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Hallöle, so wo fange ich nun an ....
Ich habe nun schon seit September mit der ARGE Westerburg Ärger, wegen einem Umzug ...
Nachdem ich, bis heute, noch keine Anwort auf meine Widersprüche bekommen habe, habe ich Anfang des Jahres dann den Bürgerbeauftragten von Rheinland Pfalz eingeschaltet. Dann habe ich beim Sozialgericht eine Klage eingereicht ...
Da ja nun bald Wahlen sind, flattern einem ja die "Prospekte" der Parteien ins Haus ... Ich habe dann dem Ministerpräsidenten von RLP (Kurt Beck) die folgende Mail geschrieben ...
Sehr geehrter Herr Beck,
die Tage fand ich in meinem Briefkasten ein Prospekt von Ihnen, in dem Sie um Ihre Stimme baten.
Ich las darin das Sie sich die Belange und Sorgen der Mitbürger ernst nehmen. Ich bin konnte mich kaum noch halten vor Lachen.
Wie Sie sich um die Belange der Mitbürger kümmern, durfte ich ja feststellen, als ich Ihnen Mitte Januar eine Mail schrieb und Ihnen darin meine Probleme als Alleinerziehende und mit der ARGE Westerburg schilderte. Nicht mal einer Ihrer Schergen hat es für nötig befunden mir mal zu antworten. Die einzigste Reaktion kam von der CDU, und selbst das war nur hohles Geschwätz!
Sie schreiben weiter in Ihrem Blättchen, dass die Lebensqualität in Rheinland Pfalz auf hohem Niveau sei. Das mag vielleicht auf Sie zutreffen, aber ganz gewiss nicht für die Alleinerziehenden und die Hartz IV Empfänger.
Wissen Sie eigentlich wie das ist, wenn sie von der ARGE zu einem Umzug gezwungen werden, egal wohin, Hauptsache die Wohnung ist billiger? Fragen Sie doch mal Ihre Kinder, ob die das toll finden würden, wenn sie aus Ihrem Umfeld gerissen zu würden und vielleicht auch noch die Schule deshalb wechseln müßten???
Sie haben doch überhaupt keinen Schimmer was in Deutschland abgeht. Sie haben ja Ihren tollen Posten, brauchen sich keine Gedanken darum zu machen, wie Sie den Monat über die Runden kommen müßen, oder? Wohl kaum ....
Kümmern Sie sich doch mal um das bescheuerte Gesetz, dass für Harzt IV- Empfänger, bei 2 Personen, ein Wohnraum von 60 qm genügt. Das mag für ein Pärchen in Ordnung sein, aber nicht für Alleinerziehende, denn es gibt kaum 3 Zimmerwohnungen in dieser Größe.
Wieder eine Frage an Ihre Kinder! Würden die es auch toll finden, wenn sie in der Pubertät sind und sich mit ihrer Mutter ein Schlafzimmer teilen müßten? Die machen sicher einen Luftsprung vor Freude, nicht wahr?!
Ich werde Ihnen nun noch einmal unsere Problemen schildern, damit Sie wissen um was es genau geht.
Mit Bescheid vom 26.07.2005 wurden unsere tatsächlichen Unterkunft's- und Heizkosten, zum ersten mal, auf die „angemessen Kosten“ gekürzt. Gegen den Bescheid habe ich am 16.08.2005 Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch , wurde überhaupt nicht, von der ARGE Westerburg, bearbeitet.
Als ich auf der Widerspruchsstelle, in Montabaur, nachfragte, wie denn nun der Stand der Dinge sei, wurde mir gesagt, dass dort kein Widerspruch von mir eingegangen sei. Die ARGE Westerburg, hatte diesen somit weder bearbeitet, noch an die Widerspruchstelle weiter geleitet. Kurz darauf erhielt ich einen erneuten Bescheid, mit Datum vom 12.10.05, auf den ich erneut Widerspruch einlegte. Bis Dato habe ich, trotz mehrmaliger Nachfrage, bis heute noch keine Entscheidung.
Am 15.02.06 erhielt ich zwei weitere Bescheide. Einen Forderungsbescheid in Höhe von 178,60 € und einen Änderungsbescheid, für die Zeit vom 01.10.05 – 31.03.06, da angeblich eine Überzahlung erfolgt sei.
