Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bin neu hier im Forum und bin mir unsicher welche Rechte/Pflichten in habe. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Kurz zu mir:
Ich bekomme ALG 1 für genau 1. Jahr, habe eine Ausbildung + Berufserfahrung.
Ich bin fast 4,5 Monate arbeitslos, musste vor einigen Wochen eine 3monatige Massnahme beginnen in Teilzeit. (Gruppencoaching +Einzelcoaching+ evtl. max. 4 Wochen Praktikum.
Ich habe mich davor nur bei direkten Firmen beworben, da ich natürlich eine direkte u. langfristige Beschäftigung haben möchte.
In der Vergangenheit habe für eine ZAF gearbeitet u. auch schlechte Erfahrungen mit ZAF gemacht.
Der Massnahmeträger hat ein eigenes Vermittlungsteam, die von MO-FR. Bewerbungen nur an Zeitarbeitsfirmen per Mail schicken!!!, ich werde dann in CC (Mail) gesetzt.
Es gibt Vorlagen für Standardlebensläufe, die ich in der Massnahme verwenden muss+ (Handynummer+Mailadresse)
Nach 3 und 4 Tagen haben schon einige ZAF "s bei mir angerufen.
Eine sehr schlecht bewertete Firma, auf dem Bewertungsportal Kununu schrieb in der Mail (ich bin telefonisch nicht drangegangen), dass sie mir ein Jobangebot unterbreitet möchte, eine fragte nach Termin für Vorstellungsgespräch etc. Andere Anrufe habe ich überhaupt nicht entgegengenommen:
Meine Fragen:
1. Frage:Bin ich gesetzlich verpflichtet (Gesetzesgrundlage?) beim Maßnahmeträger auf meinem Lebenslauf meine Handynummer anzugeben für die ZAF "s? Habe das einfach akzeptiert, da ich Angst hatte, dass die MA in der Massnahme an die Afa petzen und Sanktionen drohen, fehlende Kooperation etc.!
2. Frage: Bin ich verpflichtet, die ZAF "s zurückzurufen, nach dem ZAF versucht haben mich telefonisch zu erreichen?
3. Frage: Könnt ihr mir Tipps/Tricks nennen, wie ich beim Vorstellungsgespräch mit ZAF "s auftreten kann, ohne Sanktionen zu befürchten? Oder anders ausgedrückt: Was kann man legal tun, damit man die Stelle bei der Zeitarbeit (Vorstellungsgespräch) nicht bekommt, ohne Vorwurf, dass man es absichtlich herbeigeführt hat, eine Absage zu erhalten?
Ich komme mir schon nach einer Woche, veräppelt vor, da die MA der Massnahme, habe ich den Eindruck, kein Interesse haben, jemanden ordentlich bezahlte Stelle mit langfristiger Perspektive zu suchen.
Im Einzelcoaching mit dem persönlichen Coach wird geübt wie man mit der Jobbörse (meine zusammengefassten Bewerbungsunterlagen in einer Vorlage) an Zeitarbeitsfirmen verschickt.
Auf Nachfrage an den Coach, warum dieser nicht auch Bewerbungen an direkte Firmen ( Stellenanzeigen die es ja auch in der Jobbörse gibt) verschickt, meinte er: Wir wollen sie erstmal fit machen, damit sie Routine in Vorstellungsgesprächen mit Zeitarbeitsfirmen bekommen. Wenn Sie die Routine haben, können wir ihre Bewerbungen dann an die guten Firmen schicken
Danke für eure Geduld und für eine Hilfe im Voraus
Euer Sommer.
ich bin neu hier im Forum und bin mir unsicher welche Rechte/Pflichten in habe. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Kurz zu mir:
Ich bekomme ALG 1 für genau 1. Jahr, habe eine Ausbildung + Berufserfahrung.
Ich bin fast 4,5 Monate arbeitslos, musste vor einigen Wochen eine 3monatige Massnahme beginnen in Teilzeit. (Gruppencoaching +Einzelcoaching+ evtl. max. 4 Wochen Praktikum.
Ich habe mich davor nur bei direkten Firmen beworben, da ich natürlich eine direkte u. langfristige Beschäftigung haben möchte.
In der Vergangenheit habe für eine ZAF gearbeitet u. auch schlechte Erfahrungen mit ZAF gemacht.
Der Massnahmeträger hat ein eigenes Vermittlungsteam, die von MO-FR. Bewerbungen nur an Zeitarbeitsfirmen per Mail schicken!!!, ich werde dann in CC (Mail) gesetzt.
Es gibt Vorlagen für Standardlebensläufe, die ich in der Massnahme verwenden muss+ (Handynummer+Mailadresse)
Nach 3 und 4 Tagen haben schon einige ZAF "s bei mir angerufen.
Eine sehr schlecht bewertete Firma, auf dem Bewertungsportal Kununu schrieb in der Mail (ich bin telefonisch nicht drangegangen), dass sie mir ein Jobangebot unterbreitet möchte, eine fragte nach Termin für Vorstellungsgespräch etc. Andere Anrufe habe ich überhaupt nicht entgegengenommen:
Meine Fragen:
1. Frage:Bin ich gesetzlich verpflichtet (Gesetzesgrundlage?) beim Maßnahmeträger auf meinem Lebenslauf meine Handynummer anzugeben für die ZAF "s? Habe das einfach akzeptiert, da ich Angst hatte, dass die MA in der Massnahme an die Afa petzen und Sanktionen drohen, fehlende Kooperation etc.!
2. Frage: Bin ich verpflichtet, die ZAF "s zurückzurufen, nach dem ZAF versucht haben mich telefonisch zu erreichen?
3. Frage: Könnt ihr mir Tipps/Tricks nennen, wie ich beim Vorstellungsgespräch mit ZAF "s auftreten kann, ohne Sanktionen zu befürchten? Oder anders ausgedrückt: Was kann man legal tun, damit man die Stelle bei der Zeitarbeit (Vorstellungsgespräch) nicht bekommt, ohne Vorwurf, dass man es absichtlich herbeigeführt hat, eine Absage zu erhalten?
Ich komme mir schon nach einer Woche, veräppelt vor, da die MA der Massnahme, habe ich den Eindruck, kein Interesse haben, jemanden ordentlich bezahlte Stelle mit langfristiger Perspektive zu suchen.
Im Einzelcoaching mit dem persönlichen Coach wird geübt wie man mit der Jobbörse (meine zusammengefassten Bewerbungsunterlagen in einer Vorlage) an Zeitarbeitsfirmen verschickt.
Auf Nachfrage an den Coach, warum dieser nicht auch Bewerbungen an direkte Firmen ( Stellenanzeigen die es ja auch in der Jobbörse gibt) verschickt, meinte er: Wir wollen sie erstmal fit machen, damit sie Routine in Vorstellungsgesprächen mit Zeitarbeitsfirmen bekommen. Wenn Sie die Routine haben, können wir ihre Bewerbungen dann an die guten Firmen schicken
Danke für eure Geduld und für eine Hilfe im Voraus
Euer Sommer.