Hallo Kerstin_K,
In deinem Fall kann man aus den alten Unterlagen eben nicht ersehen, wie stark es sich inzwischen verschlechtert hat. Aber das warten auf die DRV ist absurd, wie das ALG ja gerade diese Wartezeit überbrücken soll. Irgendwer hat da den begriff Nahtlos nicht verstanden.
Korrekt, wenn denn bei mir einer mal neue Bilder erstellen lassen würde, ja dann könnte man wohl viel klarer sehen. Nur die DRV will eben kein Geld ausgeben (für einen ärztlichen Befundbericht bei einem Weiterzahlungsantrag auf EMR wird der behandelnde Arzt mit 28,50 EUR abgespeist), vielleicht auch aus Angst die neuen Bilder könnten zeigen das sich in den 20 Jahren tatsächlich doch so einiges verschlechtert hat (würde ja auch meine Schmerzen erklären). Genau der äD der AfA ist in meinen Augen einfach nur faul. Anstatt als er merkte (18.06.2019) das die Befunde alle zu alt sind (von 2012) hätte er gleich sagen müßen den lade ich persönlich vor, aber nein es ist doch einfacher auf die neuesten Befunde der DRV zu warten und abzuschreiben, also fordert er dafür am 17.07.2019 extra eine ärztliche Schweigepflichtentbindung an. Das da alles auf einer 10min. Untersuchung basiert ist dem völlig egal. Nichts anderes ist es dadurch doch auch mit einer Entscheidung zum ALG-I, die weigern sich solange das äD-Gutachten nicht vorliegt, von wegen § 145 SGB III hier Rz. 145.4.1 nach 4 Wochen vorläufig zu entscheiden. Dabei kann/könnte der äD genau das machen, was er 2012 bei mir auch gemacht hat, denn jetzt ergibt sich durch den neuen Rentenbescheid (bin ja wieder ab 01.09. Teil-EMR mit Berufsunfähigkeit) das gleiche Bild (theoretisch denn ich bin nun ja leider inzwischen 7 Jahre älter (fast 62), was die Vermittlung noch mehr erschwert, die schon 2012 nicht klappte) vom neuen GDB mal abgesehen, denn seit 1998 hab ich einen GDB von 30 weshalb es eben schon damals nicht klappte.
Es ist halt die Teamleitung die nicht zahlen will und da scheint es in Wahrheit doch nur darum zu gehen einen alten Sack den man nicht vermittelt bekommt, irgendwie so mürbe zu machen das er freiwillig zum JC geht. Aber da ist dann die Hürde wieder der von
HermineL wunderbar zittierte § 12a SGB II, denn wenn das JC hört das mir die DRV nach 7 Jahren die volle EMR nicht mehr zahlt, dann lehnen die ihre Zuständigkeit mit der Begründung ab, das hier zuerst die AfA für die nächsten 2 Jahre zuerst zuständig ist. So wird man heutzutage zwischen der Behörden hin und her geschoben, hauptsache nicht zahlen müssen, ganz egal mit welche finanziellen Konsequenzen das für unsereins verbunden ist.
---------------
@ ZynHH
Hätte ein neues Röntgenbild oder MRT etwas anderes gezeigt? Wären die Aufnahmen vom gleichen Radiologen befundet worden?
Ich hab gerade dieses Befunddrama, das unterschiedliche Radiologen völlig unterschiedliche Befunde bei gleicher Fragestellung erstellen. Jeder macht neue Aufnahmen mit unterschiedlichen Geräten und jeder findet noch etwas anderes.
Nun ja, neue Röntgenbilder würden ja jetzt den aktuellen Zustand zeigen und der dürfte nach 20 Jahren Osteochondrose wohl einen neagtiven Verlauf genommen haben - wie schlimm - keine Ahnung. Die Schmerzen sind auf jeden Fall schlimmer geworden, was ich aber mit BTM noch im Griff habe. Die neuerlichen Schmerzen in den Fingergelenken kämen eh neu hinzu.
Und ja, jeder Röntgenspezialist/Radiologe bewertet die Bilder anders aus, leider. 2011 sah der Facharzt für Radiologie (MRT) z.B. nichts auffälliges an meiner Hüfte was nicht eh altersbedingt wäre. Komisch der Orthopäde (ja selbst ich als Laie) sah da was und gab eine Überweisung fürs KH zur Abklärung und selbst der Oberarzt (Operarteur) im KH sah da Handlungsbedarf. Nach der OP sagte dann der Oberarzt sogar das beide Hüftgelenke angegriffen sind und ich mir mal überlegen soll ob nicht neue Gelenke ratsam wären, zumindest würde das ganze wenn nichts geschieht in den nächsten Jahren zu weiteren Schmerzen unangenehmen führen. Du siehst, deine Feststellung kann ich damit sogar bestätigen.
Jeder Arzt beurteilt anders, ist ja nichts anderes wie mit den Rechtsanwälten. Wie sagt man da so schön, stecke 3 Anwälte in einen Raum und du wirst drei unterschiedlich Meinungen hören. Das ist bei Ärzten sogar noch einfacher, denn Medizin hat viel mit Heilsehen und persönlicher Berufserfahrung zu tun.
Sowas kann man da ja erleben, wenn unsereins eine Ärzteodysee mit zig Fachärzten bis hin zur Uni-Klinik hinter sich hat und alle sagen es geht nicht mehr und dann plötzlich ein Gutachter (kein Prof./Dozent oder Oberarzt mit massig Berufserfahrung) der KK, AfA oder gar DRV (welche die ja bezahlen) dann plötzlich die Meinung (des Auftraggebers) vertritt da ist nichts. Genau solch eine Story kann man doch jetzt in meinem Fall wieder einmal wunderbar erleben.
Lass es dir mal auf der Zunge zergehen, 2001 entscheidet ein Gerichtsgutachter wie zuvor 5 Reha-Ärzte ich bin BU-Rentner und das Gericht verurteilt die DRV dann dazu. 2008/2011/2012 schreiben die Reha-Ärzte mich aufgrund des nun bereits 14 Jahren zurück liegenden Gutachtens Teil-EMR und man bewilligt mir daraufhin eine volle EMR. Heute weitere 7 Jahre später plötzlich heißt es - ätsch - du bist nicht mehr Erwerbsunfähig, sondern nur noch BU (und das auch nur deshalb weil ich das Gerichtsurteil darüber in der Tasche habe). Nur BU ist ja auch eine Art der Erwerbsminderung (man kann den Beruf ja nicht mehr ausüben), das also ist schon mal der erste Widerspruch (sonst bekäme man kaum eine 50% Rente) und dann kommt hinzu das das sozialmedizinische Gutachten das die volle EMR ablehnen soll noch nicht mal fertig ist, was man schriftlich mitteilt. Du siehst wie die Herrschaften arbeiten, wenn es ums Geld der KK-/, AfA-/ bzw. DRV-Kassen geht.
Grüße saurbier