Durch die Kürzung der Unterkunftskosten, musste ich schon erhebliche Schulden machen, um uns überhaupt noch ernähren zu können. Diese muss ich auch baldmöglichst zurück zahlen! Mittlerweile ist es schon so, dass selbst mein Bruder mir nicht mehr dauernd Geld leihen kann. Ich weiß nun nicht mehr wovon ich noch unseren Lebensunterhalt bestreiten soll. Zudem ist mein Sohn noch im Wachstum und brauch ständig neue Kleidung. Ganz zu schweigen davon, dass für uns „Gesunde Ernährung“, seit Oktober, zu einem Fremdwort geworden ist.
Die ARGE Westerburg fordert von uns, dass wir uns ein billiger Wohnung suchen sollen, was aber in Anbetracht der festgelegten „Obergrenze“, die überhaupt nicht zur Realität, der hier gültigen Mietpreise steht, möglich ist.
Für die VB Westerburg, werden, für 2 Personen, 258,00 € festgelegt, Stadt Westerburg 270,00 €. In der VB Rennerod sind es lächerliche 228,00 € und in der Stadt Rennerod grade mal 246,00 €.
Hinzu kommt noch, dass wir eine 3 Zimmerwohnung benötigen. Mein Sohn ist in der Pubertät und es ist deshalb unzumutbar, dass ich mit ihm in einem Zimmer schlafe. Der ARGE ist das aber alles egal. Ich finde, dass eine Zweizimmerwohnung für ein Paar in Ordnung sein mag, aber nicht für Alleinerziehende. Da sollte sich der Gesetzgeber vielleicht mal eine Änderung einfallen lassen. Außerdem finde ich es eh schlimm, dass keinerlei Rücksicht auf das Wohl der Kinder genommen wird. Mein Sohn ist damals, von der Schulleitung aus, extra in eine Klasse gekommen, in der fast alle Kinder aus unseren Ort sind. Und nun zwingt uns die ARGE umzuziehen, egal wohin.
Seit das Thema „Umzug“ bei uns im Raum steht, leidet mein Sohn unter ständigen Magenschmerzen und seine schulischen Leistungen haben erheblich nachgelassen. Der Gedanke, dass wir vielleicht in einen Ort ziehen müssen, in dem kein Kind aus seiner Klasse wohnt, belastet ihn sehr und er ist deshalb oft am weinen. Er trifft sich derzeit auch kaum noch mit Schulkameraden, mit der Begründung „wir müssen eh hier weg ....“ Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Verhalten, schon eine Art Depression bedeutet.
Da er auch eher introvertiert ist, habe ich die Befürchtung, dass er, bei einem Wegzug von hier, dann ganz zum Einzelgänger wird.
Durch die Kürzung der Wohnkosten, seit Oktober, ist es uns auch kaum noch möglich, irgendwelche sozialen Kontakte zu pflegen. Es ist einfach kein Geld da, um mal etwas mit anderen zu unternehmen.
Im übrigen sind wir damals extra in die Nähe meines Bruders gezogen, dass im Notfall, die Versorgung und Betreuung meines Sohnes, gewährleistet ist. Leider habe ich, bis auf einen weiteren Bruder, in Mittenaar, keine nähere Verwandtschaft mehr. Da es mir gesundheitlich nicht sehr gut geht, und sich der Zustand durch die derzeitige, angespannte Situation deutlich verschlechtert hat (Angstzustände, Panikattacken, Depressionen, Schmerzstörungen) möchte auch ich gerne in der Nähe meines Bruders bleiben. Er leiht mir, in dringenden Fällen, sein Auto, oder fährt uns.
Wir sind wirklich bereit in eine billigeren Wohnung zu ziehen, möchte jedoch gerne, hauptsächlich zum Wohl meines Sohnes, hier oder zumindest in der näheren Umgebung, bleiben.
Wenn ich nun Rückschau auf meine bisherige Wohnungssuche, und die darauf folgenden Argumente der ARGE Westerburg, halte, dann habe ich den Eindruck, dass der ARGE eigentlich überhaupt nichts an einem Umzug liegt. Diese möchte nämlich, erstens die höheren Mietkosten und zweitens gleichzeitig noch die anfallenden Umzugs- Renovierungs- und Doppelmietkosten (wegen der Kündigungszeit) sparen.
