Ich habe eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit gem. § 16d SGB II bekommen und bitte um Hilfe zur Abwehr der Maßnahme!

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Neinsager

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Hallo!

Habe eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d …mit Rechtsfolgebelehrung erhalten und bitte diesbezüglich dringend um Hilfe !

Aber von Anfang an: Im Juni hatte ich eine Einladung zum telefonischen Beratungsgespräch bekommen, als Anlaß stand: Sachstandsanfrage , als Gesprächsinhalt: berufliche Perspektive.
Ich habe da leider angerufen, sofort wurde mir eine Arbeitsgelegenheit in einer Bibliothek angeboten. Als ich meinen Unmut darüber äußerte und ich lieber eine Qualifizierung machen würde, wurde auf meinen Wusch nicht eingegangen. Die gute Frau meinte noch, heute komme ich nicht ohne Maßnahme davon und sie sende mir die Zuweisung per Post und ich habe den „2€ Job“ ab 1.8.2021 anzutreten.

Vor ein paar Tagen erhielt ich dann die Zuweisung, allerdings zu einer völlig anderen Arbeitsgelegenheit, nämlich in einem Museum.
Kurzbeschreibung: Soziokulturelle Arbeit
Bezeichnung Tätigkeit: Helfer Veranstaltungsservice

Im Anhang habe ich mal das Schreiben hochgeladen.
Hier sind meine Fragen:
-Muß eine Maßname vorher besprochen werden, kann das JC statt einer besprochenen eine völlig andere Maßnahme zuweisen?
- Arbreitszeit steht 8-20 Uhr Mo-Fr aber teilzeit 20h pro Woche?
- Ich habe keine von mir unterschriebene EGV , habe mal per VA eine vor ca. 4 Jahren zugeschickt bekommen
- Kann ich einen Gegenvorschlag bezüglich Qualifizierung machen?
- Gibt es vorformulierte Widerspruchsschreiben zur Abwehr dieser Maßnahmen, weiß nicht, wie ich es formulieren soll
- Habe vor kurzem in der Presse was von „Sanktionsmoratorium“ wegen Corona gelesen, darf zZt. überhaupt sanktioniert werden?

Noch eine Schlußbemerkung: Ich werde diese Arbeitsgelegenheit nicht antreten und notfalls eine Sanktion in Kauf nehmen, gegen die ich dann gerichtlich vorgehen würde. Wie groß sind da erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten?

Vielen Dank schonmal in Vorraus für helfende Tips und Hinweise!
 

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Schreiben wurde empfohlen, weil: Schriftlich und damit höhere Nachweisqualität, zusätzlich kommen hier noch Postlaufzeiten oben drauf, die den Appetit des MTs dämpfen können.

Telefonat ist nicht gut, weil: Viel zu schnell und es lässt sich sehr schwer abheften, kopieren und vorlegen.

Maßnahme selber heraussuchen ist nicht gut, weil: Die enthaltene Willensbekundung drückt aus, dass man den Sinn und die Notwendigkeit einer AGH selber einsieht. Darüber hinaus ist es sehr schwer, gegen den eigenen Willen einen Widerspruch zu erheben.

Ansonsten noch sehr, sehr erstaunlich, dass tatsächlich der MT entscheidet, welche Behördenanordnung gemacht wird.
Sollte man kaum glauben. Besser gar nicht.
Das ist nicht gut, weil: Nur die Behörde kann Behördenanordnungen erlassen. Der MT ist keine Behörde. Der MT kann
keine Anordnung erlassen.
 
Ja, ok, habe Fehler gemacht. Der SB wollte bis heute Rückmeldung, was sich ergeben hat. Habe dem jetzt geschrieben, daß ich am Montag ein Gespräch mit dem MT habe. Mehr nicht. Habe ihm nicht geschrieben, daß die erste Zuweisung hinfällig ist bzw. daß ich das weiss.
Werde jetzt am Montag zum MT gehen und mir anhören, was er zu sagen hat. Ich werde natürlich keine Zugeständnisse machen oder Unterschriften geben und schon garnicht mir eine Maßnahme selber aussuchen! Soll rein informell sein! Habe mich da vielleicht vorhin falsch ausgedrückt.
 
