Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Zuweisungsbescheid vom XXX lege ich hiermit Widerspruch ein. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Anforderungen des § 16d SGB 2. Mit freundlichen Grüßen.
Absender
Anschrift SG
Datum
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Antragsteller:
Dein Name und Anschrift
Antragsgegner:
JC XYZ und Anschrift
Es wird beantragt:
1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt vom XXX anzuordnen.
2. Sämtliche außergerichtlichen Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen.
Sachverhalt:
Am XXX wurde eine Zuweisung zu einer Maßnahme als Verwaltungsakt erlassen.
Gegen diesen Verwaltungsakt erhob ich mit Schreiben vom XXX Widerspruch.
Begründung:
[Hier deine Gründe rein]
Anlage: Zuweisungsbescheid, Widerspruchschreiben
Ich werde diese Arbeitsgelegenheit nicht antreten und notfalls eine Sanktion in Kauf nehmen, gegen die ich dann gerichtlich vorgehen würde. Wie groß sind da erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten?
Müßte mich dann ja spätestens Freitag telefonisch da melden, sollte ich da das mit dem Stundenprotokoll und der Überprüfung durch ein Gericht erwähnen
Also am 2.8. hingehen?
hatte vergessen zu erwähnen, daß im geschwärzten eine TelNr. steht.
Hatte ja eigentlich vor, begründeten Widerspruch gegen die Maßnahme einzulegen und diese dann nicht anzutreten und es aufs SG ankommen zu lassen.
-1.8. hin, Gespräch, Unterlagen mitnehmen. Da keine Bezahlung an Sonntagen (danke für den Hinweis, hatte ich überlesen) auch keine Arbeit am Sonntag!
-Montag hin, Arbeitsprotokoll führen mit Bitte um tägliche Unterschrift des MT (was ist, wenn er sich weigert?)
-sollte man darauf hinweisen, daß man den Eindruck hat, daß es keine zusätzlichen Arbeiten sind und man gegebenenfalls beim SG Lohn für diese Tätigkeit einklagen werde oder sollte man das lieber lassen?
-Dienstag dann weitermachen oder abbrechen mit dem Hinweis, daß man die Maßnahme nicht für eine Maßnahme nach § 16d... hält und auf weiteres warten, was dann passiert
An Deiner Stelle würde ich keine" Willigkeit" zeigen. Insbesondere, weil Du ansonsten damit die angedachte Zielgruppe bedienst bzw. Dich selbst als zu dieser gehörig einstufen würdest, so wie das besagtes JC den Trägern aktuell für 2021 mitteilte, in deren Präsentation "informationen für die Beschäftigungsträger zur Planung 2022." Besagte Zuordnung für 2021 habe ich daraus extrahiert. Und hier angefügt. Sofern nicht zutreffend, solltest Du dringend selbige Zuordnung als Dir zugehörig widersprechen und Dich beschweren. Auch offen gegenüber dem Träger.Danke euch! Werde das mit dem Brief mal machen und auf Antwort warten. Dem SB soll ich bis 30.7. Rückmeldung geben
Anhang gelöscht wegen fehlender Quellenangabe der Grafik
keines dieser Punkte trifft auf mich zu
Bei der Zuweisung zur Maßnahme wurde kein/fehlerhaftes Ermessen ausgeübt.
Die zugewiesene Maßnahme richtet sich an erwerbslose Leistungsberechtigte mit psychischen Erkrankungen, Vermittlungshemmnissen wie fehlender Schulabschluss, fehlende Ausbildung, Über- und Verschuldung, Suchterkrankungen, Bindung durch Kindererziehung / Fehlen einer Kinderbetreuung, fehlende Erfahrung mit selbständiger Lebensweise, soziale Kompetenzprobleme, Motivationsprobleme, Verwahrlosung, fehlender Führerschein sowie an geflüchtete Menschen.
Kein einziges dieser Merkmale trifft auf mich zu, so dass diese Maßnahme nicht für mich geeignet ist.
Es würden ja auch Fahrkosten anfallen, bei wem müßte ich diese beantragen, JC oder MT.
Der direkte Link zum anklicken lautet:
BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R
Bitte in Zukunft den Link anklickbar einfügen damit man die Quelle sofort nachvollziehen kann und nicht erst auf Schnitzeljagd gehen muss.
Also eine alleinige Langzeitarbeitslosigkeit sollte nicht ausreichend für diese Zuweisung sein.
Quelle des Anhangs. AUSZUG aus. "informationen für die Beschäftigungsträger zur Planung 2022" .des JC Pankow. (Stand 10.05.2021).
SG-BERLIN – Urteil, S 37 AS 14128/09 vom 11.09.2009
1. Allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit berechtigt nicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit, - es sei denn, hierüber kann der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden. Keinesfalls dürfen Arbeitsgelegenheiten zur Ermittlung von Schwarzarbeit oder zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden, geschweige denn als bloße Hinzuverdienst-Maßnahme für Langzeitarbeitslose. Abgesehen von der damit verbundenen Verschwendung öffentlicher Fördermittel, fehlt einer in dieser Funktion eingesetzten Arbeitgelegenheit die Eignung zur Arbeitsmarktintegration. Dabei muss sich die Eignung auf den Qualifizierungseffekt der Maßnahme beziehen, für die der Maßnahmeträger ja die Mittel erhält. Die Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur Abschreckung und Disziplinierung ist ein Missbrauch dieses für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vorgesehenen Förderinstruments.
2. Auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) Zweifel daran angedeutet hat, ob sich der Arbeitslosengeld-II-Bezieher auf die fehlende Prüfung der Zusätzlichkeit einer Arbeitsgelegenheit i S des § 16 Abs 3 S 2 SGB 2 berufen kann, ist die fehlende Bestimmtheit des Maßnahmeangebots ein Grund, auf den er sich bei Nichtantritt der Maßnahme berufen kann, wobei die fehlende Bestimmtheit nicht nachgeholt oder durch das Einstellungsgespräch ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 16.12.2008 -B 4 AS 60/07 R-).