Was mir auch die Aussage des Sachbearbeiters verdeutlichte „Ich habe auch Leute, die ziehen einfach um ...“
Die ARGE weiß genau, dass man eine Kürzung, finanziell nicht lange durchstehen kann, und hofft somit darauf, das die ALG2-Empfänger, einfach von sich aus umziehen. Eine weitere Taktik, die ALG2-Empfänger, zu zermürben, ist auch eine Entscheidungen, über Widersprüche , hinauszuzögern. Auf eine Antwort, auf meinen ersten Widerspruch , warte ich nun schon fast 7 Monate, und auf den zweiten nun fast 4 Monate. Das kann es ja wohl nicht sein.
Und immer wird „angemessen“ grade so ausgelegt, wie es der ARGE passt. Einmal heißt es, die Wohnungsgröße sein nicht ausschlaggebend, wenn dann aber die Wohnung etwas größer ist, bekomme ich zu hören „das diese ja auch beheizt werden müsse“. Zu teuer sind sowieso alle Wohnung, wegen der lächerlichen Obergrenze.
Der beste Spruch, der ARGE , war jedoch, als ich eine Wohnung in Westerburg angeschaut hatte, die nicht renoviert werden musste und es auch mit der Kündigungszeit hingekommen wäre, „wollen Sie denn unbedingt umziehen?“ Klar will mein Sohn nicht aus ........ weg, wir wären aber, im Notfall, bereit gewesen, diese Wohnung zu nehmen. Diese Wohnung wäre aber eh wieder, weder vom Preis, noch der Größe her, „angemessen“ gewesen. Es ist eine raffinierte Taktik, der ARGE , um, egal auf welche Art, Geld einzusparen.
Letztens hatte mein Bruder, in dem Ort in dem er wohnt, für uns eine Wohnung in Aussicht. Diese sollte 300,- € kosten. Für die VB Rennerod stehen uns jedoch nur 228,- € zu. Mir teile dann der Sachbearbeiter mit, dass, wenn die Wohnung nicht „angemessen“ sei, keine Umzugsbeihilfe bezahlt würde. Wovon soll ich aber einen Umzug, ganz zu schweigen von den Renovierungskosten, bezahlen?
Wie Sie sehen ist es absolut nicht unsere Schuld, dass wir noch nicht umgezogen sind. Wir hätten überhaupt keine Möglichkeit gehabt, selbst wenn wir eine Wohnung in ........ gefunden hätten. Die ARGE befindet ja immer etwas als nicht „angemessen“.
Und nun bin ich mal gespannt, ob Sie sich wirklich für die Sorgen der Bürger interessieren, oder ob ich nur eine Antwort von einem Ihrer Schergen bekomme. Weiterhin bin ich auch mal gespannt, was sich in bezug auf das Gesetz der Wohnungsgröße, für Alleinerziehende", ändert.
Wahrscheinlich passiert aber gar nichts. Da Sie ja viel zusehr mit "Großer Politik" beschäftigt sind!
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Leben, in Ihrer schönen Wohnung und mit der Sicherheit, dass Ihre Kinder, wohlbehütet und sorgenfrei, in Ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen können.
Oder wollen Sie, mit mir "gemeinsam die Zukunft meistern" ???
Gestern bekam ich dann einen Anruf von einem seiner "Schergen" auch Staatsekretär genannt. Dieser Mann war ja eigentlich sehr nett und trotzdem habe ich mir Luft gemacht. Nun ist es so, dass auch ER die ARGE anschreiben will und fragen wird, wie sich die ARGE , in Bezug auf einen Umzug, das in Zukunft mit mir vostellt und wann ich endlich mit einem Bescheid, wegen der Widersprüche rechnen kann.
Gestern morgen war ich ja noch auf der ARGE und habe einen Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit und einen Antrag auf Konfirmationsbeihilfe gestellt (der natürlich gleich abgelehnt wurde)
Aber ich bin ja nun fit im Widersprüche schreiben :lol:
Nun ja, wie dem auch sei .... auf jeden Fall schaute der Sachbearbeiter in seinen Computer und sagte dann: "Ach ja Frau .... aus .... ........."
:lol: Hey ich bin bekannt
Ach wie wird der gute Mann sich freuen, wenn die Tage noch ein Schreiben vom Staatsekretär dort eintruddelt ...*kugelmichvorlachen*
Kann man eigentlich auch Hausverbot bei der ARGE bekommen??? Wenn ja, ich glaube ich bin kurz davor ... *prust*
Ich halte euch auf dem laufenden ...
