Habe hier im Forum durchgelesen wie man eine Maßnahme abwehren kann zum ersten punkt also, "Fahrtkostentango" wie ihr Sie hier nennt, habe ich paar Fragen.
Bei mir ist es noch nicht soweit aber ich will mich auf den "Tanz"vorbereiten
Fahrtkostenübernahme wird erst ab Zuweisung beantragen richtig? Oder schon ab EGV bzw EGV VA?
Was ist aber wenn in meiner nicht unterschriebener EGV (kein VA) steht dass die Fahrtkosten vom Maßnahmeträger übernommen werden.
Muss ich dann statt beim Jobcenter bei den Maßnahmeträger den antrag stellen? Wird der Maßnahmeträger überhaupt als Vorschuss bezahlen?
Bei mir ist es noch nicht soweit aber ich will mich auf den "Tanz"vorbereiten
Fahrtkostenübernahme wird erst ab Zuweisung beantragen richtig? Oder schon ab EGV bzw EGV VA?
Was ist aber wenn in meiner nicht unterschriebener EGV (kein VA) steht dass die Fahrtkosten vom Maßnahmeträger übernommen werden.
Muss ich dann statt beim Jobcenter bei den Maßnahmeträger den antrag stellen? Wird der Maßnahmeträger überhaupt als Vorschuss bezahlen?