Ich muß mich, im Rahmen einer Maßnahme, bei Zeitarbeitsfirmen bewerben. Ist das rechtens, wie verhalte ich mich?

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Sommer

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Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich bin neu hier im Forum und bin mir unsicher welche Rechte/Pflichten in habe. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen

Kurz zu mir:
Ich bekomme ALG 1 für genau 1. Jahr, habe eine Ausbildung + Berufserfahrung.
Ich bin fast 4,5 Monate arbeitslos, musste vor einigen Wochen eine 3monatige Massnahme beginnen in Teilzeit. (Gruppencoaching +Einzelcoaching+ evtl. max. 4 Wochen Praktikum.
Ich habe mich davor nur bei direkten Firmen beworben, da ich natürlich eine direkte u. langfristige Beschäftigung haben möchte.
In der Vergangenheit habe für eine ZAF gearbeitet u. auch schlechte Erfahrungen mit ZAF gemacht.

Der Massnahmeträger hat ein eigenes Vermittlungsteam, die von MO-FR. Bewerbungen nur an Zeitarbeitsfirmen per Mail schicken!!!, ich werde dann in CC (Mail) gesetzt.
Es gibt Vorlagen für Standardlebensläufe, die ich in der Massnahme verwenden muss+ (Handynummer+Mailadresse)
Nach 3 und 4 Tagen haben schon einige ZAF "s bei mir angerufen.
Eine sehr schlecht bewertete Firma, auf dem Bewertungsportal Kununu schrieb in der Mail (ich bin telefonisch nicht drangegangen), dass sie mir ein Jobangebot unterbreitet möchte, eine fragte nach Termin für Vorstellungsgespräch etc. Andere Anrufe habe ich überhaupt nicht entgegengenommen:

Meine Fragen:
1. Frage:Bin ich gesetzlich verpflichtet (Gesetzesgrundlage?) beim Maßnahmeträger auf meinem Lebenslauf meine Handynummer anzugeben für die ZAF "s? Habe das einfach akzeptiert, da ich Angst hatte, dass die MA in der Massnahme an die Afa petzen und Sanktionen drohen, fehlende Kooperation etc.!

2. Frage: Bin ich verpflichtet, die ZAF "s zurückzurufen, nach dem ZAF versucht haben mich telefonisch zu erreichen?

3. Frage: Könnt ihr mir Tipps/Tricks nennen, wie ich beim Vorstellungsgespräch mit ZAF "s auftreten kann, ohne Sanktionen zu befürchten? Oder anders ausgedrückt: Was kann man legal tun, damit man die Stelle bei der Zeitarbeit (Vorstellungsgespräch) nicht bekommt, ohne Vorwurf, dass man es absichtlich herbeigeführt hat, eine Absage zu erhalten?

Ich komme mir schon nach einer Woche, veräppelt vor, da die MA der Massnahme, habe ich den Eindruck, kein Interesse haben, jemanden ordentlich bezahlte Stelle mit langfristiger Perspektive zu suchen.


Im Einzelcoaching mit dem persönlichen Coach wird geübt wie man mit der Jobbörse (meine zusammengefassten Bewerbungsunterlagen in einer Vorlage) an Zeitarbeitsfirmen verschickt.

Auf Nachfrage an den Coach, warum dieser nicht auch Bewerbungen an direkte Firmen ( Stellenanzeigen die es ja auch in der Jobbörse gibt) verschickt, meinte er: Wir wollen sie erstmal fit machen, damit sie Routine in Vorstellungsgesprächen mit Zeitarbeitsfirmen bekommen. Wenn Sie die Routine haben, können wir ihre Bewerbungen dann an die guten Firmen schicken

Danke für eure Geduld und für eine Hilfe im Voraus

Euer Sommer.
 
E

ExUser 2606

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AW: zwangsmassnahme, Zeitarbeit, Hilfe !!!

Niemand kann Dich zwingen, Deine Mailadresse oder Telefonnummer in einer Bewerbung anzugeben.

Was Der Massnahmeträger da macht, dass er Bewerbungen für Dich verschickt, erscheint mir auch schon fragwürdig.

Wenn Du allerdings Deine Kontaktdaten in einer Bewerbung angegen hast, solltest Du auch darüber erreichbar sein.