Grüßle
Fee
Ich habe nun schon seit September mit der ARGE Westerburg Ärger, wegen einem Umzug ...
Nachdem ich, bis heute, noch keine Anwort auf meine Widersprüche bekommen habe, habe ich Anfang des Jahres dann den Bürgerbeauftragten von Rheinland Pfalz eingeschaltet. Dann habe ich beim Sozialgericht eine Klage eingereicht ...
Da ja nun bald Wahlen sind, flattern einem ja die "Prospekte" der Parteien ins Haus ... Ich habe dann dem Ministerpräsidenten von RLP (Kurt Beck) die folgende Mail geschrieben ...
Sehr geehrter Herr Beck,
die Tage fand ich in meinem Briefkasten ein Prospekt von Ihnen, in dem Sie um Ihre Stimme baten.
Ich las darin das Sie sich die Belange und Sorgen der Mitbürger ernst nehmen. Ich bin konnte mich kaum noch halten vor Lachen.
Wie Sie sich um die Belange der Mitbürger kümmern, durfte ich ja feststellen, als ich Ihnen Mitte Januar eine Mail schrieb und Ihnen darin meine Probleme als Alleinerziehende und mit der ARGE Westerburg schilderte. Nicht mal einer Ihrer Schergen hat es für nötig befunden mir mal zu antworten. Die einzigste Reaktion kam von der CDU, und selbst das war nur hohles Geschwätz!
Sie schreiben weiter in Ihrem Blättchen, dass die Lebensqualität in Rheinland Pfalz auf hohem Niveau sei. Das mag vielleicht auf Sie zutreffen, aber ganz gewiss nicht für die Alleinerziehenden und die Hartz IV Empfänger.
Wissen Sie eigentlich wie das ist, wenn sie von der ARGE zu einem Umzug gezwungen werden, egal wohin, Hauptsache die Wohnung ist billiger? Fragen Sie doch mal Ihre Kinder, ob die das toll finden würden, wenn sie aus Ihrem Umfeld gerissen zu würden und vielleicht auch noch die Schule deshalb wechseln müßten???
Sie haben doch überhaupt keinen Schimmer was in Deutschland abgeht. Sie haben ja Ihren tollen Posten, brauchen sich keine Gedanken darum zu machen, wie Sie den Monat über die Runden kommen müßen, oder? Wohl kaum ....
Kümmern Sie sich doch mal um das bescheuerte Gesetz, dass für Harzt IV- Empfänger, bei 2 Personen, ein Wohnraum von 60 qm genügt. Das mag für ein Pärchen in Ordnung sein, aber nicht für Alleinerziehende, denn es gibt kaum 3 Zimmerwohnungen in dieser Größe.
Wieder eine Frage an Ihre Kinder! Würden die es auch toll finden, wenn sie in der Pubertät sind und sich mit ihrer Mutter ein Schlafzimmer teilen müßten? Die machen sicher einen Luftsprung vor Freude, nicht wahr?!
Ich werde Ihnen nun noch einmal unsere Problemen schildern, damit Sie wissen um was es genau geht.
Mit Bescheid vom 26.07.2005 wurden unsere tatsächlichen Unterkunft's- und Heizkosten, zum ersten mal, auf die „angemessen Kosten“ gekürzt. Gegen den Bescheid habe ich am 16.08.2005 Widerspruch eingelegt.
Dieser Widerspruch , wurde überhaupt nicht, von der ARGE Westerburg, bearbeitet.
Als ich auf der Widerspruchsstelle, in Montabaur, nachfragte, wie denn nun der Stand der Dinge sei, wurde mir gesagt, dass dort kein Widerspruch von mir eingegangen sei. Die ARGE Westerburg, hatte diesen somit weder bearbeitet, noch an die Widerspruchstelle weiter geleitet. Kurz darauf erhielt ich einen erneuten Bescheid, mit Datum vom 12.10.05, auf den ich erneut Widerspruch einlegte. Bis Dato habe ich, trotz mehrmaliger Nachfrage, bis heute noch keine Entscheidung.
Am 15.02.06 erhielt ich zwei weitere Bescheide. Einen Forderungsbescheid in Höhe von 178,60 € und einen Änderungsbescheid, für die Zeit vom 01.10.05 – 31.03.06, da angeblich eine Überzahlung erfolgt sei.