So, habe alles nochmal überlegt. Werde mit meinem Sohn (vollj.) morgen um 13 Uhr dort hinfahren und versuchen, mir eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, daß die mir zugewiesene Maßnahme vergeben ist. Geschied dies nicht, möchte ich eine mündliche Bestätigung, mein Sohn wäre Zeuge. Bittet er mich zum Gespräch (zwecks anderer Maßnahme), werde ich es unbegründet ablehnen und das "Gespräch" für beendet erklären. Alles im freundlichen Ton. Überlege nur noch, ob ich meinen SB informiere, der wollte ja eine Rückmeldung. Habe ihm am Freitag geschrieben, daß ich Montag ein Gespräch habe. Nicht beim SB melden oder schreiben, daß die Maßnahme vergeben ist?
 
... und versuchen, mir eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, daß die mir zugewiesene Maßnahme vergeben ist. Geschied dies nicht, möchte ich eine mündliche Bestätigung, mein Sohn wäre Zeuge.....
Hallo, @Neinsager
Aus Erfahrung muss ich raten, Dich mal ganz anders zu verhalten. Breche bitte keine Gespräche ab. Nehme Blätter Papier mit und schreibe alle Aussagen auf, erscheine pingelig. Ich würde fragen, wer diese Person ist (auch Name) und welche Funktion diese hat. Ob diese befugt ist, etwas zu entscheiden. Oft sitzen dort (beliebte, wiederkehrende) Euro Jobber und sollen Kandidaten wie Vorgesetzte ausfragen. Notiere Dir Fragen über die Tätigkeiten. Die Antworten sind dann die Bestätigung, ob diese wie vom JC bestimmt sind. Dann hast Du Gelegenheit zu fragen, ob es sich um diese Tätigkeit handelt. Frage und notiere alles mögliche über die Uhrzeiten, Tätigkeiten, Orte, Pausen und wer alles weisungsbefugt ist. Schreibe alles auf. Man will keine Leute, die es genau nehmen. Man wird Dir auch nicht antworten wollen. Denn dann müsste man sich daran halten. ;)

Du musst dort ja hin und kannst nicht selbst entscheiden, dort nicht zu erscheinen, weil es etwas anderes ist. Die Fallen sind schon gestellt. Der MT kann das JC ohne Probleme sofort kontaktieren. Sie können sofort eine Antwort bekommen, was nun gemacht werden soll. Die rufen eh sofort beim JC an, wenn Du den Raum verlässt und teilen alles mit. Du solltest das also die Beiden klären lassen und nicht Du selbst. Schreibe auf, wenn die nicht anrufen wollen, schreibe auf, ob Du am nächsten Tag kommen sollst.

Deine Rückmeldung zu geben ist fake. Das macht MT schon. Man will Dich täuschen und Dich in irgend etwas stecken. Eigentlich soll man 16d absprechen und die Zustimmung beim Teilnehmer herauskitzeln. Dann müsstest Du eine EGV mit Teilnahme unterschreiben und dann soll ein Gespräch beim MT erfolgen und schließlich eine Zuweisung. (Anweisungen AA)

Schriftliches mitnehmen, bei Weigerung aufschreiben. Achte darauf, ob alles in 2- facher Ausführung ist. Wenn nicht, frage warum und notiere dies. Dein geschriebenes sind Notizen, nichts anderes und auf Notizen, hat das Gegenüber kein Anrecht. Du musst also nichts zeigen oder kopieren lassen.
 
Warum lässt du das mit dir machen. Hast du mein Beitrag #21 und auch andere Beiträge gelesen? Nein anscheinend nicht. Naja ich wiederhole meinen Beitrag gerne noch einmal.
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Für mich ist diese Zuweisung absolut rechtswiedrig. Grund: Eine Arbeitsgelegenheit darf nur als allerletztes Mittel zugewiesen werden. Dies ist der Fall wenn absolut keine Chancen mehr auf den 1. Arbeitsmarkt bestehen. Daher muss erst alle anderen Versuche wie Ausbildungen, Umschulungen, Qualifizierungen, Fort-und Weiterbildungen ins Leere gelaufen oder abgebrochen worden sein. Dies sehe ich bei dir nicht. Würde ganz klar gegen diese Zuweisung Widerspruch einlegen.
 
Zermürbt38, ich hoffe jetzt habe ich es verstanden. Nur schriftlichen Kontakt. Habe heute Widerspruch gegen die Maßnahme eingelegt und werde auch das Schreiben für das SG fertig machen. Danke euch allen!
 
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