tochter xxxxxxxxxxx berücksichtigt. Wir sind zunächst von einem Bruttoeinkommes in Höhe von 950,- EUR und einem Nettoeinkommen in Höhe von 750,10 EUR ausgegangen.
Bitte legen Sie jeden Monat die Gehaltsabrechnungen Ihre Tochter vor, damit die Leistungen nachberechnet werden können."

hääää? was heißt das? ich werde doch nicht 750,10 Netto bekommen!!!!! Mein Grundgehalt beträgt 750,- BRUTTO


Außerdem mein Name steht nicht mit drauf (auf der Tabelle " Kosten Für Unterkunft und Heizung" )warum nicht???

Ich werde 590 EUR Netto bekommen! das heißt muss ich mein Anteil-Miete zahlen??????


was Soll ich jetzt machen, Ich dreh durch aber wirklich

Vielen Dank im Voraus!
 

biddy

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Mai 2007
Beiträge
13.401
Bewertungen
4.585
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir


Aus großer Sorge, Du könntest mehr verdienen und sie müssten dann zurückfordern und weil die SBs wohl die Auflage haben (so vermute ich) genau DAS zu vermeiden, wird mehr angerechnet ... rechtmäßig ist das nicht!

Auch wenn man von einem brutto von 950 € ausgehen würde (ca. 495 € würden auf Deinen Bedarf von 561 € angerechnet werden), bliebe ein KdU-Anteil für Dich, deshalb verstehe ich nicht, dass Du anscheinend im Bewilligungsbescheid "ganz draußen" bist.

Was ich machen würde? Wenn Du noch Zeit hast, bis zum ersten Lohneingang auf Deinem Konto zu warten, würde ich mit diesem Nachweis und der nochmaligen Mitteilung, dass der Zufluss jeden Monat gleich hoch ist, eine Neuberechnung (wie ja auch dem Schreiben der SB nach beabsichtigt; evtl. stufen sie dann doch auch von selbst herunter) und Nachzahlung fordern und gleichzeitig die Herunterstufung des Bruttoverdienstes lt. Arbeitsvertrag.

Dass jeden Monat von einem weitaus höheren Verdienst ausgegangen wird und Du jeden Monat neu berechnet werden sollst, obwohl das Einkommen gleich hoch bleibt, ist nicht vorgesehen im SGB II. Das gilt nur für jeden Monat unterschiedlich hoch ausfallendes Erwerbseinkommen.
 

natalie86

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
4 Mai 2009
Beiträge
15
Bewertungen
0
AW: Ich U25, Teilzeit Job, und Bedarfgemeinschaft. Was wird abgezogen?? Was steht mir

aha, d.h. ich werde aus BG rausfallen

ja aber sie hat kein Recht, einfach zu vermuten , wieviel ich bekommen würde!

In meinem Arbeitsvertrag steht GRUNDGEHALT ist 750 Brutto
und einmal im Jahr wenn wir Umsatz machen, dann bekommt jeder Mitarbeiter Bonus ca. 150 EUR . ja aber ein mal im Jahr!!!!

na super und nun?? woher soll ich jetzt wissen, ob ich mein Anteil-miete zu den Vermieter überweisen soll?????



ausziehen darf ich auch nicht
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...