Küstenmeer
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Hallo liebes Forum,
ich habe vor einer Woche einen Antrag auf ALG II gestellt. Dazu habe ich die bis Ende des Jahres geltenden Formulare für den verkürzten Antrag auf ALG II ausgefüllt und versendet. In den Formularen wird unter Punkt 7. Vermögen die Frage nach erheblichem Vermögen gestellt. Dies habe ich der Wahrheit entsprechend verneint.
Da, so wie es auch hier im Forum geschildert wurde, die Vermögensprüfung bis Ende des Jahres aufgrund von Corona ausgesetzt ist, frage ich mich, warum nun dennoch Kontoauszüge von mir verlangt werden. Gilt dies nur um das eventuelle erhebliche Vermögen zu prüfen oder gilt bereits wieder das Schonvermögen.
Die Frage ist insofern relevant für mich da ich noch einen geringen Betrag über dem Schonvermögen liege.
Habt Ihr aktuelle Erfahrungen?
ich habe vor einer Woche einen Antrag auf ALG II gestellt. Dazu habe ich die bis Ende des Jahres geltenden Formulare für den verkürzten Antrag auf ALG II ausgefüllt und versendet. In den Formularen wird unter Punkt 7. Vermögen die Frage nach erheblichem Vermögen gestellt. Dies habe ich der Wahrheit entsprechend verneint.
Da, so wie es auch hier im Forum geschildert wurde, die Vermögensprüfung bis Ende des Jahres aufgrund von Corona ausgesetzt ist, frage ich mich, warum nun dennoch Kontoauszüge von mir verlangt werden. Gilt dies nur um das eventuelle erhebliche Vermögen zu prüfen oder gilt bereits wieder das Schonvermögen.
Die Frage ist insofern relevant für mich da ich noch einen geringen Betrag über dem Schonvermögen liege.
Habt Ihr aktuelle Erfahrungen?