Durch die Kürzung der Unterkunftskosten, musste ich schon erhebliche Schulden machen, um uns überhaupt noch ernähren zu können. Diese muss ich auch baldmöglichst zurück zahlen! Mittlerweile ist es schon so, dass selbst mein Bruder mir nicht mehr dauernd Geld leihen kann. Ich weiß nun nicht mehr wovon ich noch unseren Lebensunterhalt bestreiten soll. Zudem ist mein Sohn noch im Wachstum und brauch ständig neue Kleidung. Ganz zu schweigen davon, dass für uns „Gesunde Ernährung“, seit Oktober, zu einem Fremdwort geworden ist.
Die ARGE Westerburg fordert von uns, dass wir uns ein billiger Wohnung suchen sollen, was aber in Anbetracht der festgelegten „Obergrenze“, die überhaupt nicht zur Realität, der hier gültigen Mietpreise steht, möglich ist.
Für die VB Westerburg, werden, für 2 Personen, 258,00 € festgelegt, Stadt Westerburg 270,00 €. In der VB Rennerod sind es lächerliche 228,00 € und in der Stadt Rennerod grade mal 246,00 €.
Hinzu kommt noch, dass wir eine 3 Zimmerwohnung benötigen. Mein Sohn ist in der Pubertät und es ist deshalb unzumutbar, dass ich mit ihm in einem Zimmer schlafe. Der ARGE ist das aber alles egal. Ich finde, dass eine Zweizimmerwohnung für ein Paar in Ordnung sein mag, aber nicht für Alleinerziehende. Da sollte sich der Gesetzgeber vielleicht mal eine Änderung einfallen lassen. Außerdem finde ich es eh schlimm, dass keinerlei Rücksicht auf das Wohl der Kinder genommen wird. Mein Sohn ist damals, von der Schulleitung aus, extra in eine Klasse gekommen, in der fast alle Kinder aus unseren Ort sind. Und nun zwingt uns die ARGE umzuziehen, egal wohin.
Seit das Thema „Umzug“ bei uns im Raum steht, leidet mein Sohn unter ständigen Magenschmerzen und seine schulischen Leistungen haben erheblich nachgelassen. Der Gedanke, dass wir vielleicht in einen Ort ziehen müssen, in dem kein Kind aus seiner Klasse wohnt, belastet ihn sehr und er ist deshalb oft am weinen. Er trifft sich derzeit auch kaum noch mit Schulkameraden, mit der Begründung „wir müssen eh hier weg ....“ Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Verhalten, schon eine Art Depression bedeutet.
Da er auch eher introvertiert ist, habe ich die Befürchtung, dass er, bei einem Wegzug von hier, dann ganz zum Einzelgänger wird.
Durch die Kürzung der Wohnkosten, seit Oktober, ist es uns auch kaum noch möglich, irgendwelche sozialen Kontakte zu pflegen. Es ist einfach kein Geld da, um mal etwas mit anderen zu unternehmen.
Im übrigen sind wir damals extra in die Nähe meines Bruders gezogen, dass im Notfall, die Versorgung und Betreuung meines Sohnes, gewährleistet ist. Leider habe ich, bis auf einen weiteren Bruder, in Mittenaar, keine nähere Verwandtschaft mehr. Da es mir gesundheitlich nicht sehr gut geht, und sich der Zustand durch die derzeitige, angespannte Situation deutlich verschlechtert hat (Angstzustände, Panikattacken, Depressionen, Schmerzstörungen) möchte auch ich gerne in der Nähe meines Bruders bleiben. Er leiht mir, in dringenden Fällen, sein Auto, oder fährt uns.
Wir sind wirklich bereit in eine billigeren Wohnung zu ziehen, möchte jedoch gerne, hauptsächlich zum Wohl meines Sohnes, hier oder zumindest in der näheren Umgebung, bleiben.
Wenn ich nun Rückschau auf meine bisherige Wohnungssuche, und die darauf folgenden Argumente der ARGE Westerburg, halte, dann habe ich den Eindruck, dass der ARGE eigentlich überhaupt nichts an einem Umzug liegt. Diese möchte nämlich, erstens die höheren Mietkosten und zweitens gleichzeitig noch die anfallenden Umzugs- Renovierungs- und Doppelmietkosten (wegen der Kündigungszeit) sparen.