Zur Abwehr von ZAF gibt es hier schon einiges im Forum, zum Beispeiel einen Fragenkatalog.

Fragen nach Betriebsrat, Arbeitszeitkonto usw. mögen viele Zeitarbeitsfirmen nicht so gerne.
 

Sommer

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AW: zwangsmassnahme, Zeitarbeit, Hilfe !!!

danke.

Ja, ich habe meine Handynr. nur angegeben, damit ich keine Sanktionen/fehlende Kooperationsbereitschaft seitens Maßnahmeträger/Afa befürchten muss.

Kann ich bei der Maßahme nachträglich mitteilen, dass ich nicht mehr möchte, dass auf meiner Bewerbung die Handynummer steht, ohne Probleme mit der Agentur für Arbeit bekommen?
 

Porks

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AW: zwangsmassnahme, Zeitarbeit, Hilfe !!!

hi
diesem Maßnahmeträger hätte ich folgendes erzählt . Ab morgen habe ich kein Handy mehr . Weil kein Geld /Kaputt usw.
Oder halt wenn er denn lauten mach einfach sagen sie wollen das dann zahlen sie auch und besorgen mir eins+Tel Nummer usw.
Und das was ich zZ habe ist geliehen und ist nur damit ich angerufen werden kann von dem Eigentümer.
So nun einfach was aussuchen was du dem morgen erzählst .

Und den ZAG antworten warum du hast ja nix verschickt oder hast du die Bewerbung Unterschrieben . Alles immer nur Schriftlich machen .

Und bei diesen .. Firmen sich halt so Vorstellen , dass Sie dich unbedingt nicht haben wollen . deine Vorzüge klar herausstellen wie Schwächen /Krankheiten /Beeinträchtigungen dann keine Fahrmöglichkeiten oder Handy und besonders gut kommt haben sie ein Betriebsrat/Gewerkschaften Schulungen auf deren Kosten weil du ja schwächen hast die langsam neu erlernt/aufgebaut werden müssen .

Da kannst so richtig Kreativ sein .
 

Curt The Cat

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Moinsen Sommer und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]zwangsmassnahme, Zeitarbeit, Hilfe !!![FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Sonne11

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Hallo!
Händige dem MT doch schnellstmöglich Deine Datenschutzerklärung aus. Untersage ab sofort die Datenweitergabe an Dritte außerhalb des SGB komplett. Das ist Dein Recht. :wink: Zudem die Löschung Deiner Tel und Mail durch den Träger und ebenfalls Untersage der Weitergabe dieser Daten, ganz besonders.

Dies alles verlangst Du schriftlich bestätigt. Das müsste ein MT doch schaffen? Er wäre dazu verpflichtet und Du hast ab dann etwas in der Hand, falls MT weiter seine Masche fährt.

Er müsste Dir sogar mitteilen, wo und wie und was er bisher verbreitet hat. Das würde bestimmt Arbeit machen? :biggrin:

Es ist nicht Weigerung und hat nichts mit Sperrzeiten zu tun.
Bewerbungen verschickst du, wenn der MT ein Stellenangebot aushändigt und Du es geprüft hast (Zumutbarkeit und Lohnverhältnis zum ALG I )

Die Sachen gehen ja gar nicht, die Du berichtest.

Du hast wahrscheinlich nichts von der AfA auf Richtigkeit geprüft und sicher etwas beim MT unterschrieben. Lese es Dir durch (Du hast doch sicher Kopien bekommen???? :peace: )

Und gucke nach Zustimmungen und widerrufe diese. Brauchst auch keine Angst zu haben. Zustimmungen sind immer freiwillig.

So lange Du keinen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung bekommst, musst Du auf Anrufe nicht reagieren. Du musst aber sehr aufpassen, dass Du für die Vermittlung verfügbar bist. Also Dich meega freust, wenn MT Dir eine Stelle aushändigt, denn Du suchst ja. :wink: Ob Du Dich darauf bewirbst ist immer Deine Sache (wenn keine RFB )

Ablehnende Aussagen vermeiden und in was verwässertes und allgemeines ändern, wo sich AfA und MT darauf nicht festbeißen können wie "ich werde gucken was das ist" "Muss noch mit denen reden, muss mich informieren" und so ähnliches.

Lerne aus dem Forum und lerne schnell. Viel Erfolg!
 

