Hallo, ich arbeite seit mehreren Jahren im Ausland temporär.
Immer wieder mit Unterbrechungen die ich unbezahlt frei gemacht habe.
Am 01.12. 20 meldete ich mich arbeitslos.
Im Jahr 2020 habe ich 117 Werktage gearbeitet
Im Jahr 2019 habe ich 155 Werktage gearbeitet
Da ich temporär arbeite erfolgt die Kündigung meist auf den Freitag der Arbeitswoche.
Selten auf Sonntag, es sei denn man arbeitet noch Samstags.
So das also meist die Wochenenden in einem Anstellungsvertrag fehlen
bevor man neue Arbeit beginnt.
Meine Frage, alleine auf Grund meiner geleisteten Arbeitstage in den letzten 24 Monaten
Habe ich damit Anrecht auf ALG1?
Wenn ja wie lange
Falls nicht warum nicht
Ich bin über 50, es würden noch ca 4 Monate an Arbeitstagen dazu kommen
wenn man die letzten 30 Monate nach Arbeitslosmeldung zu Grunde legt.
ALG bezogen habe ich im Ausland das letzte mal vor 3 Jahren
Immer wieder mit Unterbrechungen die ich unbezahlt frei gemacht habe.
Am 01.12. 20 meldete ich mich arbeitslos.
Im Jahr 2020 habe ich 117 Werktage gearbeitet
Im Jahr 2019 habe ich 155 Werktage gearbeitet
Da ich temporär arbeite erfolgt die Kündigung meist auf den Freitag der Arbeitswoche.
Selten auf Sonntag, es sei denn man arbeitet noch Samstags.
So das also meist die Wochenenden in einem Anstellungsvertrag fehlen
bevor man neue Arbeit beginnt.
Meine Frage, alleine auf Grund meiner geleisteten Arbeitstage in den letzten 24 Monaten
Habe ich damit Anrecht auf ALG1?
Wenn ja wie lange
Falls nicht warum nicht
Ich bin über 50, es würden noch ca 4 Monate an Arbeitstagen dazu kommen
wenn man die letzten 30 Monate nach Arbeitslosmeldung zu Grunde legt.
ALG bezogen habe ich im Ausland das letzte mal vor 3 Jahren