Hallo zusammen,
Nach Aufhebungsvertrag habe mich fristgerecht Arbeitssuchend und Arbeitslos gemeldet.
Wg Abfindung habe ich eine Sperrzeit erhalten und bin somit zZ Arbeitslos & suchend gemeldet, erhalte aber keine Leistungen von der Agentur.
Diese erhalte ich frühestens ab 1.1.2020.
Meine Frage - kann ich nich wieder als Arbeitslos und/oder (?) Arbeitssuchend abmelden und was wären die Konsequenzen?
Wird dann die Anspruchszeit auf Leistungen gekürzt oder sogar der Leistungsanspruch verfällt? Oder verschiebt sich der Termin für die Leistungen um den Zeitraum, in dem ich mich "abgemeldet" habe?
Ich hoffe meine Frage ist klar....
Nach Aufhebungsvertrag habe mich fristgerecht Arbeitssuchend und Arbeitslos gemeldet.
Wg Abfindung habe ich eine Sperrzeit erhalten und bin somit zZ Arbeitslos & suchend gemeldet, erhalte aber keine Leistungen von der Agentur.
Diese erhalte ich frühestens ab 1.1.2020.
Meine Frage - kann ich nich wieder als Arbeitslos und/oder (?) Arbeitssuchend abmelden und was wären die Konsequenzen?
Wird dann die Anspruchszeit auf Leistungen gekürzt oder sogar der Leistungsanspruch verfällt? Oder verschiebt sich der Termin für die Leistungen um den Zeitraum, in dem ich mich "abgemeldet" habe?
Ich hoffe meine Frage ist klar....