Hallo!
Habe eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d …mit Rechtsfolgebelehrung erhalten und bitte diesbezüglich dringend um Hilfe !
Aber von Anfang an: Im Juni hatte ich eine Einladung zum telefonischen Beratungsgespräch bekommen, als Anlaß stand: Sachstandsanfrage , als Gesprächsinhalt: berufliche Perspektive.
Ich habe da leider angerufen, sofort wurde mir eine Arbeitsgelegenheit in einer Bibliothek angeboten. Als ich meinen Unmut darüber äußerte und ich lieber eine Qualifizierung machen würde, wurde auf meinen Wusch nicht eingegangen. Die gute Frau meinte noch, heute komme ich nicht ohne Maßnahme davon und sie sende mir die Zuweisung per Post und ich habe den „2€ Job“ ab 1.8.2021 anzutreten.
Vor ein paar Tagen erhielt ich dann die Zuweisung, allerdings zu einer völlig anderen Arbeitsgelegenheit, nämlich in einem Museum.
Kurzbeschreibung: Soziokulturelle Arbeit
Bezeichnung Tätigkeit: Helfer Veranstaltungsservice
Im Anhang habe ich mal das Schreiben hochgeladen.
Hier sind meine Fragen:
-Muß eine Maßname vorher besprochen werden, kann das JC statt einer besprochenen eine völlig andere Maßnahme zuweisen?
- Arbreitszeit steht 8-20 Uhr Mo-Fr aber teilzeit 20h pro Woche?
- Ich habe keine von mir unterschriebene EGV , habe mal per VA eine vor ca. 4 Jahren zugeschickt bekommen
- Kann ich einen Gegenvorschlag bezüglich Qualifizierung machen?
- Gibt es vorformulierte Widerspruchsschreiben zur Abwehr dieser Maßnahmen, weiß nicht, wie ich es formulieren soll
- Habe vor kurzem in der Presse was von „Sanktionsmoratorium“ wegen Corona gelesen, darf zZt. überhaupt sanktioniert werden?
Noch eine Schlußbemerkung: Ich werde diese Arbeitsgelegenheit nicht antreten und notfalls eine Sanktion in Kauf nehmen, gegen die ich dann gerichtlich vorgehen würde. Wie groß sind da erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten?
Vielen Dank schonmal in Vorraus für helfende Tips und Hinweise!
Habe eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d …mit Rechtsfolgebelehrung erhalten und bitte diesbezüglich dringend um Hilfe !
Aber von Anfang an: Im Juni hatte ich eine Einladung zum telefonischen Beratungsgespräch bekommen, als Anlaß stand: Sachstandsanfrage , als Gesprächsinhalt: berufliche Perspektive.
Ich habe da leider angerufen, sofort wurde mir eine Arbeitsgelegenheit in einer Bibliothek angeboten. Als ich meinen Unmut darüber äußerte und ich lieber eine Qualifizierung machen würde, wurde auf meinen Wusch nicht eingegangen. Die gute Frau meinte noch, heute komme ich nicht ohne Maßnahme davon und sie sende mir die Zuweisung per Post und ich habe den „2€ Job“ ab 1.8.2021 anzutreten.
Vor ein paar Tagen erhielt ich dann die Zuweisung, allerdings zu einer völlig anderen Arbeitsgelegenheit, nämlich in einem Museum.
Kurzbeschreibung: Soziokulturelle Arbeit
Bezeichnung Tätigkeit: Helfer Veranstaltungsservice
Im Anhang habe ich mal das Schreiben hochgeladen.
Hier sind meine Fragen:
-Muß eine Maßname vorher besprochen werden, kann das JC statt einer besprochenen eine völlig andere Maßnahme zuweisen?
- Arbreitszeit steht 8-20 Uhr Mo-Fr aber teilzeit 20h pro Woche?
- Ich habe keine von mir unterschriebene EGV , habe mal per VA eine vor ca. 4 Jahren zugeschickt bekommen
- Kann ich einen Gegenvorschlag bezüglich Qualifizierung machen?
- Gibt es vorformulierte Widerspruchsschreiben zur Abwehr dieser Maßnahmen, weiß nicht, wie ich es formulieren soll
- Habe vor kurzem in der Presse was von „Sanktionsmoratorium“ wegen Corona gelesen, darf zZt. überhaupt sanktioniert werden?
Noch eine Schlußbemerkung: Ich werde diese Arbeitsgelegenheit nicht antreten und notfalls eine Sanktion in Kauf nehmen, gegen die ich dann gerichtlich vorgehen würde. Wie groß sind da erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten?
Vielen Dank schonmal in Vorraus für helfende Tips und Hinweise!
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