Ich habe heute eine Job-Zusage erhalten

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ExitUser

Gast
Ich will heute mal was positives veröffentlichen.
Ich bin 53 Jahre alt, 60% schwerbehindert und habe in den letzten 12 Monaten keinerlei Bewerbungen geschrieben weil ich ununterbrochen AU gemeldet war.

Diese Zeit habe ich zuerst damit verbracht wieder gesund zu werden und im Januar habe ich 2 Bewerbungen verschickt.
In diesen Bewerbungen lag mein ganzes Herzblut.

Beide haben zu einem Vorstellungsgespräch geführt und heute morgen habe ich eine Zusage bekommen.
Der Job ist bei einer deutschen Behörde und bei dem Vorstellungsgespräch war natürlich auch der Schwerbehinderntenbeauftragte dabei.

Es geht also noch was. Auch wenn man über 50 ist und Schwerbehindert.
Vielleicht macht das einigen hier Mut nicht aufzugeben.

Interessant ist vielleicht noch, das beide Behörden Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch abgelehnt haben.
Ich habe die dann selbst bezahlt weil ich den Job natürlich haben wollte.
 
E

ExitUser

Gast
Vielen Dank Seepferdchen.
Ich bin mal gespannt wie das JC sich jetzt verhält in Bezug auf Zahlungen und dem Zuflußprinzip.

Als ich im Januar nach Absendung der Bewerbungen schriftlich bei meiner SB nachgefragt habe wie das mit Fahrtkosten und bei Jobzusage mit Umzugskosten, bzw. doppelter Haushaltsführung wärend der Probezeit ausshieht hat die SB es abgelehnt mir schriftlich Auskunft zu erteilen.
 

Katzenstube

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Klasse, liebe/r IchKannNichtTanzen,
ich glaube ich habe Dir ja schon mal geschrieben, dass eigene Power einiges bewegen kann.

Tja, Dein/e SB wird Dir natürlich ganz herzlich gratulieren und sich innerlich fragen, wie das denn wohl zu Stande kam.... Sicherlich nur durch seine/ihrer aufopfernde Beratung..... Vielleicht beisst er/sie sich auch in den Hintern, dass da wieder jemand älterer, dem schon die schlimmsten Prognosen gemacht wurden und der tolles Futter zum abreagieren war, nicht mehr mit von der Partie ist.

Herzlichen Glückwunsch! Freu Dich drüber, starte, sei guter Dinge und wie Du siehst, es geht viel mehr, als die lieben SB 's so in deren Erwartungen haben.

Gruß von Katzenstube
 

vidar

0
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Moin @IchKannNichtTanzen,

meinen herzlichen Glückwunsch zum Job und toi, toi, toi für die Zukunft.
... das beide Behörden Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch abgelehnt haben. Ich habe die dann selbst bezahlt weil ich den Job natürlich haben wollte.
Hier solltest du jetzt trotzdem noch das Jobcenter in die Pflicht nehmen. Stelle nachträglich einen Antrag auf die Fahrtkostenübernahme.
 

Seepferdchen 2010

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@IchKannNichtTanzen

Ich bin mal gespannt wie das JC sich jetzt verhält in Bezug auf Zahlungen und dem Zuflußprinzip.

Hier steht die Frage im Raum, wann wird dir dein Gehalt immer gezahlt, laut Arbeitsvertrag?

Als ich im Januar nach Absendung der Bewerbungen schriftlich bei meiner SB nachgefragt habe wie das mit Fahrtkosten und bei Jobzusage mit Umzugskosten, bzw. doppelter Haushaltsführung wärend der Probezeit ausshieht hat die SB es abgelehnt mir schriftlich Auskunft zu erteilen.

Hier mußt du einen Antrag stellen und belegbar beim JC einreichen:

Du kannst einen Antrag stellen aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Bewerbungskosten pauschal
Bewerbungskosten Nachweis
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
Fahrkosten für Pendelfahrten
Kosten für getrennte Haushaltsführung
Kosten für den Umzug
Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbil-dungsstelle
Kosten für Arbeitsmittel
Kosten für Nachweise
Unterstützung der Persönlichkeit ( z.B. Kleidung)
Sonstige Kosten
Anforderung Unterlagen

Quelle: arbeitsagentur/Vermittlungsbudget Seite 14

ist eine Kann-Leistung.


https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014859.pdf

Und schau auch bitte in deiner Eingliederungsvereinbarung was dort zur Unterstützung für dich steht!
 
E

ExUser 1309

Gast
Herzliche Gratulation zum neuen Job!

Vergiss bitte nicht, Einstiegsgeld vor Antritt zeitig zu beantragen, schliesslich soll dein JC SB noch etwas Positives für dich bewegen können, wenn er das will :idea:
(Macht schonmal, je nach Bewilligung, 300 Takken im Monat zusätzlich aus, die nicht als Einkommen gelten)
 
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