Ich habe einen älteren Arbeitgeber beim ALG1-Antrag verschweigen? Welche Konsequenzen können drohen?

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Summ_Biene

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Hallo zusammen,

mit dem Thema Arbeitslosigkeit (und die entsprechenden Formalien) komme ich aktuell zum allerersten Mal in Kontakt, deswegen entschuldigt bitte meine Unsicherheit. Ich habe mich zwar schon eingelesen, aber noch nicht auf jede Frage eine Antwort gefunden.

Zu meiner Situation: ich komme aus Bayern und habe mich zum 01.März 2021 arbeitslos gemeldet. Aktuell bin ich noch in Elternzeit (3 Jahre). Davor war ich 1 Jahr in einem Betrieb (A), das Arbeitsverhältnis war befristet und ist ausgelaufen. Diese Daten haben ich auch so beim Antrag für das ALG 1 so angegeben. Die Arbeitsbescheinigung des Betriebs habe ich mitgeschickt. Das ist meine Historie der letzten 4 Jahre.

Jetzt wurde im ALG1 -Antrag nach den Arbeitgebern der letzten 5 Jahre gefragt. Tatsache ist, dass ich vor dem 1 Jahr im Betrieb A mehrere Jahre in einer anderen Firma gearbeitet habe - diese möchte ich jedoch nicht um die Arbeitsbescheinigung bitten. Daher habe ich diese beim Antrag weggelassen. Das Problem ist, dass ich nicht möchte, dass der Inhaber von meinem Status erfährt. Er ist entfernt bekannt und wir sind damals nicht im Guten auseinander. Ich möchte daher nicht, dass dieser eine Arbeitsbescheinigung für mich ausfüllen muss und damit von meiner Situation erfährt.

Ich habe mich insofern eingelesen, dass dieser Arbeitgeber für die Berechnung des ALG 1 keine Rolle spielt. Hier wird vermutlich aufgrund meiner Elternzeit ein fiktives Entgelt berechnet. Für die Bezugsdauer spielt das vermutlich schon eine Rolle - so komme ich mit dem 1 Jahr im Betrieb A auf eine Anspruchsdauer von 6 Monaten. Dass ich nun den vorherigen Arbeitgeber nicht angebe, ist zu meinem Nachteil, aber dessen bin ich mir bewusst.

De Facto habe ich hier jedoch Falschangaben gemacht (wenn auch zu meinem Nachteil). Kann die Jobcenter von dem vorherigen Arbeitsverhältnis erfahren, z.B. über irgendwelche Sozialbeiträge oder so? Und was droht mir, wenn mein Sachbearbeiter das rausbekommt?

Oh man, so ein Drama.
 
Dass man eine Arbeitsbescheinigung verlangt, heisst nicht zwingend, dass man arbeitslos ist. Die braucht man zum Beispiel auch, wenn man aus dem Krankengeld ausgesteuert wird und deshalb zur AfA geht. Ich kenne auch Leute, die sich diese Bescheinigung standardmäßig ausstellen lassen, wenn sie aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden, auch wenn sie direkt zu einem neuen Arbeitgeber wechseln. Einfach aus dem Grund, dass sie da nicht hinterherrennen müssen, wenn sie die später doch noch brauchen.

Dein Ex-Arbeitgeber kann also aus der Anforderung der Bescheinigung auf gar nichts schliessen.
 
Und es ist auch nicht so, dass die Agentur das nicht theoretisch (und auch praktisch) selber nachsehen kann. Über eSolution kann ein einfacher Abgleich mit der Rentenversicherung gemacht werden. Aktuell können die letzten 6 Jahre von der Agentur und auch Jobcentern abgerufen werden.
 
De Facto habe ich hier jedoch Falschangaben gemacht

Du hast lediglich unvollständige Angaben gemacht. Da du zudem erst ab 1.3. arbeitslos wirst, ist vermutlich über den Antrag noch nicht entschieden.
Was spricht dagegen, die fehlenden Angaben zeitnah nachzuholen?

