Hallo klausen,
Was würde passieren, wenn ich angenommen, als Arbeitsfähig (sehr oft gelesen im Web) entlassen werde mit mehr als sechs Stunden also keine Nahtlosigkeitsregelung.
Nun ja, ich sags mal drastisch und schlicht, dann wärst du im Ar.... gekniffen.
Wenn du eine Reha mit mehr als 6 Std./tägl. Leistungsfähig beendest, dann wärst du im Prinzip für die DRV Maßstäbe voll Erwerbsfähig, was sich damit begründet das die DRV ein abgestuftes Leistungsbild hinsichtlich einer noch möglichen Erwerbsfähigkeit vorsieht.
- wer noch 6 Std./tägl. und mehr Leistungsfähig ist, kann sich (theoretisch) noch mit einer Erwerbsfähigkeit seinen Lebensunterhalt verdienen,
- wer zwischen 3-6 Std./tägl. Leistungsfähig ist, kann sich nur noch bedingt mit einer Erwerbsfähigkeit seinen Lebensunterhalt verdienen, weshalb er einen Anspruch auf eine Teil-EMR (50% nach § 43 Abs. 1 SGB VI) hat,
- wer nur noch <3 Std./tägl. Leistungsfähig ist, der kann sich seinen Lebensunterhalt nicht mehr mit eigener Erwerbsfähigkeit verdienen, weshalb er einen Anspruch auf eine volle EMR (100% nach § 43 Abs. 2 SGB VI) hat.
Aber dazwischen gibt es auch noch die ehemalige Berufsunfähigkeitsrente (nur noch für vor 1961 geb.) jetzt als Sonderregelung nach § 240 SGB VI.
Und bei alledem darf bzw. sollte man nicht aus den Augen verlieren, bei der sozialmedizinischen Begutachtung durch die Reha (Reha-Abschlussbericht) wird nicht nur der zeitliche Leistungsumfang hinsichtlich einer Erwerbsminderung ausgelotet, sondern auch mögliche gesundheitliche Einschränkungen wie z.B., ob man nicht ständig stehen, gehen oder laufen kann und noch vieles mehr, was sich auf die Frage einer Erwerbsfähigkeit auswirken kann.
Dabei ist heute inzwischen ein wichtiger Faktor die Feststellung, ob jemand nur für seinen bisherigen Beruf eingeschränkt Erwerbsfähig ist, oder generell auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt, denn davon hängt eben wieder eine mögliche Vermittlung der AfA ab, an den die DRV dann wohlmöglich abschieben kann.
Was passiert, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist.
Nun dazu hab ich ja schon geantwortet, aber machs nochmals.
Kurz bevor das KG ausgelaufen ist - am besten eine Woche vorher -, meledest du dich mit der Abgabe deines ALG-I Antrages persönlich (oder wenn das nicht geht mit einem von dir Bevollmächtigten) bei der AfA-Geschäftsstelle.
Persönlich mit Antrag deshalb, weil du ggf. eine Sonderform des ALG-I stellst, denn man eben nicht Online stellen kann, eben wegen der Nathlosigkeitsregelung in Anbetracht der Aussteuerung aus dem KG seitens der KK.
Dazu füllst du bitte zuvor den Musterantrag von Doppeloma aus, hier:
Muster-Antrag von Doppeloma für ALG-I nach Aussteuerung aus dem KG
Mit diesem Antrag und dem Aussteuerungsschreiben der KK meldest du dich dann (am besten mit einem Beistand/Zeugen im Schlepptau) bei der AfA-Geschäftsstelle vor Ort.
Zumeist wird man dir dann seitens der AfA SB einen Gesundheitsfragebogen und viele Schweigepflichtentbindungen übergeben, welches du alles ausfüllen sollst und der AfA SB unverzüglich wieder aushändigen sollst, damit er dies an den von ihm zum beautragen äD-Gutachter weiter leiten kann.
