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Hallo liebe Mitstreiter*innen,
heute nach fast 2 Jahren mal wieder einen Termin beim Jobcenter hinter mir gebracht. Neue (noch) eifrige Integrationsfachkraft, altes Vorgehen. Das übliche runterbuttern mit der "langen" Arbeitslosigkeit und das wir bzw. ich was dagegen tun müssen.
Integrationsfachkraft: Vorgelegter Lebenslauf angeblich nicht mehr "schön" und aktuell. Zu lange Zeiten der Arbeitsloigkeit.
Integrationsfachkraft: Wie sieht es mit Bewerbungstraining aus? Ich: Habe schon 3 hinter mir, groß geändert hat sich nie etwas.Aktualisierungen kann man sich im Internet raussuchen. Da ich durchaus Resonanz (Absagen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen) bekomme, liegt es wohl nicht an meinen Bewerbungsunterlagen.
16 i kam sie wieder mit an und wie toll sich das entwickelt hat, da ja soviele Arbeitgeber da mitmachen .Oder halt das sie mich monatlich einladen würde. Drohung denke ich mal?

Außerdem las sie anhand von Vermerken im System angeblich meine Untätigkeit raus. Dabei listete sie Stelleninformationen bzw. "ein Arbeitgeber macht sie auf seine Stelle" Einträge auf. Komischerweise nicht diejenigen wo ich auf Vermittlungsvorschläge mich beworben habe.
Zur Eingliederungsvereinbarung: (im Anhang)
Unter 4. Absatz 4, ist der Knackpunkt schlechthin. Da ich bereits auf Kosten sitzen geblieben bin. 4 x 5 Euro = 20 Eurro. Sozialgericht + Landessozialgericht wiegelten ab. Es ging um Bewerbungen die ich per E-Mail/Online hätte erledigen sollen, die ich aber schriftlich per Post schickte. Jobcenter und Sozialgericht konnten mir keine Rechtsnorm nennen wonach E-Mail/Online Bewerbungen verspflichtet sind. Näheres hier: https://www.elo-forum.org/threads/i...rung-zur-unterschrift-oder-doch-nicht.171134/
Ich habe da einen Rohentwurf:
Der letzte Absatz schon zuviel entgegenkommen? Ich hätte nichts dagegen die Kosten immer im Vorschuss zu bekommen.
Unter 5. der erste Absatz., gilt die EGV nicht erst an Unterzeichnung bzw. Erlass des Verwaltungsaktes?
Absatz 4: Sind 8 Bewerbungen akzeptabel?
Zwei wichtige Fragen.
1. Sind Vermittlungsvorschläge auf die man sich bewirbt, immer noch Eigenbemühungen?
2. Ist die schriftliche Bewerbung ausreichend? Ich habe Vermittlungsvorschläge erhalten. Die Integrationsfachkraft meinte das sie keinen anderen Bewerbungsweg akzeptieren wird, wenn in Vermittlungsvorschlägen E-Mail, Online Bewerbungen offen stehen.
Hoffe auf hilfreichende Antworten bzw. Strategien wie man am besten vorgeht.
heute nach fast 2 Jahren mal wieder einen Termin beim Jobcenter hinter mir gebracht. Neue (noch) eifrige Integrationsfachkraft, altes Vorgehen. Das übliche runterbuttern mit der "langen" Arbeitslosigkeit und das wir bzw. ich was dagegen tun müssen.
Integrationsfachkraft: Vorgelegter Lebenslauf angeblich nicht mehr "schön" und aktuell. Zu lange Zeiten der Arbeitsloigkeit.
Integrationsfachkraft: Wie sieht es mit Bewerbungstraining aus? Ich: Habe schon 3 hinter mir, groß geändert hat sich nie etwas.Aktualisierungen kann man sich im Internet raussuchen. Da ich durchaus Resonanz (Absagen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen) bekomme, liegt es wohl nicht an meinen Bewerbungsunterlagen.
16 i kam sie wieder mit an und wie toll sich das entwickelt hat, da ja soviele Arbeitgeber da mitmachen .Oder halt das sie mich monatlich einladen würde. Drohung denke ich mal?


Außerdem las sie anhand von Vermerken im System angeblich meine Untätigkeit raus. Dabei listete sie Stelleninformationen bzw. "ein Arbeitgeber macht sie auf seine Stelle" Einträge auf. Komischerweise nicht diejenigen wo ich auf Vermittlungsvorschläge mich beworben habe.

Zur Eingliederungsvereinbarung: (im Anhang)
Unter 4. Absatz 4, ist der Knackpunkt schlechthin. Da ich bereits auf Kosten sitzen geblieben bin. 4 x 5 Euro = 20 Eurro. Sozialgericht + Landessozialgericht wiegelten ab. Es ging um Bewerbungen die ich per E-Mail/Online hätte erledigen sollen, die ich aber schriftlich per Post schickte. Jobcenter und Sozialgericht konnten mir keine Rechtsnorm nennen wonach E-Mail/Online Bewerbungen verspflichtet sind. Näheres hier: https://www.elo-forum.org/threads/i...rung-zur-unterschrift-oder-doch-nicht.171134/
Ich habe da einen Rohentwurf:
Da ich den berechtigte Zweifel (Teilbewilliigungsbescheid vom 16.12.2016) an der Übernahme der gesamten Kosten habe, kann und werde ich nicht in Vorkasse treten. Im Regelsatz ist für solche Angelegenheiten nichts vorgesehen. Dafür wurde das Vermittlungsbudget geschaffen. Der Regelsatz stellt einen monatlichen Pauschalbetrag zur Bestreitung des Regelbedarfs dar, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden.
Alternativ schlage ich die Nachbewilligung der 20 Euro (4 x 5 Euro) vor. Dann wäre mein Vertrauen soweit wieder aufgebaut, das ich wieder in Vorkasse gehen werde.
Der letzte Absatz schon zuviel entgegenkommen? Ich hätte nichts dagegen die Kosten immer im Vorschuss zu bekommen.
Unter 5. der erste Absatz., gilt die EGV nicht erst an Unterzeichnung bzw. Erlass des Verwaltungsaktes?
Absatz 4: Sind 8 Bewerbungen akzeptabel?
Zwei wichtige Fragen.
1. Sind Vermittlungsvorschläge auf die man sich bewirbt, immer noch Eigenbemühungen?
2. Ist die schriftliche Bewerbung ausreichend? Ich habe Vermittlungsvorschläge erhalten. Die Integrationsfachkraft meinte das sie keinen anderen Bewerbungsweg akzeptieren wird, wenn in Vermittlungsvorschlägen E-Mail, Online Bewerbungen offen stehen.
Hoffe auf hilfreichende Antworten bzw. Strategien wie man am besten vorgeht.
