Amtsritter
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Ich soll Unterlagen über die Betriebs- und Heizkosten seit 2015 schicken.
Können die Erstattungen über mehrere Jahre zurückverlangt werden?
Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich das?
Kontext:
Das läuft seit über zehn Jahren so, in denen ich jahrelang nachzahlen musste, ohne eine Vergütung beantragt und bekommen zu haben.
Nur in den letzten vier Jahren erhielt ich eine Erstattung.
Im Antrag habe ich immer "keine Änderung" angekreuzt, obwohl dem Sachbearbeiter klar sein musste, dass ich wohl kaum Erstattung/Nachzahlung 0,- bekommen haben konnte.
Können die Erstattungen über mehrere Jahre zurückverlangt werden?
Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich das?
Kontext:
Das läuft seit über zehn Jahren so, in denen ich jahrelang nachzahlen musste, ohne eine Vergütung beantragt und bekommen zu haben.
Nur in den letzten vier Jahren erhielt ich eine Erstattung.
Im Antrag habe ich immer "keine Änderung" angekreuzt, obwohl dem Sachbearbeiter klar sein musste, dass ich wohl kaum Erstattung/Nachzahlung 0,- bekommen haben konnte.