Sommer

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Hi Sonne11,

ich weiss noch nicht welche Funktion man hier fürs Zitieren benutzt, also versuche ich es so:

Zitat: (Händige dem MT doch schnellstmöglich Deine Datenschutzerklärung aus.)

Ich: Du meinst die Datenschutzerklärung, die ich als Datei angehängt habe.?


Zitat:( Untersage ab sofort die Datenweitergabe an Dritte außerhalb des SGB komplett. Das ist Dein Recht. )

Ich: Der MT arbeitet mit Vermittlungsteam, das auch zur MT gehört, dieses Team verschickt meine Bewerbungsunterlagen (Handy/Mailadresse auf Lebenslauf) nur an ZAF "s. Ich bin doch gezwungen, dass die meine unterlagen verschicken, weil das Ziel der MT ist, mich in einen Job zu vermitteln



Zitat:(Er müsste Dir sogar mitteilen, wo und wie und was er bisher verbreitet hat. Das würde bestimmt Arbeit machen?)

Ich: So sehen die Mitteilungen an mich aus: MT (Vermittlungsteam) schicken meine Bewerbung raus und setzen mich immer in CC (da weiss ich an welche ZAF meine Bewerbung inkl. Handynr/Mailadresse gegangen ist.

Zitat:Es ist nicht Weigerung und hat nichts mit Sperrzeiten zu tun.
Bewerbungen verschickst du, wenn der MT ein Stellenangebot aushändigt und Du es geprüft hast (Zumutbarkeit und Lohnverhältnis zum ALG I )

Ich: Problem: 3monatige Maßnahme ist so ausgelegt/organisiert, dass dieses Vermittlungsteam, ohne mich zu fragen, z.B. welche ZAF /Firma mir gefällt oder welche ZAF mir nicht gefällt, einfach meine Unterlagen an jede beliebige ZAF "s verschickt. Wenn ich nicht akzeptiere, dass die das Vermittlungsteam einschalten, und sage, ich will selber,neben meinen Eigenbemühungen, Bewerbungen verschicken, dann werden die sagen (meine Meinung), ich komme meiner Mitwirkungspflicht nicht nach.


Zitat:Du hast wahrscheinlich nichts von der AfA auf Richtigkeit geprüft und sicher etwas beim MT unterschrieben. Lese es Dir durch (Du hast doch sicher Kopien bekommen???? )

Ich: Ja, habe die Kopien des MT hier hochgeladen. Du meinst, ich soll mir die neue EGV durchlesen, die ich erhielt, als man mic
h in die MT zugewiesen hat?

Zitat:Und gucke nach Zustimmungen und widerrufe diese. Brauchst auch keine Angst zu haben. Zustimmungen sind immer freiwillig.
Ich: Ich bin mir unsicher, konnte bei MT-Vertrag keine Zustimmung finden.?

Zitat:So lange Du keinen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung bekommst, musst Du auf Anrufe nicht reagieren. Du musst aber sehr aufpassen, dass Du für die Vermittlung verfügbar bist. Also Dich meega freust, wenn MT Dir eine Stelle aushändigt, denn Du suchst ja. Ob Du Dich darauf bewirbst ist immer Deine Sache (wenn keine RFB )

Ich: Eine sehr schlecht im Internet bewertete ZAF versucht mich seit Tagen anzurufen und hat bereits ein Jobangebot für mich, so stand es in der Mail. (die vermitteln sehr viele Callcenterjobs) ich will nicht im Callcenter arbeiten!,habe Mail erhalten von denen, habe diese nicht beantwortet und gelöscht.
Wenn ich nicht ans Handy gehe, werden diese ZAFs mich per Mail kontaktieren und wahrscheinlich zu Vorstellungsgespräche einladen. Das Schlimme ist noch: Beim Einzelcoaching hat der Coach, wollte mir beibringen wie man Bewerbung durch Jobbörse verschickt, auch Bewerbungen nur an ZAF "s verschickt, hat mir nichts auf Papier ausgehändigt, nur in meinen Beisein diese an seinem PC verschickt ohne RFB innerhalb der verordneten MT.!! Wenn ich den Coach gesagt hätte, ich versuche das zu Hause alleine, dann heißt es wieder ich will nicht mitwirken. Die 2 Stunden, die ich wöchentlich beim Einzelcoaching habe, müssen ja irgendwie mit Mist gefüllt werden!

