FlipTeaMix
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Ich habe vor kurzem Widerspruch gegen die EGV per Verwaltungsakt und gegen die Maßnahme die ich laut egv besuchen sollte, eingelegt. Ich habe dafür aber keine gesonderten Schreiben angefertigt, sondern beide Widersprüche untereinander auf ein Papier gedruckt, unterschrieben und abgeschickt. Ist das von der Form zulässig oder kann mir das Jobcenter ans bein pinkel weil ich beide schreiben nicht gesondert geschickt habe?