Ich habe trotz dauerhafter Arbeitsunfähigkeit einen Telefontermin vom Sachbearbeiter bekommen. Werde ich in die Grundsicherung abgeschoben?

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schuldenjenny

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Hallo,

ich bin seit ca. 1,5 Jahren durchgängig AU geschrieben, nach Gutachten des ÄD wurde ich für 6 Monate aus der Vermittlung genommen - dies wurde nach Aktenlage entschieden, die 6 Monate sind bereits vergangen.

Nun habe ich von einem neuen SB einen "Telefontermin" zugeschickt bekommen, man würde sich gern vorstellen und blabla... (Ja, ich weiss, dass ich meine Nummer nicht angeben muss und sie löschen lassen kann, aber ein Anruf ist mir immer noch lieber, als ein persönlicher Termin)

Nun bin ich extrem verunsichert, ich habe das Forum in den letzten Tagen durchsucht und komme nicht so recht weiter bzw. scheine ich alles durcheinander zu werfen, ich weiss nicht, was für mich die beste Strategie ist.

Ich nehme an, dass man versuchen wird mich in die Grundsicherung abzuschieben, ist das denn so einfach? Wenn ich es richtig verstanden habe, kann dies nur die DRV entscheiden, oder?

Ich habe das mit den 3 Stunden arbeitsfähigkeit auch nicht verstanden, denn so lange ich AU bin, bin ich natürlich überhaupt nicht arbeistfähig, aber danach ja wieder, warum sollte dann überhaupt ein Wechsel zur Grundsicherung stattfinden?

Ich warte derzeit auf einen Therapieplatz und kann nicht sagen, wie lange das ganze noch dauern wird.

Ich weiss natürlich, dass ich dem SB keinerlei Auskünfte über meine Gesundheitszustand geben muss, aber ich verstehe den ganzen Sinn dieses Gesprächs nicht.

Ich meine, wie oder was kann ich denn überhaupt beeinflussen?

Hat denn die Grundsicherung irgendwelche Vor- oder Nachteile? Oder wird das JC erstmal wieder nur den ÄD beauftragen und der schätzt dann ab, ob man in die GS muss?

Könnt ihr mir da einen Rat geben?

Danke.
 

Gollum1964

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Schuldenjenny,

finanziell ist es egal ob man beim JC oder beim Sozialamt Kunde ist.
Die Vermittlungstätigkeit und der Zwang zu Bewerbungen fällt weg und man muß nur noch zum Sozialamt zwecks Weiterbewilligung der Leistungen. Also insgesamt positiv, da das JC ohnehin nur in Sinnlosmaßnahmen oder auf Fakestellen vermittelt, zumal wenn man zu den älteren "Kunden" zählt.
Der einzige Nachteil beim Sozialamt könnte ältere Leistungsbezieher betreffen, sofern diese über ein Restvermögen verfügen. Unter ALG waren 150 EUR pro Lebensjahr +750 EUR vor staatlichem Zugriff geschützt, beim Sozialamt muß alles über 5.000 EUR zunächst verwertet werden.
 

xj3Qr1nL7ys

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Erwähnenswert ist auch noch dass man ähnlich wie beim Schonvermögen wesentlich weniger von einem eventuellen Hinzuverdienst (Minijob) behalten darf. Beim Jobcenter sind die ersten Hundert Euro frei. Von dem Betrag über 100 Euro bis 1000 Euro nochmal 20% (dieses Geld darf man behalten). Beim Sozialamt "allgemein" leider nur 30% vom Einkommen, so dass ein Minijob sich eigentlich nicht mehr auszahlt.

LG xj3Qr1nL7ys
 

schuldenjenny

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Hallo,

danke schonmal, aber habe ich das richtig verstanden, dass Jobcenter oder der ÄD vom Jobcenter kann das nicht entscheiden, sondern nur die DRV? Ich bin erst Anfang 40, da ist Rente noch kein Thema.
 

Gollum1964

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Hallo,

danke schonmal, aber habe ich das richtig verstanden, dass Jobcenter oder der ÄD vom Jobcenter kann das nicht entscheiden, sondern nur die DRV? Ich bin erst Anfang 40, da ist Rente noch kein Thema.

Evtl. besteht bei dir Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, da musst du mal in deiner Mitteilung von der Rentenversicherung (ab 40 kommt die eigentlich jährlich) schauen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Falls nicht, wird das JC wohl die RV beauftragen, festzustellen, ob du noch den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wirst. Wenn nicht, musst du dann zum Sozialamt und bekommst Sozialgeld anstatt ALG2.
 

franzi

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Beim ÄD geht es um die Prognose deiner Erwerbsfähigkeit für die nächsten 6 Monate.
Die DRV kann entscheiden, ob eine medizinische Reha für dich hilfreich wäre, ob du LTA bekommen kannst oder ob du ein Fall für die EMR bist.
Dabei spielt es natürlich auch eine Rolle, weswegen du derzeit krankgeschrieben bist:
- handelt es sich um eine körperliche oder psychische Erkrankung
- wie weit bist du dadurch körperlich oder psychisch beeinträchtigt
- ist in nächster Zeit (mit entsprechender Behandlung) eine Genesung zu erwarten oder eher längerfristig nicht
- ist es eine akute, vorübergehende oder chronische Erkrankung
- bist du mit / trotz Erkrankung noch fähig, in einem bestimmten Umfang eine berufliche Tätigkeit auszuüben
- ist es eine lebensbedrohliche Erkrankung z. B. mit verkürzter Lebenserwartung (wie z. B. Krebs)
- wie sieht es mit deiner körperlichen und geistigen Belastbarkeit aus
etc.
An deiner Stelle würde ich zunächst mal das Rentenkonto klären lassen.
 

schuldenjenny

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Mhm, also nach was entscheidet denn das JC ob es jetzt erst nochmal den ÄD oder die RV einschaltet?
Was heisst, ich soll das Rentenkonto klären lassen?
 

Gollum1964

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Mhm, also nach was entscheidet denn das JC ob es jetzt erst nochmal den ÄD oder die RV einschaltet?
Was heisst, ich soll das Rentenkonto klären lassen?

meistens geht die Initiative zur Erlangung einer EM-Rente von den Betroffenen aus, sodass diese selber tätig werden müssen.
In deinem Fall scheint die Initiative vom JC auszugehen, sodass die alles notwendige in die Wege leiten werden.

Mit Rentenklärung ist gemeint, ob du die Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllst. Das findest du in den Mitteilungen von der Rentenversicherung, die ab 40 eigentlich regelmäßig zugeschickt werden. Dort steht dann die Höhe des Anspruches auf Altersrente drin sowie, sofern erfüllt, die Höhe des EM-Anspruches.

Da dich das Jobcenter in SGB12 überführen möchte, vermute ich beinahe, dass der Anspruch nicht besteht.
 

Piiiter

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Ich wäre froh endlich in Grundsicherung "abgeschoben" zu werden
Aber selbst nach 3 Jahren AU macht mein JC keine Anstalten. Vermutlich hat das irgendwas mit der Quotenberechnung zu tun, keine Ahnung.
 

schuldenjenny

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Ah ok, danke erstmal für die Info, ich war über 20 Jahre Freiberuflich tätig, dem entsprechend fällt die Rente aus, ich werde euch aber nach dem Telefonat am Ende der Woche, eine Rückmeldung geben.
 
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