Was mir auch die Aussage des Sachbearbeiters verdeutlichte „Ich habe auch Leute, die ziehen einfach um ...“
Die ARGE weiß genau, dass man eine Kürzung, finanziell nicht lange durchstehen kann, und hofft somit darauf, das die ALG2-Empfänger, einfach von sich aus umziehen. Eine weitere Taktik, die ALG2-Empfänger, zu zermürben, ist auch eine Entscheidungen, über Widersprüche , hinauszuzögern. Auf eine Antwort, auf meinen ersten Widerspruch , warte ich nun schon fast 7 Monate, und auf den zweiten nun fast 4 Monate. Das kann es ja wohl nicht sein.
Und immer wird „angemessen“ grade so ausgelegt, wie es der ARGE passt. Einmal heißt es, die Wohnungsgröße sein nicht ausschlaggebend, wenn dann aber die Wohnung etwas größer ist, bekomme ich zu hören „das diese ja auch beheizt werden müsse“. Zu teuer sind sowieso alle Wohnung, wegen der lächerlichen Obergrenze.
Der beste Spruch, der ARGE , war jedoch, als ich eine Wohnung in Westerburg angeschaut hatte, die nicht renoviert werden musste und es auch mit der Kündigungszeit hingekommen wäre, „wollen Sie denn unbedingt umziehen?“ Klar will mein Sohn nicht aus ........ weg, wir wären aber, im Notfall, bereit gewesen, diese Wohnung zu nehmen. Diese Wohnung wäre aber eh wieder, weder vom Preis, noch der Größe her, „angemessen“ gewesen. Es ist eine raffinierte Taktik, der ARGE , um, egal auf welche Art, Geld einzusparen.
Letztens hatte mein Bruder, in dem Ort in dem er wohnt, für uns eine Wohnung in Aussicht. Diese sollte 300,- € kosten. Für die VB Rennerod stehen uns jedoch nur 228,- € zu. Mir teile dann der Sachbearbeiter mit, dass, wenn die Wohnung nicht „angemessen“ sei, keine Umzugsbeihilfe bezahlt würde. Wovon soll ich aber einen Umzug, ganz zu schweigen von den Renovierungskosten, bezahlen?
Wie Sie sehen ist es absolut nicht unsere Schuld, dass wir noch nicht umgezogen sind. Wir hätten überhaupt keine Möglichkeit gehabt, selbst wenn wir eine Wohnung in ........ gefunden hätten. Die ARGE befindet ja immer etwas als nicht „angemessen“.
Und nun bin ich mal gespannt, ob Sie sich wirklich für die Sorgen der Bürger interessieren, oder ob ich nur eine Antwort von einem Ihrer Schergen bekomme. Weiterhin bin ich auch mal gespannt, was sich in bezug auf das Gesetz der Wohnungsgröße, für Alleinerziehende", ändert.
Wahrscheinlich passiert aber gar nichts. Da Sie ja viel zusehr mit "Großer Politik" beschäftigt sind!
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Leben, in Ihrer schönen Wohnung und mit der Sicherheit, dass Ihre Kinder, wohlbehütet und sorgenfrei, in Ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen können.
Oder wollen Sie, mit mir "gemeinsam die Zukunft meistern" ???
Gestern bekam ich dann einen Anruf von einem seiner "Schergen" auch Staatsekretär genannt. Dieser Mann war ja eigentlich sehr nett und trotzdem habe ich mir Luft gemacht. Nun ist es so, dass auch ER die ARGE anschreiben will und fragen wird, wie sich die ARGE , in Bezug auf einen Umzug, das in Zukunft mit mir vostellt und wann ich endlich mit einem Bescheid, wegen der Widersprüche rechnen kann.
Gestern morgen war ich ja noch auf der ARGE und habe einen Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit und einen Antrag auf Konfirmationsbeihilfe gestellt (der natürlich gleich abgelehnt wurde)
Aber ich bin ja nun fit im Widersprüche schreiben :lol:
Nun ja, wie dem auch sei .... auf jeden Fall schaute der Sachbearbeiter in seinen Computer und sagte dann: "Ach ja Frau .... aus .... ........."
:lol: Hey ich bin bekannt
Ach wie wird der gute Mann sich freuen, wenn die Tage noch ein Schreiben vom Staatsekretär dort eintruddelt ...*kugelmichvorlachen*
Kann man eigentlich auch Hausverbot bei der ARGE bekommen??? Wenn ja, ich glaube ich bin kurz davor ... *prust*
Ich halte euch auf dem laufenden ...
Grüßle
Fee