sonnyterry
Elo-User*in
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Liebe Elo-Gemeinde,
da mein jahrelang vertrauter Berater von der Alo-Ini leider verstorben ist, bitte ich Euch um Rat.
Ich werde im November 63 und habe am 26.04. die Aufforderung vom JC erhalten, eine geminderte Altersrente zu beantragen. Der Aufforderung wurden Gesetzestexte der Paragraphen § 5 SGB II und § 12a SGB II als Begründung beigefügt. Ausserdem seien nach Ermessensentscheidung die Voraussetzungen der Unbilligkeitsverordnung geprüft und keine der Ausnahmen der Verordnung läge in meinem Fall vor. Zusätzlich war ein Bewilligungsbescheid beigefügt, der mir nicht wie üblich für ein ganzes Jahr, sondern lediglich bis 30.11. Leistungen nach SGB II zuspricht.
Da ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkung und der 58er-Regelung nicht mehr in der Vermittlung war, sondern nur alle halbe Jahr zum Guten-Tag-Sagen ins JC musste, habe ich wohl zu sehr in den Unaufmerksamkeits-Modus geschaltet. In dem Augenblick erschien mir auch die Verlockung zu gross, endlich das JC hinter mir lassen zu können. Ich habe mir also bereits einen Termin für den 09.07. bei der Rentenversicherung geben lassen.
Der angenommene monatliche Rentensatz wird 404 Euro betragen, vermindert etwa 360 €.
Jetzt kommen mir aber doch irgendwie erhebliche Zweifel, ob das alles wirklich so in Ordnung ist. Leider ist die Widerspruchsfrist mittlerweile abgelaufen und ob ich den verbindlichen Termin bei der Rentenversicherung so ohne weiteres absagen kann, weiss ich auch nicht.
Könnt Ihr mir einen Rat geben?
da mein jahrelang vertrauter Berater von der Alo-Ini leider verstorben ist, bitte ich Euch um Rat.
Ich werde im November 63 und habe am 26.04. die Aufforderung vom JC erhalten, eine geminderte Altersrente zu beantragen. Der Aufforderung wurden Gesetzestexte der Paragraphen § 5 SGB II und § 12a SGB II als Begründung beigefügt. Ausserdem seien nach Ermessensentscheidung die Voraussetzungen der Unbilligkeitsverordnung geprüft und keine der Ausnahmen der Verordnung läge in meinem Fall vor. Zusätzlich war ein Bewilligungsbescheid beigefügt, der mir nicht wie üblich für ein ganzes Jahr, sondern lediglich bis 30.11. Leistungen nach SGB II zuspricht.
Da ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkung und der 58er-Regelung nicht mehr in der Vermittlung war, sondern nur alle halbe Jahr zum Guten-Tag-Sagen ins JC musste, habe ich wohl zu sehr in den Unaufmerksamkeits-Modus geschaltet. In dem Augenblick erschien mir auch die Verlockung zu gross, endlich das JC hinter mir lassen zu können. Ich habe mir also bereits einen Termin für den 09.07. bei der Rentenversicherung geben lassen.
Der angenommene monatliche Rentensatz wird 404 Euro betragen, vermindert etwa 360 €.
Jetzt kommen mir aber doch irgendwie erhebliche Zweifel, ob das alles wirklich so in Ordnung ist. Leider ist die Widerspruchsfrist mittlerweile abgelaufen und ob ich den verbindlichen Termin bei der Rentenversicherung so ohne weiteres absagen kann, weiss ich auch nicht.
Könnt Ihr mir einen Rat geben?