Hallo zusammen,
ich werde Anfang Dezember eine Bundesfreiwilligenstelle antreten, die ich mir selber gesucht habe und auch gut finde. Im Umfang von 21 Wochenstunden.
Letzte Woche hatte ich einen Termin bei meiner SB, die das auch gut fand. Sie setzte eine EBV auf. Diese habe ich bis jetzt nicht unterschrieben
und warte auf den Verwaltungsakt.
Hier Auszug aus der EGV:
5. Integration in Arbeit
"Sie nehmen ihren Bundesfreiwilligendienst ab dem 03.12.2018 auf und informieren das Jobcenter über Änderungen.
Sie sind verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen
zur Eingliederung mitzuwirken. Die Art und der Umfang der Maßnahmen wird hierzu im Rahmen ihrer Individuellen Potentiale und Förderbedarfe
und unter Einbeziehung Ihrer dem Jobcenter gegenüber nachgewiesenen, individuellen Lebensumstände ermittelt.“
Eigentlich nicht weiter schlimm. Ist doch eigentlich ziemlich wage formuliert. Aber ich habe es trotzdem nicht unterschrieben.
Sieht jemand von Euch Bedenken gegen den Absatz, der meine Pflichten beschreibt? Sollte ich Widerspruch einlegen? Abwarten, was passiert?
Im schlimmsten Fall könnte argumentiert werden, dass ich nur Teilzeit den BFD ableiste und mir deshalb noch irgendeine Maßnahme reindrücken wollen. I
st das rechtlich überhaupt noch möglich, da ich doch den BFD ableiste und in dieser Zeit auch keine Jobangebote annehmen muss.
Ich danke Euch Euer Hans Hall
ich werde Anfang Dezember eine Bundesfreiwilligenstelle antreten, die ich mir selber gesucht habe und auch gut finde. Im Umfang von 21 Wochenstunden.
Letzte Woche hatte ich einen Termin bei meiner SB, die das auch gut fand. Sie setzte eine EBV auf. Diese habe ich bis jetzt nicht unterschrieben
und warte auf den Verwaltungsakt.
Hier Auszug aus der EGV:
5. Integration in Arbeit
"Sie nehmen ihren Bundesfreiwilligendienst ab dem 03.12.2018 auf und informieren das Jobcenter über Änderungen.
Sie sind verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen
zur Eingliederung mitzuwirken. Die Art und der Umfang der Maßnahmen wird hierzu im Rahmen ihrer Individuellen Potentiale und Förderbedarfe
und unter Einbeziehung Ihrer dem Jobcenter gegenüber nachgewiesenen, individuellen Lebensumstände ermittelt.“
Eigentlich nicht weiter schlimm. Ist doch eigentlich ziemlich wage formuliert. Aber ich habe es trotzdem nicht unterschrieben.
Sieht jemand von Euch Bedenken gegen den Absatz, der meine Pflichten beschreibt? Sollte ich Widerspruch einlegen? Abwarten, was passiert?
Im schlimmsten Fall könnte argumentiert werden, dass ich nur Teilzeit den BFD ableiste und mir deshalb noch irgendeine Maßnahme reindrücken wollen. I
st das rechtlich überhaupt noch möglich, da ich doch den BFD ableiste und in dieser Zeit auch keine Jobangebote annehmen muss.
Ich danke Euch Euer Hans Hall