Danke für deine Hilfe

Sommer
 

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ExUser 2606

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Ich: Der MT arbeitet mit Vermittlungsteam, das auch zur MT gehört, dieses Team verschickt meine Bewerbungsunterlagen (Handy/Mailadresse auf Lebenslauf) nur an ZAF "s. Ich bin doch gezwungen, dass die meine unterlagen verschicken, weil das Ziel der MT ist, mich in einen Job zu vermitteln

Wie der Massnahmeträger arbeitet, ist nicht Dein Problem. Der hat sichan geltende Gesetze zu halten.

Dich in einen Job vermitteln kann man auch, indem man Dir Vermittlungsvorschläge unterbreitet, die Du prüfen kannst und auf die Du Dich dann, wenn sie zumutbar sind, bewirbst.

Diese Einverständniserklärung, die letzte Seite, die Du eingestellt hast ist ja der Hammer.

Hast Du das gelesen, bevor Du unterschrieben hast? Das sit die Wurzel allen Übels. Mit dem dritten Absatz hast Du dem Massnameträger den Freibrief erteilt, Deine Daten überall hinzuschicken.
 
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Merse

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ich weiss noch nicht welche Funktion man hier fürs Zitieren benutzt

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Nebenbei bemerkt finde ich es etwas schade, dass du hier über deine Rechte und die Pflichten des MT aufgeklärt wirst, das aber ignorierst und mit "Ja aber ich muss...sonst Sanktion" abwiegelst. Du müsstest dich bitte entscheiden, ob du Hilfe möchtest oder nicht.
 

Sommer

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Wie der Massnahmeträger arbeitet, ist nicht Dein Problem. Der hat sichan geltende Gesetze zu halten.
Was sind die geltende Gesetze (in bezug auf Datenschutz etc.?), an die der MT sich halten muss.?

Dich in einen Job vermitteln kann man auch, indem man Dir Vermittlungsvorschläge unterbreitet, die Du prüfen kannst und auf die Du Dich dann, wenn sie zumutbar sind, bewirbst.
Der MT arbeitet nicht wie die Afa und schickt mir per Post VV zu, wie ich bereits erwähnt habe, schickt das hauseigene Vermittlungs-Team meine Unterlagen per Mail an ZAF "s.
Diese Einverständniserklärung, die letzte Seite, die Du eingestellt hast ist ja der Hammer.
Gibt es irgendeine legale Möglichkeit, Teile der Einverständniserklärung zu widerrufen, ohne Mitwirkungspflichten zu verletzen, Sanktionen etc.?

Hast Du das gelesen, bevor Du unterschrieben hast? Das ist die Wurzel allen Übels. Mit dem dritten Absatz hast Du dem Massnameträger den Freibrief erteilt, Deine Daten überall hinzuschicken.
Ja, ich habe das gelesen, ein TN hat schon am Info-Tag sich aufgeregt, dass die Unterlagen ungefragt an irgendwelche Firmen weggeschickt werden. Es heißt dann ja (wenn man diesen nicht zustimmt), TN weigern sich zu kooperieren und MT macht von seiner Meldepflicht Gebrauch und petzt es meiner SB .
Gibt es irgend ein Gesetz (Absatz,Paragraf) bei ALG 1 auf sog. freie Wahl bei Bewerbungen?

Hoffe ich habe jetzt alles richtig zitiert:sorry:
 
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ExUser 2606

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Es gibt Datenschutzgesetze. Und die besagen, dass man nicht Daten einfach so in der Ggend herumschleudern darf.

Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man als erwachsener Mensch so einen Mist unterschreiben kann.

Die AfA zu betreten heisst doch nicht, dass man plötzlich entmündigt ist we ein kleines Kind.
 

Sommer

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Anhang anzeigen 102213

Nebenbei bemerkt finde ich es etwas schade, dass du hier über deine Rechte und die Pflichten des MT aufgeklärt wirst, das aber ignorierst und mit "Ja aber ich muss...sonst Sanktion" abwiegelst. Du müsstest dich bitte entscheiden, ob du Hilfe möchtest oder nicht.
Hallo Merse,
natürlich möchte ich hier Hilfe , deshalb stelle ich hier auch Fragen, weil ich total verunsichert bin und nicht weiss wie ich weiter vorgehen soll.
 
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