Hallo,
ich habe heute den Bescheid bekommen, dass mir ein
GDB von 50 zugesprochen wurde.
Seit Ende 2018 beziehe ich mit meinem 7-jährigen Sohn
ALGII .
Steht mir durch die nun festgestellte Schwerbehinderung ein Mehrbedarf zu?
Im Netz finde ich widersprüchliche Aussagen.
Ich danke im Voraus.