Hallo, meine Tochter muss gegen ihren Vater klagen, weil der keinen Unterhalt mehr zahlt, seit sie 18 jahre geworden ist.
Nun verlangt ihr Anwalt von mir, meine Kontoauszüge offen zu legen. Ich seh das allerdings gar nicht ein, denn ich habe genug Belege für meine Einkünfte vorgelegt.
Meine Tochter ist bei mir gemeldet.
Ich musste noch nie Kontoauszüge offen legen, weder bei Antrag auf Prozesskostenhilfe als ich ihren Vater damals auf Unterhaltsleistungen für sie verklagen musste, noch mussten meine Eltern irgendwas offen legen.
Mir gehts nicht darum, dass ich was zu verbergen habe, sondern darum, dass das was ich mit meinem Geld mache privat ist.
Es ist einfach unglaublich, wie heutzutage mit den persönlichen Daten der Leute umgegangen wird und wie selbstverständlich verlangt wird alles offen zu legen, bzw auch einfach gemacht wird.
Bei Leistungen vom Staat die mich direkt betreffen würden, würde ich es eventuell noch einsehen.
Vor allem wohnt meine Tochter ja bei mir uns und der Unterhalt ist damit eigentlich abgegolten, dass sie hier kostenfrei wohnt und versorgt wird. Sie arbeitet nicht, hatte die Schule abgebrochen und lebt nun schon eine Weile auf unsere Kosten...
Ich bin ja auch nicht der Antragsteller, von daher seh ich es echt nicht ein. Vor allem fordert es ihr Anwalt von mir, die Auszüge offen zu legen.
Es gab ja 2008 ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, aber das bezog sich ja eher auf Alg2 und die Mitwirkungspflicht. Was ich ja irgendwie noch einsehe, denn der Staat muss sich ja absichern, dass er auch nur die versorgt, die es nötig haben. Aber eigentlich verstößt es ja gegen die Persönlichkeitsrechte. Es gab ja auch genug Sozialgerichte, die das als nicht rechtens gesehen haben. Nur wird irgendwie fast immer seit dem Gerichtsurteil gemeint, man müsse alles offen legen und es wäre rechtens.
Weiß da jemand was? Ich werde mich da auf jeden Fall wehren, denn ich finde Kontobewegungen sind was privates und es gibt nicht umsonst ein Bankgeheimnis und Persönlichkeitsrechte.
Vielen Dank schon mal
Nun verlangt ihr Anwalt von mir, meine Kontoauszüge offen zu legen. Ich seh das allerdings gar nicht ein, denn ich habe genug Belege für meine Einkünfte vorgelegt.
Meine Tochter ist bei mir gemeldet.
Ich musste noch nie Kontoauszüge offen legen, weder bei Antrag auf Prozesskostenhilfe als ich ihren Vater damals auf Unterhaltsleistungen für sie verklagen musste, noch mussten meine Eltern irgendwas offen legen.
Mir gehts nicht darum, dass ich was zu verbergen habe, sondern darum, dass das was ich mit meinem Geld mache privat ist.
Es ist einfach unglaublich, wie heutzutage mit den persönlichen Daten der Leute umgegangen wird und wie selbstverständlich verlangt wird alles offen zu legen, bzw auch einfach gemacht wird.
Bei Leistungen vom Staat die mich direkt betreffen würden, würde ich es eventuell noch einsehen.
Vor allem wohnt meine Tochter ja bei mir uns und der Unterhalt ist damit eigentlich abgegolten, dass sie hier kostenfrei wohnt und versorgt wird. Sie arbeitet nicht, hatte die Schule abgebrochen und lebt nun schon eine Weile auf unsere Kosten...
Ich bin ja auch nicht der Antragsteller, von daher seh ich es echt nicht ein. Vor allem fordert es ihr Anwalt von mir, die Auszüge offen zu legen.
Es gab ja 2008 ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, aber das bezog sich ja eher auf Alg2 und die Mitwirkungspflicht. Was ich ja irgendwie noch einsehe, denn der Staat muss sich ja absichern, dass er auch nur die versorgt, die es nötig haben. Aber eigentlich verstößt es ja gegen die Persönlichkeitsrechte. Es gab ja auch genug Sozialgerichte, die das als nicht rechtens gesehen haben. Nur wird irgendwie fast immer seit dem Gerichtsurteil gemeint, man müsse alles offen legen und es wäre rechtens.
Weiß da jemand was? Ich werde mich da auf jeden Fall wehren, denn ich finde Kontobewegungen sind was privates und es gibt nicht umsonst ein Bankgeheimnis und Persönlichkeitsrechte.
Vielen Dank schon mal