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Hallo miteinander,
ich suche Infos zum Thema Fahrtkostenerstattung für Fahrten wg . Auflagen bei darlehensweiser Gewährung von ALG2.
Bei mir fallen wegen einer darlehensweisen Gewährung von ALG2 durch die Auflagen Fahrten ins Umland zu Terminen dort an. Ich bin ja verpflichtet, dass wahrzunehmen, allerdings wurde ich nicht zu einer speziellen Termin verpflichtet. Für die letzte Fahrt habe ich eine Fahrtkostenerstattung beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich bin in Widerspruch gegangen und denke gerade nach, wie ich den begründen könnte.
Mir fällt derzeit aber nur ein, dass diese Extrafahrten nicht im Regelsatz enthalten sind. Hat jemand dazu weitere Infos oder Ideen?
ich suche Infos zum Thema Fahrtkostenerstattung für Fahrten wg . Auflagen bei darlehensweiser Gewährung von ALG2.
Bei mir fallen wegen einer darlehensweisen Gewährung von ALG2 durch die Auflagen Fahrten ins Umland zu Terminen dort an. Ich bin ja verpflichtet, dass wahrzunehmen, allerdings wurde ich nicht zu einer speziellen Termin verpflichtet. Für die letzte Fahrt habe ich eine Fahrtkostenerstattung beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich bin in Widerspruch gegangen und denke gerade nach, wie ich den begründen könnte.
Mir fällt derzeit aber nur ein, dass diese Extrafahrten nicht im Regelsatz enthalten sind. Hat jemand dazu weitere Infos oder Ideen?