Hallo zusammen.
Ich brauche mal Hilfe bei einer Sache, bei der man eigentlich lachen müsste. Folgendes: Ich habe eine Selbständigkeit (Vollzeit) geplant, ordentlich vorbereitet, im Grunde den Großteil meiner Hausaufgaben gemacht. Von der IHK und zwei Steuerberatern positive Prognosen erhalten. Aber darum geht es nicht. In meinem alten Landkreis war der SB vom Jobcenter von meiner Idee überzeugt und hat mich tatkräftig unterstützt. U.a. auch das Einstiegsgeld (bis 50% mehr hielt er für angemessen) in Aussicht gestellt. In Vorbereitung der Selbständigkeit habe ich auch den Wohnort und damit den Landkreis gewechselt. In der wohl irren Annahme, dass die Jobcenter zumindest ähnlich ticken.
Im neuen Jobcenter habe ich meine Pläne erneut vorgestellt. Erst wurden sie gut geheissen, ich solle da unbedingt weiterarbeiten und Unterlagen einreichen, danach aber plötzlich Ablehnung. Beim Thema Einstiegsgeld wurde es dann kurios. Der SB stellte das ESG generell in Frage und meinte, dass dies überflüssig sei. Schließlich würde ich als Selbständiger ja ohnehin Leistungen erhalten. KdU , Krankenversicherung und Lebensunterhalt. Da wäre das ESG ja total überflüssig. Und eigentlich sei das ESG ja nur zur Motivation gedacht, und bei einer Selbständigkeit müsste ich ja nicht noch motiviert werden. Da war ich baff und konnte erst einmal nicht darauf antworten.
Jetzt meine Frage an euch, auch wenn das vielleicht Banane ist: Wie kann ich pro Einstiegsgeld argumentieren?
Als Kann-Leistung habe ich ja keinen Anspruch darauf. Von Beginn an zu Gewinn verdammt zu sein macht die Existenzgründung doch etwas schwerer. Danke vorab.
Ich brauche mal Hilfe bei einer Sache, bei der man eigentlich lachen müsste. Folgendes: Ich habe eine Selbständigkeit (Vollzeit) geplant, ordentlich vorbereitet, im Grunde den Großteil meiner Hausaufgaben gemacht. Von der IHK und zwei Steuerberatern positive Prognosen erhalten. Aber darum geht es nicht. In meinem alten Landkreis war der SB vom Jobcenter von meiner Idee überzeugt und hat mich tatkräftig unterstützt. U.a. auch das Einstiegsgeld (bis 50% mehr hielt er für angemessen) in Aussicht gestellt. In Vorbereitung der Selbständigkeit habe ich auch den Wohnort und damit den Landkreis gewechselt. In der wohl irren Annahme, dass die Jobcenter zumindest ähnlich ticken.
Im neuen Jobcenter habe ich meine Pläne erneut vorgestellt. Erst wurden sie gut geheissen, ich solle da unbedingt weiterarbeiten und Unterlagen einreichen, danach aber plötzlich Ablehnung. Beim Thema Einstiegsgeld wurde es dann kurios. Der SB stellte das ESG generell in Frage und meinte, dass dies überflüssig sei. Schließlich würde ich als Selbständiger ja ohnehin Leistungen erhalten. KdU , Krankenversicherung und Lebensunterhalt. Da wäre das ESG ja total überflüssig. Und eigentlich sei das ESG ja nur zur Motivation gedacht, und bei einer Selbständigkeit müsste ich ja nicht noch motiviert werden. Da war ich baff und konnte erst einmal nicht darauf antworten.
Jetzt meine Frage an euch, auch wenn das vielleicht Banane ist: Wie kann ich pro Einstiegsgeld argumentieren?
Als Kann-Leistung habe ich ja keinen Anspruch darauf. Von Beginn an zu Gewinn verdammt zu sein macht die Existenzgründung doch etwas schwerer. Danke vorab.