Hallo liebes Forum,
und zwar stehe ich derzeit vor einem Problem mit meiner Lohnabrechnung für diesen Monat.
Es geht darum, ich habe im Mai 2019 eine neue Arbeitstelle angetreten auf geringfügiger Basis (Mini-Job).
Seit Beginn der Arbeit habe ich aber die Mini-Job Grenze monatlich stark überschritten. Mein Arbeitgeber wollte meinen Mini-Job noch nicht ummelden. Nachdem ich für den Monat Juli-August Befristet meine Stunden erhöht wurden, wurden weiterhin keine Abgaben abgeführt und habe den Lohn Steuerfrei ausgezahlt bekommen. Der Lohn September wurde trotz eines 108std Vertrages trotzdem wieder steuerfrei ausgezahlt.
Habe meinen Arbeitgeber mehrmals darauf angesprochen.
Jetzt habe ich am 15.ten diesen Monats meine Lohnabrechnung bekommen und mir wurden rückwirkend für Alle Monaten die Beträge abgezogen auf diesen Lohn, womit ich keinerlei Lohn überwiesen bekommen habe diesen Monat und sogar noch weitere 150€ nächsten Monat fällig sind.
Das Problem dabei ist, meiner Ansicht nach soweit ich mich informieren konnte, darf maximal rückwirkend ein Beitragsabzug in den nächstens 3 Lohnabrechnung nachträglich einbehalten werden. Liege ich damit richtig und hat mein Arbeitgeber einen Fehler gemacht?
Dies ist der Gesetztes text auf den ich mich gerade stütze. § 28g SGB 4 - Einzelnorm
Falls dies stimmt dürft mir nachträglich Mai/Juni keine Beträge mehr abgezogen werden.
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.
und zwar stehe ich derzeit vor einem Problem mit meiner Lohnabrechnung für diesen Monat.
Es geht darum, ich habe im Mai 2019 eine neue Arbeitstelle angetreten auf geringfügiger Basis (Mini-Job).
Seit Beginn der Arbeit habe ich aber die Mini-Job Grenze monatlich stark überschritten. Mein Arbeitgeber wollte meinen Mini-Job noch nicht ummelden. Nachdem ich für den Monat Juli-August Befristet meine Stunden erhöht wurden, wurden weiterhin keine Abgaben abgeführt und habe den Lohn Steuerfrei ausgezahlt bekommen. Der Lohn September wurde trotz eines 108std Vertrages trotzdem wieder steuerfrei ausgezahlt.
Habe meinen Arbeitgeber mehrmals darauf angesprochen.
Jetzt habe ich am 15.ten diesen Monats meine Lohnabrechnung bekommen und mir wurden rückwirkend für Alle Monaten die Beträge abgezogen auf diesen Lohn, womit ich keinerlei Lohn überwiesen bekommen habe diesen Monat und sogar noch weitere 150€ nächsten Monat fällig sind.
Das Problem dabei ist, meiner Ansicht nach soweit ich mich informieren konnte, darf maximal rückwirkend ein Beitragsabzug in den nächstens 3 Lohnabrechnung nachträglich einbehalten werden. Liege ich damit richtig und hat mein Arbeitgeber einen Fehler gemacht?
Dies ist der Gesetztes text auf den ich mich gerade stütze. § 28g SGB 4 - Einzelnorm
Falls dies stimmt dürft mir nachträglich Mai/Juni keine Beträge mehr abgezogen werden.
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.