NEIN, diesen Wunsch erfüllst du der AfA SB
auf gar keinen Fall. Ganz egal was dir die AfA SB da für Geschichten oder gar Gesetze erzählt erzählt.
Das ausfüllen des Gesundheitsbogens als auch der
Schweigepflichtentbindungen ist zuerst einmal
freiwillig und gehört wenn überhaupt auch
nur in die Hände des dich nun untersuchenden äD-Gutachters, welcher unter anderem den Nathlosigkeitsfall (§ 145 SGB III) ggf. festzustellen hat, aber auch welche gesundheitlichen Vermittlungshemmnisse ggf. noch bei dir vorliegen. Meist geschieht dies anhand des Reha-Entlassungsberichtes den die äD-Gutachter dann im Rahmen einer Begutachtung nach Aktenlage einfach abschreiben. Ist ja der schnellste und damit billigste Weg.
Der Gesundheitsfragebogen als auch die Schweigepflichtentbindungen sowie dein möglicher Reha-Entlssungsbericht als auch mögliche ärztliche Berichte haben in den Händen eines AfA SB´s nichts und niemals was zu suchen - bitte beherzige das. Selbst wenn der AfA SB versucht dir das mit Sprüchen wie im Verschlossen Umschlag etc. zu versüssen versucht, sind viele AfA SB´s geneigt sich die Unterlagen wiederrechtlich anzuschauen. Manche behaupten dreist sie benötigen diese Informationen für eine gezielte Vermittlung - billiges Argument, denn vom äD-Gutachter erhalten sie genau dafür den Teil-B seines Gutachtens. Bedenke bitte - ärztliche Unterlagen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und die ist nach § 203 StGB strafbewährt (mit bis zu einem Jahr Gefängnis).
Lass dir dazu vom AfA SB die Postanschrift des äD-Gutachter mitteilen (dazu ist er verpflichtet) und übersende dann selbst alles an den äD-Gutachter an Unterlagen (Gesundheitsfragebogen und sofern überhaupt notwendig entsprechende Schweigepflichtentbindungen (wenn überhaupt nur für den Hausarzt bzw. behandelnden Arzt wobei du dann unbedingt die Gültigkeitsdauer auf max. 3 Monate beschränken solltest - die gilt sonst für 3 Jahre) sowie sofern vorhanden den Reha-Abschlussbericht und wenn möglich diverse aktuelle Befunde deiner behandelnden Ärzte). Bitte beachte dabei, du solltest dir im Umgang mit Behörden unbedingt zur eigenen Schutz angewöhnen alles per Einschreiben und bei wirklich wichtigen Dingen sogar per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, denn nur so kannst du später das abschicken der Unterlagen in einem Streitfall auch beweisen, oder eben per persönliche Übergabe gegen Empfangs-Quittung. Immer öfter wird der fristgerechte Eingang - oder einfach nur der Eingang - bestritten, womit sich natürlich viel leichter Sanktionen begründen lassen aber auch Leistungsansprüche abwenden lassen, also achte im eigenen Interesse darauf.
Den Eingang deiner Postsendung für Einschreiben kannst du hier dann erfahren,
Verfolgen Sie den Sendestatus Ihrer Briefe bei der Deutschen Post
www.deutschepost.de
Bedenke im eigenen Interesse, ein paar Euro die dir ggf. viel Ärger ersparen können.
Abschließend noch ein Tipp am Rande, für die AfA mußt du nur auf dem Postweg erreichbar sein (gesetzlich Vorgesehen), also gib dort bitte keine Telefonnummer noch E-Mail Adresse an. Das hat für dich den Vorteil das man dich nicht per Telefon belästigt und zudem das man dich am Telefon weder bedrängen noch unsinn erzählen kann, denn du niemals beweisen könntest.
Merke dir - im Umgang mit Behörden gilt -nur schriftliches ist wahres -.
Grüße saurbier