Was dein ehemaliger AG eventuell dazu denkt, sollte dir übrigens wirklich völlig egal sein, erst recht, wenn ihr sowieso über Kreuz liegt.
 
Da reicht es aus, wenn Du das Schreiben, vom AG besorgst und es in einem Brief als Anhang, anheftest.
Zur Vervollständigung meiner Unterlagen, möchte ich Ihnen folgenden Anhang nachreichen. Arbeitsbescheinigung über AV von ... bis...
Damit erfüllst Du Deine Mitwirkungspflicht.
Ärger gäbe es nach dem Bescheid, wenn die Angaben falsch, nicht vollständig oder nicht erfolgen. Bekommen die das später bei einem Zufallsabgleich heraus, werfen sie ir Betrug vor.
Du mußt den Ex-AG ja nicht gleich mögen. Es reicht, wenn Du Dir das Schreiben besorgst. Ich kann verstehen, daß Du nicht so glücklich auf ein Widersehen bist, ring Dich trotzdem durch, sonst bekommst Du evtl. später Leistungsentzug oder eine Rückerstattung. Das ist abzuwägen, wenn Du überlegst, ob es besser ist, sich durch zu ringen oder wenigstens schriftlich anzufordern.
Alles an Korrespondenz bitte immer nachweislich verschicken, ist auch sehr wichtig. Besonders beim JC und AfA . Am besten geeignet ist ein qualifiziertes Fax mit Sendebericht oder ein Brief per Einschreiben mit Rückschein. Wenn dann einer der beiden behauptet, er habe nie etwas von Dir bekommen, kannst Du nachweisen, daß er lügt.
 
Bekommen die das später bei einem Zufallsabgleich heraus, werfen sie ir Betrug vor.
Ich denke, Betrug kann vorgeworfen werden, wenn man durch das Verschweigen einen Vorteil erzielt hat. Der ist aber nach meiner Meinung nicht erkennbar.

Anders wäre es bspw. bei folgendem allgemeinen Beispiel:
01.04.2017-01.10.2020 Beschäftigung - Kündigung durch Arbeitgeber
01.10.2020-14.10.2020 Dauerstelle angetreten zu sehr niederem Gehalt - selbst gekündigt
15.10.2020-31.03.2021 befristete Stelle bis 31.03.2021
Wird die kurze, aber auf Dauer angelegte Stelle im Oktober 2020 verschwiegen, hätte man einen Vorteil, weil für die eigene Kündigung im Oktober ein Sperrfrist möglich wäre. Außerdem würde mit dem Oktober-Lohn die Alg-Höhe nach unten gezogen. Für Betrugsvorwürfe müsste sich also um ein verschwiegene Beschäftigung in den letzten 12 Monaten handeln.

Nachtrag
Frage: Dient der Nachweis von mehr als zwei Jahren, also bspw. 5 Jahre, einem anderen Grund als nur die Dauer des Alg's zu bestimmen?
 
Du kannst einfach die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung aus der Zeit dieses AGs einreichen. Die Arbeitsbescheinigung benötigt man für die Berechnung, also die Zeiten, bei denen das Entgelt relevant ist. Die für die Bezugsdauer relevanten Zeiten kann man auch anders nachweisen.
 
@Agent , ist es eine gängige, sprich bundesweit geltende, Möglichkeit für länger zurückliegende Zeiten, diesen Alternativnachweis einzureichen? Oder kann es passieren, dass man eine Rückfrage erhält?
 
@BerndB Ich kann jetzt nur für Hessen sprechen. Es kommt ja öfter vor, dass jemand mit einem länger zurückliegenden AG keinen Kontakt mehr herstellen möchte. Manchmal existieren diese Arbeitgeber auch nicht mehr. Dann ist das durchaus gängige Praxis. Es geht ja nur noch um den Nachweis der Beschäftigungszeiten, nicht mehr um die Höhe der Bezüge. Müsste so aber bundesweit funktionieren.
 
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