Das KÖNNTE passieren, wenn Deine neue Beschäftigung befristet ist (nachdem es die alte ja wohl nicht war). Aber auch dann käme es auf den Einzelfall an.
Beim Wechsel in einen unbefristeten Job ist normalerweise NICHT mit einer Sperrzeit zu rechnen, sollte man in der Probezeit gekündigt werden.
Ja, das wird zunächst so sein.kriege ich eine Sperrzeit wenn mir neuer Arbeitgeber während Probezeit kündigt.
Da hast Du Recht!Mir ging es jetzt aber eher um die Kündigung in der Probezeit durch den AG bei befristet versus unbefristet. Ein Arbeitnehmer ist doch kein Hellseher.
Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein --> KEINE Sperrzeit zu befürchten!Ich habe unbefristeten Arbeitsvertrag gekriegt.
Ich habe das noch nicht verstanden.Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein --> KEINE Sperrzeit zu befürchten!
Falls der AG in der Arbeitsbescheinigung angibt, dass vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers der Anlass für die Kündigung war, kann es natürlich schon eine Sperre geben.Ich habe das noch nicht verstanden.
Warum ist im neuen Job bei Kündigung in der Probezeit durch den AG keine Sperrzeit zu befürchten?
Falls der AG in der Arbeitsbescheinigung angibt, dass vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers der Anlass für die Kündigung war, kann es natürlich schon eine Sperre geben.
Bei der Frage des TE ging es aber ganz offensichtlich darum, ob ihm eine Sperrzeit bei einer Kündigung in der Probezeit aufgrunddessen droht, dass er seinen langjährigen unbefristeten Job wegen Aufnahme einer neuen unbefristeten Beschäftigung aufgegeben hat - und diese Frage ist mit NEIN zu beantworten.
Ja, o.k. So habe ich die Frage verstanden und beantwortet.Falls der AG in der Arbeitsbescheinigung angibt, dass vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers der Anlass für die Kündigung war, kann es natürlich schon eine Sperre geben..
Das liegt hier aber gar nicht vor.Beim Wechsel von einer unbefristeten Anstellung in eine befristete Anstellung durch Eigenkündigung sollte immer die 12 Wochen Sperrzeitfrist beachtet werden,
Das hängt maßgeblich davon ab, weshalb du den Job gewechselt hast.Nach 18 Jahren habe ich per Aufhebungsvertrag meine alte Arbeit gekündigt,
kriege ich eine Sperrzeit wenn mir neuer Arbeitgeber während
Probezeit kündigt.
Da halte ich mal voll dagegen:Irgendwo in meinen Erinnerungen meine ich mal ein Urteil gelesen zu haben oder eine Entscheidung, wonach ein AN der wegen eines höheren Gehaltes die Firma gewechselt hatte, mit einer Sperrzeit von 12 Wochen belegt wurde und dies auch mit dieser Begründung durchging vor Gericht. Die erhöhte Gehaltsstufe zugunsten des neuen Jobs und zu Ungunsten des alten und sicheren Jobs wurde als schädlich angesetzt.
Bundessozialgericht, Urt. v. 12.07.2006, Az.: B 11a AL 57/05 RHiernach ist dem Kläger jenseits der geltend gemachten branchen- und tätigkeitsbezogenen Besonderheiten des Falles ebenfalls ein wichtiger Grund für seinen Wechsel in das Beschäftigungsverhältnis mit der Fa. Sch. zuzubilligen. Denn nach den Feststellungen des LSG ging der Wechsel ebenfalls mit einer Lohnerhöhung einher. Diese Feststellung ist für das Revisionsgericht bindend (§ 163 SGG ), weil die Beklagte Verfahrensrügen nicht in der gebotenen Form (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG ) erhoben hat. Entgegen ihrer Auffassung ist es nämlich - wovon auch die Vorinstanz ausgegangen ist - unerheblich, mit welcher Steigerung des Stundenlohnes der Arbeitsplatzwechsel einhergeht, solange Anhaltspunkte für bloße Lohnabweichungen im Bagatellbereich nicht vorhanden sind.
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