Summ_Biene
Ganz Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 11 Jan 2021
- Beiträge
- 7
- Bewertungen
- 0
Hallo zusammen,
mit dem Thema Arbeitslosigkeit (und die entsprechenden Formalien) komme ich aktuell zum allerersten Mal in Kontakt, deswegen entschuldigt bitte meine Unsicherheit. Ich habe mich zwar schon eingelesen, aber noch nicht auf jede Frage eine Antwort gefunden.
Zu meiner Situation: ich komme aus Bayern und habe mich zum 01.März 2021 arbeitslos gemeldet. Aktuell bin ich noch in Elternzeit (3 Jahre). Davor war ich 1 Jahr in einem Betrieb (A), das Arbeitsverhältnis war befristet und ist ausgelaufen. Diese Daten haben ich auch so beim Antrag für das ALG 1 so angegeben. Die Arbeitsbescheinigung des Betriebs habe ich mitgeschickt. Das ist meine Historie der letzten 4 Jahre.
Jetzt wurde im ALG1 -Antrag nach den Arbeitgebern der letzten 5 Jahre gefragt. Tatsache ist, dass ich vor dem 1 Jahr im Betrieb A mehrere Jahre in einer anderen Firma gearbeitet habe - diese möchte ich jedoch nicht um die Arbeitsbescheinigung bitten. Daher habe ich diese beim Antrag weggelassen. Das Problem ist, dass ich nicht möchte, dass der Inhaber von meinem Status erfährt. Er ist entfernt bekannt und wir sind damals nicht im Guten auseinander. Ich möchte daher nicht, dass dieser eine Arbeitsbescheinigung für mich ausfüllen muss und damit von meiner Situation erfährt.
Ich habe mich insofern eingelesen, dass dieser Arbeitgeber für die Berechnung des ALG 1 keine Rolle spielt. Hier wird vermutlich aufgrund meiner Elternzeit ein fiktives Entgelt berechnet. Für die Bezugsdauer spielt das vermutlich schon eine Rolle - so komme ich mit dem 1 Jahr im Betrieb A auf eine Anspruchsdauer von 6 Monaten. Dass ich nun den vorherigen Arbeitgeber nicht angebe, ist zu meinem Nachteil, aber dessen bin ich mir bewusst.
De Facto habe ich hier jedoch Falschangaben gemacht (wenn auch zu meinem Nachteil). Kann die Jobcenter von dem vorherigen Arbeitsverhältnis erfahren, z.B. über irgendwelche Sozialbeiträge oder so? Und was droht mir, wenn mein Sachbearbeiter das rausbekommt?
Oh man, so ein Drama.
mit dem Thema Arbeitslosigkeit (und die entsprechenden Formalien) komme ich aktuell zum allerersten Mal in Kontakt, deswegen entschuldigt bitte meine Unsicherheit. Ich habe mich zwar schon eingelesen, aber noch nicht auf jede Frage eine Antwort gefunden.
Zu meiner Situation: ich komme aus Bayern und habe mich zum 01.März 2021 arbeitslos gemeldet. Aktuell bin ich noch in Elternzeit (3 Jahre). Davor war ich 1 Jahr in einem Betrieb (A), das Arbeitsverhältnis war befristet und ist ausgelaufen. Diese Daten haben ich auch so beim Antrag für das ALG 1 so angegeben. Die Arbeitsbescheinigung des Betriebs habe ich mitgeschickt. Das ist meine Historie der letzten 4 Jahre.
Jetzt wurde im ALG1 -Antrag nach den Arbeitgebern der letzten 5 Jahre gefragt. Tatsache ist, dass ich vor dem 1 Jahr im Betrieb A mehrere Jahre in einer anderen Firma gearbeitet habe - diese möchte ich jedoch nicht um die Arbeitsbescheinigung bitten. Daher habe ich diese beim Antrag weggelassen. Das Problem ist, dass ich nicht möchte, dass der Inhaber von meinem Status erfährt. Er ist entfernt bekannt und wir sind damals nicht im Guten auseinander. Ich möchte daher nicht, dass dieser eine Arbeitsbescheinigung für mich ausfüllen muss und damit von meiner Situation erfährt.
Ich habe mich insofern eingelesen, dass dieser Arbeitgeber für die Berechnung des ALG 1 keine Rolle spielt. Hier wird vermutlich aufgrund meiner Elternzeit ein fiktives Entgelt berechnet. Für die Bezugsdauer spielt das vermutlich schon eine Rolle - so komme ich mit dem 1 Jahr im Betrieb A auf eine Anspruchsdauer von 6 Monaten. Dass ich nun den vorherigen Arbeitgeber nicht angebe, ist zu meinem Nachteil, aber dessen bin ich mir bewusst.
De Facto habe ich hier jedoch Falschangaben gemacht (wenn auch zu meinem Nachteil). Kann die Jobcenter von dem vorherigen Arbeitsverhältnis erfahren, z.B. über irgendwelche Sozialbeiträge oder so? Und was droht mir, wenn mein Sachbearbeiter das rausbekommt?
Oh man, so ein Drama.